Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen

Dem kürzlich der Bürgerschaft vorgelegten Bericht der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen" (Drucksache 16/4000) ist zu entnehmen, dass 30 Prozent aller stationären Hilfen zur Erziehung nach § 43 SGB VIII für Hamburger Kinder und Jugendliche gegenwärtig in auswärtigen Einrichtungen geleistet werden. Dazu kommen noch im Bericht nicht quantifizierte auswärtige Heimbetreuungen durch Hamburger Träger.

Dies widerspricht, was in dem Bericht auch betont wird, dem Prinzip der gemeindenahen Erziehung und Lebensweltorientierung der hamburgischen Jugendhilfe.

Ich frage den Senat nach der Entwicklung seit der Reform der Heimerziehung.

Aus dem Kontext der Anfrage lässt sich entnehmen, dass Unterbringungen im Rahmen der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnformen nach § 34 SGB VIII gemeint sind und nicht Maßnahmen nach § 43 SGB VIII (Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten).

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche wurden gemäß § 43 KJHG in den achtziger Jahren (bitte Angaben für jedes zweite Jahr seit 1980) und in den neunziger Jahren (bitte Angaben für jedes Jahr seit 1990) in stationären Einrichtungen betreut? Wie viele dieser Betreuungen erfolgten jeweils innerhalb Hamburgs und wie viele erfolgten jeweils in auswärtigen Einrichtungen? Wie hoch ist bei den auswärtigen Heimunterbringungen der Anteil der Plätze bei nichthamburgischen Trägern bzw. bei hamburgischen Trägern?

Seit 1996 erfolgt die Erfassung unter anderem der Hilfen im Rahmen der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnformen nach § 34 SGB VIII verwaltungsintern in der so genannten Datenbank „Hilfen zur Erziehung". In den Jahren davor gab es bei der Datenerfassung keine vergleichbare Differenzierung.Wahlperiode

2. In welcher räumlichen Entfernung von Hamburg liegen die mit Hamburger Kindern und Jugendlichen belegten Heime? Bitte um Angaben, wie viele der belegten Plätze sich im Hamburger Umland (d.h. mit dem HVV erreichbar) befinden und wie viele Plätze bis ca. 50 km und wie viele noch weiter entfernt sind?

Die Auswertung der auswärtigen Unterbringungen zeigt, dass rund 78 Prozent in den angrenzenden Ländern Schleswig-Holstein (rund 50 Prozent) und Niedersachsen (rund 28 Prozent) stattfinden.Davon sind in Schleswig-Holstein rund 41 Prozent in den Landkreisen untergebracht, die direkt an das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg angrenzen, in Niedersachsen sind dies rund 35 Prozent. Exakte Angaben über mehr als 100 einzelne Einrichtungsstandorte und deren räumliche Entfernung zum Hamburger Stadtgebiet sowie zu den Haltestellen des HVV müssten einzeln ermittelt werden. Dafür reicht der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeitrahmen nicht aus.

3. Wann wird die im Enquete-Bericht erwähnte Evaluationsstudie zu den Ursachen der auswärtigen Heimunterbringung fertig gestellt sein und wird sie der Bürgerschaft vorgelegt werden?

Der Untersuchungsbericht „Hilfen zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII bei Hamburger und auswärtigen Trägern" wird zurzeit ausgewertet. Die zuständige Behörde strebt eine Befassung des Senats mit den Ergebnissen der Evaluationsstudie und eine Beantwortung des Ersuchens der Bürgerschaft „Hilfen zur Erziehung" (Drucksache 16/3586) für den Herbst 2000 an.