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Stadtbürgerschaft 1316 32. Sitzung/17.11.

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, dass die Stadtbürgerschaft mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist.

(Einstimmig) Interfraktionell besteht Einigkeit, die durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Sieling und Herrn Pflugradt notwendig gewordenen Wahlen für verschiedene Gremien als En-bloc-Abstimmung durchzuführen.

Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Außerdem wurde nachträglich interfraktionell vereinbart, die Mitteilung des Senats, Kulturelle Teilhabe für alle ermöglichen, Drucksache 17/419 S, zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 4, Jetzt kulturelle Teilhabe für alle durch Einführung eines Kulturtickets ermöglichen, Antrag der Fraktion DIE LINKE, aufzurufen.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen davon Kenntnis geben, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass der Abgeordnete Hans-Georg Gerling anstelle des aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Abgeordneten Helmut Pflugradt zum 1. November 2009 in die Stadtbürgerschaft eingetreten ist. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit, insbesondere für den Sport!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft liegen drei frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt den Titel Qualifikation des zukünftigen Ortsamtsleiters beim Ortsamt Blumenthal. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Neumeyer!

Abg. Frau Neumeyer (CDU): Wir fragen den Senat: Erstens: Warum wurde bei der Ausschreibung für die Ortsamtsleiterstellen in Huchting und Osterholz ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder jedenfalls die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zur Voraussetzung gemacht?

Zweitens: Warum wird demgegenüber bei der Stelle des Ortsamtsleiters in Blumenthal lediglich eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt, obwohl sowohl die Aufgaben als auch die Besoldung denen in Huchting und Osterholz exakt entsprechen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Böhrnsen.

Bürgermeister Böhrnsen: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Qualifikationsanforderungen in den Ausschreibungen für die Besetzung der Ortsamtsleitungen in Huchting und Osterholz orientierten sich an den zuletzt unter der Federführung des Senators für Inneres formulierten Anforderungen. Diese Anforderungen waren von der Vorstellung geprägt, dass es sich bei der Ortsamtsleitung um eine herkömmliche Verwaltungstätigkeit handele, an die auch die entsprechenden beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu stellen seien.

Der Senat hat seine Praxis mittlerweile geändert, weil die öffentlichen Dienstleistungen zentral in der Stadtgemeinde organisiert wurden und damit viele Verwaltungstätigkeiten bei den Ortsämtern entfallen. In den Vordergrund treten stattdessen zunehmend Koordinierungs- und Planungsaufgaben im Stadtteil. Insbesondere bei der Beratung des Beirätegesetzes ist noch deutlicher geworden, dass die Rolle der Ortsamtsleitung sich immer mehr in Richtung eines Stadtteilmanagements entwickelt hat und weiterentwickeln muss.

In der Ausschreibung für die Ortsamtsleitung Blumenthal beschränken sich die persönlichen Qualifikationsvoraussetzungen auch nicht auf den alleinigen Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung. Die Stellenausschreibung setzt vielmehr eine persönliche und fachliche Eignung aufgrund von abgeschlossener Ausbildung beziehungsweise abgeschlossenem Studium und hauptberuflich erworbener Erfahrung voraus. Diese Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber befähigen, die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben entsprechend dem Anforderungsprofil zu erfüllen.

Laufbahnrechtlich ist der Dienstposten der Ortsamtsleitung ein sogenanntes laufbahnfreies Amt.

Für die Ämter der Ortsamtsleiterinnen und -leiter Stadtbürgerschaft 1317 32. Sitzung/17.11. finden somit die Vorschriften über die Laufbahnen keine Anwendung. Diese beamtenrechtliche Regelung ermöglicht es, und dies ist auch Zweck der Vorschrift, die Qualifikationsanforderungen für diese Ämter offener zu formulieren, um den Bewerberinnen- und Bewerberkreis zu erweitern.

Von dieser Möglichkeit ist für das aktuelle Besetzungsverfahren in Blumenthal Gebrauch gemacht worden. - Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Neumeyer (CDU): Herr Bürgermeister, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es, wenn in Huchting und Osterholz der gleiche Text in der Ausschreibung gewesen wäre, daraufhin noch andere Interessenten für die beiden Stellen gegeben hätte?

Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!

Bürgermeister Böhrnsen: Das mag sein. Ich habe Ihnen soeben gesagt, wir haben die Praxis, die zunächst aus dem Anforderungsprofil, das der Senator für Inneres aufgestellt hatte, übernommen worden war, geändert. Ich darf es Ihnen für Blumenthal einmal konkretisieren, was wir und warum wir es so gemacht haben! Für Bremen Nord sind alle Dienstleistungen, die auch jetzt noch in Gebäuden der Ortsämter Blumenthal und Vegesack angeboten werden, organisatorisch dem Stadtamt zugeordnet worden. Das ist seit 2006 der Fall.

Bis zu diesem Zeitpunkt, 2006, waren die Mitarbeiter des Bürgeramts, also in den Ortsämtern, Mitarbeiter des jeweiligen Ortsamts, und der Ortsamtsleiter hatte die Dienstaufsicht über diese Mitarbeiter. Er war Dienstvorgesetzter, er war für die finanzielle Ausstattung und für die Organisation der Arbeitsabläufe zuständig. Das war die Rechtfertigung, weshalb zu früheren Zeiten die Ortsamtsleiter das Anforderungsprofil in erster Linie danach beurteilt haben, ob sie ein Teil der herkömmlichen Verwaltung, dezentrale Verwaltungsorganisation, sind. Jetzt - und erst mit dem in Beratung befindlichen Beirätegesetz - geht es um andere Aufgaben, Stadtteilmanagement, und damit sind Lebenserfahrung, Berufserfahrung, interkulturelle Kompetenz und vieles andere mehr in den Vordergrund zu stellen, was sich nicht zwangsläufig durch ein wissenschaftliches Studium oder durch eine Befähigung zum gehobenen Verwaltungsdienst erwerben lässt. Deswegen diese Erweiterung!

Lassen Sie mich noch eines hinzufügen: Wenn man eine Praxis ändert - das muss ja möglich sein, Veränderung muss sein, wenn sich gute Gründe dafür ergeben -, gibt es immer eine Praxis davor und eine Praxis danach, und dann hat man natürlich einen unterschiedlichen Bewerberkreis, theoretisch oder faktisch.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte, Herr Hinners!

Abg. Hinners (CDU): Herr Bürgermeister, sehen Sie die Bewertung der Stellen in Zukunft auf dem gleichen Niveau wie bisher, oder sehen Sie dort Veränderungsbedarf?

Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!

Bürgermeister Böhrnsen: Ich sehe die Bewertung auf dem Niveau wie bisher, weil ich die Aufgaben des Stadtteilmanagements, der Begleitung des Beirats, der Organisation von Bürgerbeteiligung ebenso werthaltig finde wie eine ordentliche Verwaltungstätigkeit in den bisherigen Bahnen.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Nitz (DIE LINKE): Herr Bürgermeister, Sie sprachen gerade davon, dass es sich um ein laufbahnfreies Amt handelt. Ist das Verfahren insoweit rechtssicher, als hierbei eine Anfechtbarkeit aufgrund der geänderten Ausschreibung ausgeschlossen werden kann?

Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!

Bürgermeister Böhrnsen: Nach meiner Auffassung ist das Verfahren rechtssicher. Die Frage, die Sie stellen, ist immer zu konkretisieren auf eine Ausschreibung. Ich habe Ihnen gesagt, dass das bremische Laufbahn- und Beamtenrecht uns insofern keine Vorschriften macht, dass wir in dieser Weise wie geschehen ausschreiben können.

Ich wiederhole: Es ist auf die neue Aufgabenstruktur, die wir bei den Ortsamtsleitungen sehen, ausgerichtet; deswegen gehe ich davon aus, dass diese Ausschreibung rechtssicher ist. Ob es am Ende eine Anfechtung gibt, hängt natürlich davon ab, ob etwaige Konkurrenten sich mit einem Ergebnis zufriedengeben oder nicht.

Präsident Weber: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Busch (SPD): Herr Bürgermeister, Herr Hinners hatte gerade nach der Bewertung gefragt.

Können Sie uns zusichern, dass Ortsamtsleiter und Stadtteilmanager künftig nicht ehrenamtlich arbeiten müssen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Bürgermeister!

Stadtbürgerschaft 1318 32. Sitzung/17.11.

Bürgermeister Böhrnsen: Ich habe in dem gesamten, mittlerweile 18-monatigen Beratungsverfahren zum neuen Beiräterecht nicht einen dieser Vorschläge gehört, übrigens auch nicht, was die Zusammenlegung von Ortsämtern in Bremen Nord betrifft. Ich gehe deswegen davon aus, dass wir die bewährte Struktur in eine neue politische und administrative Anforderung an die Ortsamtsleiter übersetzen werden. Bitte, Herr Kollege Dr. Möllenstädt!

Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Wir fragen den Senat: Erstens: Womit erklärt der Senat, dass bei gleichen fachlichen Weisungen in der Bremen im Vergleich zur ARGE Job-Center Bremerhaven Sanktionen nur halb so häufig eingesetzt werden?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass unter 25-Jährige in Bremen deutlich häufiger von Sanktionen betroffen sind, unter Berücksichtigung von Untersuchungsergebnissen, die belegen, dass Sanktionen bei dieser Personengruppe erfolglos sind?

Drittens: Sieht der Senat in den vorliegenden Daten einen Anlass, den Mitarbeitern der spezielle fachliche Hinweise zum zielgruppenspezifischen Einsatz von Sanktionen zukommen zu lassen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Senatorin Rosenkötter: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Sanktionen werden in beiden Arbeitsgemeinschaften entsprechend der bundesweit gültigen fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu Paragraf 31 SGB II erlassen. Mit Sanktionen werden in beiden Argen die rechtlichen Verstöße geahndet, die begangen worden sind. Weitergehende Erkenntnisse über die Gründe, die zu unterschiedlichen Sanktionsquoten führen, sind dem Senat nicht bekannt.

Zu Frage 2: Die Sanktionsquote der unter 25 Jährigen liegt in Bremen wie in allen Bundesländern deutlich über der durchschnittlichen Sanktionsquote. Ursache sind vermehrte Sanktionsanlässe dieser Altersgruppe, die auch auf die erhöhte Kontaktdichte zurückzuführen ist. Konkrete Untersuchungsergebnisse, die belegen, dass Sanktionen bei der Gruppe der unter 25-Jährigen nicht wirken, sind dem Senat nicht bekannt.

Die sogenannte Paragraf-6c-Evaluierung des Bundes, auf die die Frage vermutlich abzielt, hatte nicht die Frage der Wirksamkeit von Sanktionen zum Gegenstand, sondern ging der Frage des Erfolgs von verschiedenen Modellen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II nach. Unter diese Modelle fallen die Typen Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Getrennte Aufgabenwahrnehmung. In der Studie wurde die Thematik des Förderns und Forderns und damit Sanktionen nur in Bezug auf den Erfolg der einzelnen Modelle mitbehandelt.

Zu Frage 3: Der Senat ist nicht für die Entwicklung fachlicher Hinweise zum zielgerichteten Einsatz von Sanktionen zuständig. Die Tatbestände, die in Paragraf 31 SGB II geregelt werden, fallen in die Zuständigkeit des Bundes. - Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? Bitte sehr!

Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Frau Senatorin, die liegt, wenn man die Gesamtzahl nimmt, bei den Sanktionen nicht nur deutlich unter dem Schnitt Bremerhavens, sondern auch unter dem Bundesdurchschnitt. Sie sagen jetzt, es würden nur Verstöße geahndet. Deuten die Zahlen nicht auf einen zu nachsichtigen Umgang mit den Leistungsbeziehern in Bremen hin, oder gibt es in Bremerhaven doppelt so viele Menschen, die Termine versäumen oder Arbeitsangebote ablehnen?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Rosenkötter: Zunächst einmal will ich ganz deutlich sagen, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind.