Die Hamburger Filmförderung unterstützt das Kleinkino B-MOVIE mit Steuergeldern

Im Hinterhof des Hauses Brigittenstraße 5 befindet sich das Kleinkino B-MOVIE. Stark geworben wurde für Filmvorführungen, die Programmblätter wurden von der Hamburger Filmförderung gefördert.

Das Haus Brigittenstraße 5 (B 5) wurde 1993/94 mit rund 1,5 Millionen DM Steuergeldern saniert. Träger ist Speidel e.V., Eigentümer die Schanze e.G. Seit ein paar Jahren gehört die B 5 nach § 4 HmbVerfSchG zum Beobachtungsgesetz des Landesamtes für Verfassungsschutz.

In seinem Bericht 1999 heißt es unter anderem:„Neben der Roten Flora ist dasTreffobjekt B 5 in der Brigittenstraße ein zentralerVersammlungsort der antiimperialistischen und autonomen Szene."

Ich frage den Senat:

1. Ist die B 5 auch in 2000 noch Beobachtungsobjekt des Landesverfassungsschutzes? Wenn ja:

a) Welche extremistischen Gruppen oder deren Umfeld benutzen den Gemeinschaftsraum für ihre Treffen?

b) Ist das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte „Nadir Info-System" in der B 5 angesiedelt?

Die Räumlichkeiten der B 5 werden nach wie vor von Gruppen aus dem sogenannten autonomen und antiimperialistischen Spektrum genutzt. Hierzu gehören insbesondere das „Antifaschistische Vernetzungstreffen", die „Kurdistan Solidarität Hamburg" und das „Nadir Info System".

Insoweit unterliegt die B 5 auch weiterhin der Beobachtung durch das Landesamt fürVerfassungsschutz.

(Siehe dazu auch Seite 129 des Hamburger Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 1999.)

2. Muß jeder Mieter in der B 5 Mitglied im Verein Speidel e.V. sein?

Für gewerbliche Mieter besteht diese Verknüpfung nicht.

3. Wie hoch ist derzeit der Mietpreis pro Quadratmeter?

Die monatliche Quadratmetermiete beträgt 8,10 DM (einschließlich des kalkulatorischen Wertes der vorab erbrachten handwerklichen Selbsthilfe), siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 15/6915.

4. a) Wie sind die Satzungsziele des Trägervereins Speidel e.V.?

Die Satzungsziele des Vereins „Speidel e.V." bestehen in der Förderung, Instandsetzung und Bereitstellung preiswerten Wohnraums sowie gemeinschaftlich nutzbarer Räumlichkeiten. Außerdem zielen sie ab auf die Förderung des künstlerischen und kulturellen Lebens in den Stadtteilen.

4. b) Wer sind die Mitglieder im Vorstand, und wo wurde der Vorstand zuletzt gewählt?

Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde erfolgte die Wahl des Vorstandes zuletzt am 22. Dezember 1999 mit dem Ergebnis einer Bestätigung des Vorstandes; Informationen über den Ort, an dem die Wahl stattgefunden hat, liegen nicht vor.Zu den Mitgliedern desVorstandes wird im übrigen auf die beim Vereinsregister jedermann zugänglichen Angaben verwiesen.

5. Welche personellen und sonstigen Zusammenhänge bestehen zwischen dem B-MOVIE und der B 5?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Ist B-MOVIE ein eingetragener Verein? Wenn ja: Seit wann und welches sind die Satzungsziele? Wer gehört dem Vorstand an?

Ja, eingetragen im Vereinsregister am 27. März 2000.

Der Zweck desVereins besteht in der Organisation von kulturellen stadtteilbezogenenVeranstaltungen, insbesondere zumThema „Film" und in der Zusammenarbeit mit nichtkommerziellen Einrichtungen des Stadtteils, um ein Forum für künstlerische Produktionen zu bilden, die jenseits des gängigen Publikumsgeschmacks liegen.

Im übrigen siehe Antwort zu 4.b).

7. Wurde bzw. wird B-MOVIE von der Kulturbehörde gefördert? Wenn ja: Seit wann, in welcher Form, für welche Filme?

Das B-MOVIE wurde zwischen 1992 und 1997 von der Kulturbehörde gefördert; in der Form von Darlehen für die Modernisierung des Kinosaals und der Vorführtechnik und von Zuwendungen für die Programmarbeit (Zuschuß für den Druck der Programme, Zuschuß für Filmreihen, Kino-Jahres-Prämie).

8. Erhält B-MOVIE von der Hamburger Filmförderung Förder-Projektgelder? Wenn ja:Welche und in welcher Höhe?

Das B-MOVIE wird seit 1997 von der FilmFörderung Hamburg GmbH gefördert: 1997 für die Programmarbeit mit 17 629,90 DM und Kino-Jahres-Prämie 10 000 DM, 1998 für die Programmarbeit mit 20 891,00 DM und Kino-Jahres-Prämie 10 000 DM, 1999 für die Programmarbeit mit 19 618,90 DM, 2000 für die Programmarbeit mit 20 000,00 DM (abgeschlossener Vertrag).