Schulkonferenzbeschlüsse zu Berichtszeugnissen

An einzelnen Schulen in Hamburg herrscht anscheinend Unklarheit darüber, unter welchen Umständen Berichts- bzw. Notenzeugnisse erstellt werden sollen und wer die Entscheidung darüber trifft.

Ich frage den Senat:

1. Unter welchen Umständen können die rechtlichen Bestimmungen des Schulgesetzes (HmbSG) vom 1. August 1997 eingeschränkt oder erweitert werden?

Die Leistungsbeurteilung ist in § 44 ff. Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und für die allgemeinbildenden Schulen in der darauf gestützten Zeugnis- undVersetzungsordnung vom 21.Juli 1998, der Ausbildungsordnung der kooperativen Gesamtschule vom 21. Juli 1998 sowie der Ausbildungsordnung der integrierten Gesamtschule vom 21. Juli 1998 abschließend geregelt.

2. Welches Mitspracherecht besitzen dabei die Erziehungsberechtigten?

Nach § 13 III der Zeugnis- und Versetzungsordnung vom 21. Juli 1998 entscheiden die Erziehungsberechtigten mit Mehrheit über die Form der Zeugnisse in den Klassen 3 und 4 der Grundschule. Andere Unterrichtsformen und die Einrichtung von Schulversuchen, in denen nach § 44 HmbSG Berichtszeugnisse vorgesehen werden können, unterliegen der Mitwirkung der Eltern durch Beschlussfassung der Schulkonferenz; die Teilnahme an Schulversuchen ist nach § 10 IV HmbSG freiwillig.

Schulkonferenzbeschlüsse über die Erteilung von Berichtszeugnissen sind im Grundschulbereich nur im Schulversuch „Integrative Regelklassen" zulässig. Der zuständigen Behörde liegen keine Daten dazu vor, an welchen der 36 Standorte mit integrativen Regelklassen solche Beschlüsse gefasst wurden.

Während der Sommerferien können sie auch nicht erhoben werden.

3. Welche Ergebnisse hat das Forschungsprojekt vom 1. Juli 1997, abgeschlossen am 31. Dezember 1999, „Leistungsbeurteilung und -rückmeldung an Hamburger Schulen" (LeiHS) erbracht?

Im gegenseitigen Einvernehmen ­ unter anderem wegen unvorhergesehener Personalveränderungen und -kapazitätsenge auf beiden Seiten ­ haben Auftraggeberin und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer des Forschungsprojekts „Leistungsbeurteilung und -rückmeldung an Hamburger Schulen" (LeiHS) eine Verlängerung der Abschlussarbeiten für einen Endbericht bis zum Herbst 2000 (spätestens 31. Oktober 2000) vereinbart.

Drei Expertisen der ersten Teilstudie (Entwicklungs- und Forschungsstand) liegen bereits vor und sind veröffentlicht:

­ Klaus-JürgenTillmann / WitlofVollstädt, „Die Funktion der Leistungsbeurteilung in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen ­ eine schultheoretische Einordnung",

­ Will Lütgert, „Leistungsbewertungen im laufenden Schuljahr ­ oder: Gibt es Alternativen zu traditionellen Formen der Leistungsbeurteilung?",

­ Silvia-Iris Beutel, „Die Qualität von verbalen Lernentwicklungsberichten:Über Schreibstandards und ihre Realisierung".

Die die erste Teilstudie abschließende Expertise zum schulpädagogischen und fachdidaktischen Diskussionsstand zur „Leistungsbewertung in den Fächern Bildende Kunst, Sport, Musik und Darstellendes Spiel" (W. Lütgert, K.-J.Tillmann, J. Kassing-Koch) wird zurzeit für den Druck vorbereitet.

Für die zweite Teilstudie liegen die Daten der Felduntersuchung „Die schulische Beurteilungspraxis in der Sichtweise von Schülern, Lehrern und Eltern" vor. Es wurden hier über eine Befragung von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern an 30 Hamburger Schulen die Entstehung, Rezeption, Akzeptanz und Wirkung von Leistungsbewertungen in den verschiedenen Zeugnisformen (Berichtszeugnis, Notenzeugnis, Notenzeugnis mit Kommentarbogen) erhoben. Die Ergebnisse werden Teil des Endberichts sein.

Vgl.im Übrigen die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drucksache 16/2592) vom 18.Juni 1999, Frage 2.

4. Wie beurteilt der Senat diese Ergebnisse?

Eine Bewertung ist erst möglich, wenn der Endbericht vorliegt.

5. An welchen Hamburger Schulen werden zurzeit in welchen Klassenstufen Berichtszeugnisse statt Notenzeugnisse erteilt?

6. An welchen Hamburger Grundschulen wurden im vergangenen Jahr Berichtszeugnisse aufgrund einer Mehrheitsentscheidung der Erziehungsberechtigten abgelehnt?

Die gewünschten Angaben lassen sich für die Klassen 3 und 4 der Anlage entnehmen.

Für die weiterführenden Schulen werden diese Daten nicht regelhaft erhoben, eine Nacherhebung zum jetzigen Zeitpunkt war wegen der Ferien nicht möglich.

In Bezug auf die Gesamtschulen ist als einzige Veränderung gegenüber der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drucksache 16/2592) vom 18. Juni 1999, Frage 1, bekannt, dass die Gesamtschule Lohbrügge nur noch im Jahrgang 5 Berichtszeugnisse erteilt. Für die Integrationsklassen an Gesamtschulen sind keine diesbezüglichen Veränderungen bekannt.

7. An welchen Hamburger Grundschulen wurde im vergangenen Jahr die Erteilung von Berichtszeugnissen durch die Schulkonferenz beschlossen und an welchen dieser Schulen wurde dadurch die Mehrheitsentscheidung der Erziehungsberechtigten eingeschränkt?

Siehe Antwort zu 2.

Anlage zur Antwort des Senats