Tageseinrichtungen

I. 7. Wie hoch sind die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten, die durch den Tabakkonsum in Hamburg entstehen (ggf. Schätzungen)? Angaben bzw.Schätzungen für Hamburg über durch das Rauchen bedingte volkswirtschaftliche Kosten liegen nicht vor.

8. a) Wie hoch ist die Anzahl der in Hamburg öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten?

b) Ist das Aufstellen von öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten genehmigungsund gebührenpflichtig? Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Gebühreneinnahmen seit 1997?

Die Aufstellung von Zigarettenautomaten ist gewerberechtlich nicht genehmigungspflichtig. Daher ist weder die Anzahl der in Hamburg aufgestellten Automaten erfaßt, noch ist hierdurch ein Gebührentatbestand gegeben.

Das Aufstellen von Automaten auf öffentlichen Wegeflächen stellt eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Es werden jedoch keine spezifischen Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Zigarettenautomaten erteilt.

Das Anbringen von Automaten an privaten Gebäuden bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung.

Sofern der Automat mehr als 30 cm in den öffentlichen Weg hineinragt, ist eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Da Zigarettenautomaten sehr schmal sind, entfällt eine Gebührenerhebung.

II. Ausstiegsmöglichkeiten und Hilfen

1. Welche Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten gibt es für die unterschiedlichen Zielgruppen (z.B. Frauen, Jugendliche)?

2. In welchem zeitlichen Umfang halten die verschiedenen Beratungsstellen ihre Hilfeangebote vor?

3. Welche Leistungen werden von den verschiedenen Beratungsstellen angeboten?

Spezielle Raucherberatungsstellen analog den vergleichsweise zahlreich vorhandenen Drogen- und Alkoholberatungsstellen gibt es in Deutschland nur vereinzelt.In den für alle Süchte zuständigen Suchtberatungsstellen ist der Bereich Raucherentwöhnung traditionell eher ausgeklammert. Gleichwohl gibt es ein breit gefächertes Spektrum an Methoden zur Raucherentwöhnung.

Hierzu zählen verhaltenstherapeutisch fundierte Nichtrauchertrainings, suggestive Techniken wie autogenes Training und Hypnose, Akupunktur, Nikotin-Substitutionsmittel und die Anwendung von Nikotin selbst, durch Nikotinpflaster und -kaugummis oder auch medikamentöse Therapien.

Angeboten werden solche Behandlungen ambulant bei Ärzten, in den Volkshochschulen und von den Krankenkassen. Raucherentwöhnung wird auch im Rahmen des Kurprogramms mancher Heilbäder angeboten und stationär in speziellen Kliniken.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass beispielsweise Nichtrauchertrainingskurse, die bis etwa 1997 in Hamburg regelmäßig angeboten wurden, von den Krankenkassen nicht mehr finanziert werden.

Die Suchtprävention bezogen auf Kinder und Jugendliche ist eine Querschnittsaufgabe und soll von allen Fachkräften, die es mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, wahrgenommen werden. Dazu zählen auch Informationen über die Gefahren des Rauchens und Hilfestellungen für jugendliche Raucherinnen und Raucher, die mit dem Rauchen aufhören oder ihren Zigarettenkonsum einschränken wollen. Die Jugendhilfe hält deshalb keine spezialisierten Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten für rauchende Jugendliche bzw. für Mädchen und Frauen vor.

Im Rahmen der unter III.aufgeführten Maßnahmen zur Prävention werden rauchende Jugendliche auch beraten. Speziell zur Raucherentwöhnung hat die Beratungsstelle für Drogen und Suchtprävention des Instituts für Lehrerfortbildung (IfL) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Therapieforschung Nord (IFTNord) im Schuljahr 1999/2000 das Projekt „Just be Smokefree" unter Teilnahme von 53 Schülerinnen und Schülern aus Hamburg und 20 aus Mecklenburg-Vorpommern erprobt. An dem Projekt „Just be Smokefree" konnten Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen, die mit dem Rauchen innerhalb der nahen Zukunft aufhören möchten, z. B. zusammen mit einem „Paten" bzw. einer „Patin", der bzw. die sie unterstützt. Den Raucherinnen und Rauchern, die gar nicht oder zumindest nicht in absehbarer Zeit mit dem Rauchen aufhören wollten, wurde auf Wunsch ein individuelles Raucherprofil erstellt, mit dem Ziel, sie auf ihr Rauchverhalten, ihre Motive und Risikosituationen aufmerksam zu machen. Nach der erfolgreichen Pilotphase in Hamburg soll das Projekt im nächsten Jahr nicht nur in Schulen, sondern auch in Jugendeinrichtungen weitergeführt werden.

Breite Beteiligung fand der Wettbewerb „Rauchfrei bis Mai ­ Quit and Win 2000". „Rauchfrei bis Mai" war ein internationaler Wettbewerb zum Nichtrauchen, an dem sich neben Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens auch Betriebe, Arztpraxen, Apotheken und Gesundheitszentren beteiligt haben. Ziel dieses Projektes war es, möglichst viele Raucherinnen und Raucher dazu zu bewegen, einen Monat lang (Mai 2000) nicht zu rauchen.

4. Wie hoch ist die Auslastung der jeweiligen Hilfsangebote?

Informationen zur Auslastung und Inanspruchnahme der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke siehe Drucksache 16/2240. Genaue Informationen zur Inanspruchnahme der Hilfsangebote von Rauchern liegen nicht vor.

II. 5. Welche konkreten Hilfsangebote gibt es für werdende und junge Mütter?

Die zuständige Behörde hat in ihrem Kooperationsprojekt „Zielpatenschaften für die Gesundheit von Kindern" unter anderem zwei Faltblätter für die oben genannte Zielgruppe mit folgenden Themen veröffentlicht: „Für einen gesunden Start ins Leben ohne Rauch! ­ Ich erwarte ein Baby" „Über das Rauchen ­ Was ich Euch gerne sagen würde, wenn ich schon sprechen könnte..."

Diese Faltblätter werden durch Frauenärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Hebammen verteilt.

Zur Fortbildung fand für Frauenärzte, Kinder- und Jugendärzte, Hebammen und Experten für Suchtprävention am 17. April 1999 eine Fachtagung mit dem Titel „Für einen gesunden Start ins Leben ohne Rauch ­ Wege zur Förderung des Nichtrauchens rund um die Geburt eines Kindes" statt, deren Ergebnisse in einer Dokumentation aufbereitet und Multiplikatoren zur Verfügung gestellt wurden.

III. Prävention

1. In welcher Form werden vorbeugende Maßnahmen gegen das Rauchen von seiten der Schulärzte ergriffen?

Schulärzte stellen im Rahmen von Präventionskampagnen wichtige Informationsträger dar. Sie beteiligen sich an verschiedenen Aufklärungsaktionen gegen das Rauchen.Beispielhaft seien folgende Aktivitäten genannt:

Beratung der Fachlehrer mit Ausgabe von Unterrichtsmaterialien,

Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern bei Untersuchungen oder während der Schulsprechstunde,

Aufklärung von Eltern über die Gefahren durch das Rauchen.

An verschiedenen Schulen, im nächsten Schuljahr z. B. an der Gesamtschule Finkenwerder, werden eigenständig Anti-Rauch- und Anti-Drogen-Projekte durchgeführt.

2. Inwieweit ist Hamburg im Bundesrat tätig geworden bezüglich

a) einer Preiserhöhung von Tabakwaren zum Zwecke der Konsumreduzierung,

b) Maßnahmen zur Reduzierung des Angebots von Tabakwaren durch Beschränkungen beim Verkauf und bei der Werbung,

c) Forderungen, Tabakwerbung bundesweit einzuschränken,

d) des Sponsorings von Sport- und anderen Veranstaltungen durch Tabakfirmen?

Die zuständige Behörde hat zur Bundesratsdrucksache 118/97 der „Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über die derzeitige und die vorgeschlagene Rolle der Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Tabakkonsums" positiv Stellung genommen. Die Empfehlungen zu Tabak des Krebssachverständigenausschusses wurden im Rahmen des Programms „Europa gegen den Krebs" in der Bundesratsdrucksache 118/97 von der zuständigen Behörde nachdrücklich unterstützt.

In diesen Empfehlungen werden unter anderem eine Preiserhöhung von Tabakwaren zum Zwecke der Konsumreduzierung, ein Verbot der Tabakwerbung, ein Verbot des „Rauchens in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz" zur Verhinderung von ungewolltem Passivrauchen gefordert.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in ihrem Treffen am 18./19. Juni 1998 folgenden einstimmigen Beschluß gefaßt: „Die Gesundheitsministerkonferenz sieht in der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 13. Mai 1998 zur Richtlinie über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen eine richtige Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers vor den Gesundheitsgefahren des Tabakkonsums."

Die GMK sieht sich durch dasVotum des Rates des Europäischen Parlamentes in ihren mehrfach gefaßten Entschließungen zu diesem Thema bestätigt.

Der genannten Richtlinie sollten weitere Schritte zur Bekämpfung des Tabakmißbrauches folgen:

Deutliche Einschränkung der Zugänglichkeit von Tabakwaren aus Automaten.

Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Richtlinie für die Etikettierung.

Überprüfung und ggf. Erhöhung der Abgaben auf Tabakerzeugnisse zugunsten gesundheitsfördernder Maßnahmen.

Rechtliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes.

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, sich mit Nachdruck für die Umsetzung dieser weiteren Schritte einzusetzen.

3. In welcher Form wird vor Gesundheitsschäden des Rauchens gewarnt und einer Verharmlosung der mit dem Rauchen verbundenen Gefahren entgegengewirkt

a) in Kindergärten?

Suchtprävention in Kindertageseinrichtungen findet primär substanzunabhängig statt und hat die Förderung der persönlichen Kompetenz zum Ziel, um so bereits einer Entstehung von Süchten entgegenzuwirken. Darüber hinaus werden Fragen des Rauchens ­ je nach Alter und Interesse der Kinder ­ in unterschiedlicher Weise und Intensität thematisiert.

III. 3. b) in Schulen?

Bereits 1992 hat die zuständige Behörde mit Handreichung allen Hamburger Schulen ein Konzept für schulische Suchtprävention zur Verfügung gestellt, das den Schwerpunkt der schulischen Suchtprävention auf legale Drogen wie Nikotin und Alkohol lenkt.

Die Aufklärung über Risiken des Rauchens gehört zu den ständigen Aufgaben der Schulen und erfolgt fächerübergreifend vorrangig im Rahmen des Aufgabengebiets Gesundheitsförderung gemäß § 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Außer in fächerübergreifenden Projekten wird im Biologieunterricht über die durch das Rauchen verursachten Gesundheitsschäden aufgeklärt.

Seit 1996 steht der Baustein „Nikotin" des Medienpakets „Drogenkundliche Bausteine für suchtpräventive Unterrichtsvorhaben/Projekte", das die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit derTechniker Krankenkasse Landesvertretung Hamburg herausgibt, an den Schulen zur Verfügung.

Um die Nichtraucherförderung insbesondere bei Jugendlichen zu verstärken, wird an den Schulen seit dem Schuljahr 1998/1999 der europäische Nichtraucherwettbewerb „Be smart! Dont start." durchgeführt. Die Resonanz und die Ergebnisse werden in der Drucksache 16/4235 berichtet.

Darüber hinaus gibt es einen Wettbewerb „Schools, Internet and Non-smoking" mit dem Ziel, eine Webseite zum Thema Nichtrauchen durch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 10 anzulegen.

Beim jetzigen Durchgang haben aus Hamburg acht Teams Beiträge eingereicht.

3. c) in Häusern der Jugend und ähnlichen Einrichtungen?

Leitlinie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Häusern der Jugend und ähnlichen Einrichtungen ist, die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes ­ hier § 9 des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) ­ auch in den Räumen der Einrichtungen zu gewährleisten. In Gesprächen mit den Besucherinnen und Besuchern der Einrichtungen wird regelhaft auf die Gefahren des Rauchens hingewiesen.

In einigen Einrichtungen ist das Rauchen generell nicht zugelassen, in anderen wird es unter Berücksichtigung des JÖSchG im Abendbereich geduldet oder nur in einigen Räumen gestattet.

4. Wie werden die Einrichtung von sogenannten Raucherzimmern sowie das Rauchen von Lehrpersonal an den Schulen bewertet?

Die Rahmenbedingungen, die das Rundschreiben „Betr. Rauchen in Schulen" setzt, werden in der Praxis dahin gehend umgesetzt, dass in der Regel in den Schulen ohne Sekundarstufe II Schülerinnen und Schülern das Rauchen in der Schule grundsätzlich nicht gestattet ist und die Lehrkräfte ausschließlich in sogenannten Raucherlehrerzimmern rauchen. An vielen Schulen der Sekundarstufe II gibt es sogenannte Raucherecken auf dem Schulhof, in einigen Schulen auch Raucherzimmer.

Auf der Grundlage der behördlichen Vorgabe „Betr. Rauchen in Schulen" können sich die Schulkonferenzen auch für ein generelles Rauchverbot entscheiden, davon wird in einigen Fällen auch Gebrauch gemacht. Es ist insofern davon auszugehen, dass sich aus der Sicht der anderen Schulen die Einrichtung von Raucherzimmern bzw. Raucherecken bewährt hat, weil dadurch eher verhindert wird, dass vor dem Schultor oder unerlaubt auf dem Gelände der Schule in Gegenwart von Nichtrauchern geraucht wird.

Für die Durchsetzung eines generellen Rauchverbots am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit gibt es in Deutschland keine rechtliche Grundlage, insofern kann das Rauchen dem Lehrpersonal in den Pausen nicht untersagt werden.

5. Welchen Stellenwert mißt der Senat der Vorbildfunktion von Personen zu, die im unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen (Eltern, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter)?

Der Vorbildfunktion von pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften neben dem durch Werbung, Eltern und andere Vorbilder vermittelten Raucher-Image und der Frage, ob in der Clique des Jugendlichen geraucht wird oder nicht, wird eine große Rolle zugewiesen. In Mitarbeiterseminaren sowie Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Suchtprävention wird dieser Aspekt regelmäßig hervorgehoben.

In der Jugendhilfe gibt es allerdings kein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen im Umgang mit rauchenden Fachkräften.Im Bezirk Hamburg-Nord gelten z.B.für das pädagogische Personal die gleichen Regeln wie für Kinder und Jugendliche. So ist in Einrichtungen für Kinder das Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt. In Jugendeinrichtungen gilt überwiegend ein Rauchverbot während der Nachmittagsöffnung.

6. Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, um der festgestellten zunehmenden Popularität des Rauchens von Jugendlichen zu begegnen?

Kurzfristig und mittelfristig werden die unter III. genannten umfangreichen Aktivitäten zur Nichtraucherförderung umgesetzt.

7. In welcher Form engagieren sich die öffentlichen Unternehmen im Bereich der Suchtprävention am Arbeitsplatz?

In öffentlichen Unternehmen werden unterschiedliche Aktivitäten und Maßnahmen zur Suchtprävention vorgehalten bzw. durchgeführt. So werden beispielsweise betriebsinterne Seminare und Schulungen, Arbeitskreise, Gesundheitszirkel usw. zum Thema Suchtprävention am Arbeitsplatz angeboten.

Des weiteren findet das Thema innerbetriebliche Suchtprävention teilweise in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen eine Verankerung.

In öffentlichen Unternehmen wird im Regelfall den Wünschen von Nichtrauchern (rauchfreie Arbeitsräume und Arbeitsplatzbedingungen) Rechnung getragen.

III. 8. In welcher Form werden Schwangere darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl beim Rauchen als auch beim Passivrauchen mit Folgeschäden für das Kind zu rechnen ist?

Siehe Antwort zu II.5.

9. In welcher Form werden rauchende Eltern über die Folgeschäden aufgeklärt, die ihre Kinder durch das Passivrauchen erleiden?

Siehe Antwort zu II.5.

Das Faltblatt „Das Risiko des plötzlichen Säuglingstodes mindern und eine gesunde Entwicklung fördern ­ Empfehlungen zur Betreuung von Säuglingen" weist zusätzlich auf die Gesundheitsgefahren für Kleinstkinder durch Passivrauchen hin.

Darüber hinaus gibt es in den Bezirken einzelne Aktivitäten zur Aufklärung rauchender Eltern über die Gefahren des Passivrauchens.

In einigen Elternschulen wird in Eltern/Kind-Kursen oder in Veranstaltungen zum Themenbereich „Gesundheit und bewußtes Leben" unter anderem die Nikotin- bzw.Tabaksucht thematisiert. Im Bezirk Mitte beispielsweise führt eine Suchtpräventionskraft Projekte und Elternabende in Spielhäusern und Elternschulen durch. So findet beispielsweise im September in einer Elternschule ein Suchtpräventionstag statt, bei dem unter anderem durch die Präsentation eines suchtpräventiven Puppentheaters („Rocko Rabe sucht einen Freund") die Themen „Naschen, Rauchen und Fernsehen" im anschließenden Gespräch mit den Eltern aufgegriffen werden.

Einige Elternschulen sind zudem raucherfreie Zonen.