Stellplatzabgabe in der Innenstadt

Betreff: Stellplatzabgabe in der Innenstadt.

Die Hamburger Bauordnung (HBauO) verpflichtet Bauherren, eine festgelegte Zahl von Stellplätzen bei Neubauvorhaben zu schaffen. Innerhalb der sogenannten Abminderungsgebiete (mit Kfz-Verkehr überlastete oder durch ÖPNV gut erschlossene Gebiete) ist nach §49 Absatz 1 Nummer 2 HBauO die Stellplatzverpflichtung für den nicht hergestellten Teil der Stellplätze durch Zahlung eines Ausgleichsbetrages zu erfüllen. Das Ausgleichsbetragsgesetz regelt die Höhe des in diesem Fall zu entrichtenden Betrages. Für jeden Stellplatz in der Innenstadt, den ein Bauherr nicht erstellen darf, weil die derzeitigen gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen, muss er 32300 DM zahlen, soweit die Baumaßnahme innerhalb des Wallringes stattfindet. Außerhalb des Wallringes sind noch immerhin 17600 DM zu zahlen. Durch diese Stellplatzabgabe wird in Hamburg das Bauen unwirtschaftlich gemacht und Investoren werden abgeschreckt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, diese investitionshemmenden Regelungen abzuschaffen, um die Schaffung zusätzlichen dringend benötigten Parkraums in Zusammenhang mit neuen Bau- und Investitionsvorhaben zu ermöglichen. Der Bürgerschaft sind bis zum 30. September 2000 Entwürfe zur diesbezüglichen Novellierung der HBauO und des Ausgleichsbetragsgesetzes zuzuleiten. Änderungen der dazugehörigen Rechtsvorschriften sind vorzubereiten, wobei folgende Regelungen getroffen werden sollen:

1. Die Abminderungsgebiete entfallen, und die nach der HBauO erforderlichen Stellplätze sind grundsätzlich zu erstellen.

2. Für Stellplätze wird eine Ablösegebühr nur insoweit erhoben, wie eine Erstellung technisch nicht möglich ist.

3. Die Ablösebeträge sind ausschließlich für die Erstellung von Stellplätzen zu verwenden.