Bauamt der Zukunft

Im Rahmen der Modernisierung der Hamburger Verwaltung ist auch die Neuorganisation der Baugenehmigungsbehörden geplant. Die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens unterschiedlichen Zuständigkeiten sollen in einem Amt, dem „Bauamt der Zukunft", konzentriert werden. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger sollen dann alle erforderlichen Genehmigungen für ein Bauvorhaben in einem Amt erhalten. Die Neuorganisation der Baugenehmigungsbehörden soll damit zur Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Genehmigungsverfahrens beitragen.

Im Rahmen des Reformprozesses der hamburgischen Bezirksverwaltung wurde die Durchführung einer zeitlich begrenzten Experimentierphase „Bauamt der Zukunft" zur Erprobung bestimmter Projekte vereinbart. Mit der Durchführung der Experimente bzw. der konzeptionellen Erarbeitung wurde Ende 1998 begonnen.

Nicht nur die Projekte sind unterschiedlich, auch der jeweilige Umfang der angestrebten Veränderungen und der Projektfortschritt unterscheiden sich von Bezirksamt zu Bezirksamt. Vom Reformprozeß sind außer dem Baugenehmigungsverfahren insbesondere die Aufgabenbereiche Stadt- und Landschaftsplanung, Wege-, Wasser- und Gartenbau sowie Friedhöfe berührt.

Alle Projekte dienen folgenden Zielen:

­ Erhöhung der Qualität und Kundenzufriedenheit, insbesondere durch Beschleunigung und Erhöhung der Transparenz der Verfahren und Minimierung der Zahl der Ansprechpartner für die Kunden,

­ Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit durch Verbesserung der internen Zusammenarbeit und

­ Erhöhung der Effektivität und Effizienz des Ressourceneinsatzes.

Dabei wird für den Verwaltungsvollzug jeweils ein umfassender Reformansatz verfolgt. Nach gegenwärtigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass alle erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Aufbaustruktur und Aufgabenorganisation erprobt werden, die geeignet sein können, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und damit auch zu beschleunigen.

Der Erprobungszeitraum endet am 30. Juni 2001. Am Ende der Experimentierphase werden genügend Daten (Meßkriterien) vorliegen, um auf dieser Grundlage die Erprobungen bewerten und anschließend eine endgültige Entscheidung treffen zu können.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Stand der Umsetzung

1. Wie weit ist das Projekt „Bauamt der Zukunft" fortgeschritten?

Die bezirklichen Maßnahmen im Rahmen der Experimentierphase „Bauamt der Zukunft" haben unterschiedliche Entwicklungsstände. Bis zum Ende der Erprobungsphase (30. Juni 2001) können die Bezirksämter ihre Experimente erweitern oder mit Neuerungen beginnen.

2. Seit wann und mit welchen Ergebnissen laufen die Pilotprojekte in den Bezirksämtern Bergedorf und Mitte?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beginnt in Kürze mit seinem Pilotprojekt.

Der Bergedorfer Modellversuch „Errichtung der Genehmigungsabteilung" begann am 1. Juli 1999. Die bisherigen Erkenntnisse des Pilotprojektes sind positiv.

3. Welche Genehmigungsbehörden und -verfahren sollen im „Bauamt der Zukunft" zusammengeführt werden?

4. Inwieweit wird durch das neue Verfahren die Bearbeitungsdauer für Baugenehmigungsverfahren im Vergleich zu vorher und zu anderen Bundesländern beschleunigt?

5. Welche Vorteile ergeben sich ­ abgesehen von einer verkürzten Bearbeitungsdauer ­ für private und gewerbliche Bauherren im einzelnen?

Erst nach Abschluß der Experimentierphase und anschließender Bewertung pilotierter Maßnahmen kann darüber berichtet werden. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Bis wann strebt der Senat den Abschluß der Verwaltungsmodernisierung der Bauämter in Hamburg an?

Notwendige organisatorische und rechtliche Änderungen

7. Inwieweit müssen bestehende Gesetze,Verordnungen undVorschriften geändert werden?

8. Welche organisatorischen Veränderungen der betroffenen Genehmigungsbehörden sind notwendig, und in welchem Umfang sind hierfür ggf. die Bezirke verantwortlich?

9. Wie hoch sind zu erwartende Einsparungen bei Personal- und Sachkosten in den einzelnen Behörden und Ämtern?

Siehe Vorbemerkung.

10. Werden die Kosteneinsparungen ggf. in Form von Gebührensenkungen an die Antragsteller weitergegeben?

Sollten Verwaltungsverfahren nach Abschluß des Reformprozesses kostengünstiger organisiert werden können, müssen wegen des Kostendeckungsprinzips auch die entsprechenden Gebührenordnungen überprüft und ggf. angepaßt werden.

Weitere Maßnahmen

11. Beabsichtigt der Senat, neben dem Projekt „Bauamt der Zukunft" weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben zu ergreifen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die zuständige Fachbehörde prüft zur Zeit, ob das Hamburgische Wohnungsbauerleichterungsgesetz geändert werden soll mit dem Ziel, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren auszuweiten.