Herrenlose Leichen

Betreff: Herrenlose Leichen

Wenn sich nach dem Tod eines Menschen kein Angehöriger ausfindig machen läßt, der sich um die Bestattung kümmert, so veranlaßt die Behörde die Bestattung dieser sogenannten herrenlosen Leiche.

1. Wie viele „herrenlose Leichen" gab es in den letzten Jahren in Hamburg, und nimmt deren Anzahl in den letzten Jahrzehnten zu?

Die Zahl der Beisetzungen nach § 10 Bestattungsgesetz ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, zuletzt auf 376 im Jahre 1998 und auf 470 in 1999.

Bitte für das Jahr 1999 (oder 1998) um folgende Angaben:

2. Welchen Altersgruppen sind diese Toten zuzurechnen?

3. Wie ist die Geschlechtsverteilung?

Es sind alle Altersklassen ­ von 30 bis 100 Jahren ­ vertreten, davon ca. 70 Prozent männlich und ca. 30 Prozent weiblich.

4. In wie vielen Fällen wurde ärztlicherseits ein nichtnatürlicher Tod festgestellt bzw. konnte ein solcher nicht ausgeschlossen werden?

In sieben Fällen.

5. Wie viele dieser vereinsamten Menschen verstarben

a) im Krankenhaus?

b) im Pflegeheim?

c) in der eigenen Wohnung?

29 Prozent verstarben im Krankenhaus, 18 Prozent im Pflegeheim und 11 Prozent in der eigenen Wohnung.

5. d) in einer Einrichtung für behinderte Menschen?

e) in einer Obdachlosenunterkunft?

f) draußen, an einem ungeschützten Ort?

Hierzu liegt lediglich die Angabe vor, dass 42 Prozent der nach § 10 Bestattungsgesetz zu Bestattenden aus dem Gerichtsmedizinischen Institut kamen, d.h., der ursprüngliche Herkunftsort ist nicht bekannt und lässt sich in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. Statistiken werden nicht geführt.