Mieterhöhungsverlangen der SAGA in der Wohnanlage Lesebergweg

Die Mieter der Wohnanlage Lesebergweg 25 waren in der Vergangenheit durch erhebliche Baumaßnahmen in ihrer Wohnanlage betroffen. Nach erfolglosen Sanierungsarbeiten verschlimmerte sich der Zustand der Wohnungen unter anderem dadurch, dass massiver Schimmelpilz- und Salpeterbefall zu verzeichnen war.Nach den nunmehr erneut durchgeführten Bauarbeiten (Fassadenarbeiten, Vorbau im Eingangsbereich, Malerarbeiten, Bautrocknung) ging den Mietern ein Mieterhöhungsverlangen ab 1. Juni 2000 zu. Eine Vielzahl von Mietern legte darauf Widerspruch ein, weil aus dem Mieterhöhungsschreiben nicht deutlich hervorging, welche Modernisierungskosten für eine Mieterhöhung relevant sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt.

1. a) Sind dem Senat die Beschwerden der Mieter bekannt? Wenn ja: Seit wann?

b) Wie wird der Senat gegenüber der stadteigenen SAGA auf die Beschwerden reagieren?

Die Wohnungsverwaltung und dabei insbesondere die Behandlung mietrechtlicher Fragen zwischen Mietern und der SAGA gehört zu den Geschäftsführungsaufgaben des Vorstandes. Sechs Mieter haben der SAGA mit Schreiben vom 30. Mai 2000 mitgeteilt, dass sie der Mieterhöhung nicht Folge leisten wollen.Von diesen Mietern haben vier gleichwohl mit Schreiben vom 26.Juli 2000 erklärt, die Mieterhöhung unter dem Vorbehalt der Rückforderung zunächst zu zahlen.

2. Wie bewertet der Senat das Schreiben der SAGA hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen einer Begründung zur Erhöhung der Kostenmiete? Wie erklärt der Senat in diesem Zusammenhang:

a) die fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnung im Mieterhöhungsschreiben?

b) die nicht einmal stichwortartige Erläuterung, welche Baumaßnahmen erfolgt sind?

c) die fehlende Beschreibung des Anteils der Gesamtkosten für die einzelnen Baumaßnahmen, welche nicht unter dem Gesichtspunkt der ersparten Reparaturkosten auf die Mieter umgelegt werden können?

3. Ist dem Senat bekannt, ob bei vergleichbaren Baumaßnahmen solche Standardschreiben der SAGA, die nach Auffassung der Mieter eine dürftige Begründung liefern, üblich sind, und wird der Senat Einfluß nehmen, diese Praxis zukünftig abzustellen? Wenn nein:Warum nicht?

In dem Mieterhöhungsschreiben der SAGA sind die aus der Modernisierung resultierenden Änderungen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung dargestellt. Eine Auflistung der im einzelnen durchgeführten Baumaßnahmen sowie der Anteil der Instandhaltungskosten an den gesamten Baukosten ist in dem Schreiben enthalten. Die SAGA ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Erhöhungserklärung nach §10 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 6 der Neubaumietenverordnung (NMV) mit ihren Mieterhöhungsschreiben erfüllt sind.

Der Senat hat sich im Hinblick auf die o.a. Verantwortung des SAGA-Vorstandes mit dieser Angelegenheit nicht befaßt.

4. Sind die Informationen richtig, dass Neumieter in diesem Wohnblock die oben bezeichnete Mieterhöhung als Bedingung für dieVergabe der Wohnungen zwingend zu akzeptieren hatten? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Vorgehensweise der SAGA? Nein.