Die Entsorgung der Bauabfälle liegt bei der Entsorgungswirtschaft

Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle - Anhang 1 Umweltbehörde Hamburg 2000

4. Gegenwärtige Entsorgungsstruktur

Die Entsorgungsstruktur in Hamburg ist dadurch bestimmt, dass Bau- und Abbruchabfälle traditionell von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger ausgeschlossen sind. Damit sind die Abfallerzeuger und -besitzer für die Entsorgung verantwortlich, d.h. bei Baumaßnahmen liegt die Verantwortlichkeit bei den Bauherren und bei den Baufirmen. Die Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung bestehen auch dann fort, wenn der Bauherr bzw. die Baufirma ein Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung beauftragt.

Die Entsorgung der Bauabfälle liegt bei der Entsorgungswirtschaft. Seit Mitte der Achtzigerjahre hat sich im Großraum Hamburg eine gut entwickelte Entsorgungsstruktur mit qualifizierten Betrieben in den Bereichen Sammlung, Transport, Behandlung, Verwertung und Ablagerung von Bau- und Abbruchabfällen herausgebildet. Eine zentrale Rolle haben hierbei die Anlagen zur Sortierung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (früher: Baustellenabfällen). Letztlich hat diese Struktur dazu beigetragen, dass schon mit dem Abfallwirtschaftsplan Bauabfälle 1994 eine hohe Verwertungsquote bei den Bauabfällen erreicht werden konnte. Gleichzeitig ist das Niveau der Entsorgungskosten beispielsweise für Baustellenabfälle im bundesweiten Vergleich in Hamburg günstig (siehe: Gallenkemper u.a., Fachhochschule Münster, Verstärkte Erschließung des Verwertungspotenzials von Baustellenabfällen durch organisatorische und technische Maßnahmen, 1997).

Ein bestimmendes Element für diese gewachsene Entsorgungsstruktur sind die Überwachungsgemeinschaft Bauabfall Nord e.V. und die Überwachungsgemeinschaft Bauabfalltransport e.V., die sich Ende der Achtzigerjahre gegründet haben. Die Überwachungsgemeinschaften haben ein System der Eigen- und Fremdüberwachung von Qualitätsstandards bei ihren Mitgliedsfirmen eingeführt. Sie waren häufig zitierte Vorbilder, als die Qualifizierungsmöglichkeit zum „Entsorgungsfachbetrieb" nach § 52 KrW-/AbfG eingeführt wurde.

Inzwischen haben viele Betriebe diese Chance genutzt und sich einzeln oder im Rahmen von Entsorgergemeinschaften, insbesondere der Entsorgergemeinschaft Großraum Hamburg e.V. (EGH), als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.

Gleichzeitig wurde mit dem Abfallwirtschaftsplan Bauabfälle 1994 die Behandlung von Baustellenabfällen und belastetem Bauschutt für verbindlich erklärt. Ziel des Andienungsgesetzes war es, den erreichten hohen Entsorgungsstandard ­ insbesondere die Sortierung der gemischten Bauabfälle - in der Region zu sichern.

Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle - Anhang 1 Umweltbehörde Hamburg 2000

5. Abfallaufkommen und Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle werden unter Marktbedingungen entsorgt. Die Darstellung der Entsorgungssituation wird im Wesentlichen anhand von Mengenabschätzungen vorgenommen, da die Nachweisführung dieser Abfälle ohne Behördenbeteiligung durchgeführt wird. Die im Folgenden aufgeführten Angaben zur Mengen- und Entsorgungssituation in Hamburg beruhen deshalb hauptsächlich auf folgenden Quellen:

· Gutachten "Aktualisierung der Planungsbasis für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Bauabfälle" 1999, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft Prof. Stegmann und Partner, Hamburg,

· Auswertung der Mengenangaben von Bauabfallentsorgungsanlagen,

· Daten des Statistischen Landesamtes.

Dagegen basieren die Daten der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle auf der Auswertung der Begleitscheine (Stand 15.04.2000).

Da die Umstellung auf den Europäischen Abfallkatalog am 01.01.1999 erfolgt ist, musste bei der Darstellung der bisherigen Entwicklung des Abfallaufkommens auf die bis 1998 verwendeten Bezeichnungen der Abfallarten gem. TA Siedlungsabfall / LAGA abgestellt werden.

Erst für die weitere Entwicklung des Abfallaufkommens finden die Bezeichnungen des EAK Verwendung.

Mineralische Bauabfälle 1998 lag das Gesamtaufkommen an mineralischen Bauabfällen,

· Bodenaushub (AS 314 11),

· Bauschutt (AS 314 09),

· Straßenaufbruch (AS 314 10), in Hamburg in der Größenordnung von rund 5 Mio. t/a·. Diese Abfälle werden überwiegend verwertet.

Weniger als 10 % des Gesamtaufkommens werden auf Deponien abgelagert.

Die Verwertung erfolgt bei Baumaßnahmen oder bei der Wiederverfüllung von Abgrabungsflächen (ausgebeuteten Sand- und Kiesgruben) im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen im Hamburger Umland (siehe Tab 5.1 bzw. Abb. 5.1).

Der Umrechnung von Volumenangaben auf Gewichtsangaben wurden folgende Schüttgewichte zugrunde gelegt: Bodenaushub, Straßenaufbruch 1,5 t/m, Bauschutt 1,3 t/m

. Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle - Anhang 1 Umweltbehörde Hamburg 2000

Tab. 5.

Bauschutt wird überwiegend verwertet, der weitaus größte Anteil davon bei Baumaßnahmen nach Aufbereitung in Brechanlagen. Der Einsatz bei der Wiederverfüllung ist gering.