„Kuh-Kunst" ­ Ein Projekt zugunsten von „Menschen für Menschen e.V."

Von der Kunstkommission, die über Projektvorschläge zur Kunst im öffentlichen Raum entscheidet, wurde das Konzept der Firma „ConceptArt", in ganz Hamburg eine Kuh-Parade mit von Künstlern gestalteten Kühen zu veranstalten, abgelehnt. Der Erlös der anschließend geplanten Versteigerung der künstlerisch gestalteten Kühe sollte der Organisation „Menschen für Menschen e.V." zugute kommen. Entsprechende Projekte haben in Weltstädten wie New York, Chicago und Zürich großen Anklang gefunden und viele Spendengelder eingebracht.

Angeblich war die Kommission vor der Beratung nicht hinreichend über die Hintergründe dieser Veranstaltung informiert worden.

Seit einer ersten „Kuh-Parade" mit 815 Kühen, die 1998 von der „City-Vereinigung" Züricher Geschäftsleute als PR-Aktion in der Züricher Innenstadt stattgefunden hat, wurde diese Idee von verschiedensten Agenturen und Geschäftsleuten kopiert und weltweit vermarktet.

Bekannt geworden sind z.B.:

­ Chicago 1999: „Cows on Parade", 800 Kühe in Amerikas ehemaliger Stadt der Schlachthöfe

­ New York 2000: „CowParade", 500 Kühe

­ Salzburg 2000: „Kunst+Kuh", 160 Kühe, PR-Aktion der Molkerei Alpenmilch Salzburg

­ Osterholz-Scharmbeck 2000:„Die Bullen sind los", 101 Bullen, Aktion des Wirtschaftstreff OsterholzScharmbeck, die Stadt mit Viehmarkt hat einen Bullen im Stadtwappen

­ Verden/Aller 2000: Zwei Kühe und Grafikausstellung „KuhART EXPO", Aktion der Arbeitsgemeinschaft „Verden ­ Zentrum der Tierzucht", Aktion der agriEXPO Marketing GmbH in Kooperation mit der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen

­ EXPO/Hannover 2000: „KuhART EXPO ­ Kühe an die Leine", 60 Kühe, davon immer zwei im Wechsel im Themenpark „Ernährung". Aktion der agriEXPO Marketing GmbH in Kooperation mit der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen

­ EXPO/Hannover 15. Juni 2000: „Die Nacht der Milch", Opernplatz Hannover, 60 Kühe der „KuhART EXPO ­ Kühe an die Leine".

Verwandte Projekte sind:

­ Saarbrücken: Löwen im Stadtraum, PR-Aktion eines Autoherstellers

­ Bremen: blaue Pferde in der Stadt, PR-Aktion der Kunsthalle zur Ausstellung „Der blaue Reiter"

­ Lüneburg: „Salzsauparade" 150 Salzsäue.

Eine Firma „ConceptArt" hat bei der Kulturbehörde keinen Antrag auf Genehmigung einer Kuh-Aktion eingereicht.

Im September 1999 legte eine „Agentur für Beziehungs-Management Top Direct Communication" aus Berg am Starnberger See in der Kulturbehörde ein Konzept einer „Kuh-Aktion" mit 500 Kühen zur Genehmigung vor, die in Kooperation mit der Schweizer Unternehmensberatung „Business Services & Development" entwickelt wurde. Das Konzept war als kommerzielles „Event-Marketing" und „Werbung" definiert. Die Kühe sollten an Hamburger Geschäfte des Einzelhandels, Kaufhäuser, Hotels und andere Firmen ausdrücklich „zur freien Verfügung" verkauft werden. Eine Versteigerung zugunsten von „Menschen helfen Menschen e.V." oder zugunsten einer anderen wohltätigen Organisation war nicht erwähnt.

Der Kunstkommission wurde dieses Konzept am 15. Oktober 1999 durch eine ausführliche Tischvorlage und mündlichen Vortrag durch den Geschäftsführer der Kunstkommission vorgestellt. Die Kunstkommission hat nach Diskussion einstimmig ohne Enthaltungen gegen die Durchführung in Hamburg votiert. Die zuständige Behörde hat sich der Empfehlung der Kommission angeschlossen. Am 31. August 2000 hat die Deputation dieser Behörde die Entscheidung einmütig bestätigt.

Im März 2000 hat die Hamburger „Verlagsgruppe Milchstraße", deren Wahrzeichen eine Kuh ist und die bereits an der Milchstraße und vor dem Multimedia Centre Rotherbaum (MMCR) am Rothenbaum zwei Kühe als Werbeträger aufgestellt hat, für 50 Kühe beim zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung von öffentlichen Flächen in direktem Umfeld der Verlagsgebäude gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Zugleich wurde in Übereinstimmung mit der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass eine befristete Aktion für höchstens ein Jahr mit wenigen Kuh-Objekten ggf. genehmigungsfähig sei. Der Verlag hat nun in Absprache mit dem Bezirk für 18 Kuh-Objekte konkrete Standorte benannt und eine Sondernutzung für drei Jahre beantragt. Über den Antrag ist noch nicht entschieden worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Trifft es zu, dass die Firma „ConceptArt" der Stadt Hamburg das Angebot unterbreitet hat, diese Kunstveranstaltung im öffentlichen Raum ohne öffentliche Gelder zu finanzieren?

Wenn nein, welcher finanzielle Aufwand wäre für die Stadt Hamburg entstanden?

Nein, siehe Vorbemerkung.

2. Aus welchen Gründen wurde dieses Projekt von der zuständigen Kunstkommission abgelehnt?

Die Kunstkommission trifft Entscheidungen nach Diskussion durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

In der Diskussion wurde besonders hervorgehoben, dass die Aktion künstlerisch nicht überzeuge und in erster Linie als PR-Aktion einzuschätzen sei. Eine inhaltlich überzeugende Beziehung der Aktion zu Hamburg wurde nicht festgestellt.

3. Trifft es zu, dass die Kunstkommission vor der Beratung unzureichend über die Hintergründe des Konzeptes aufgeklärt wurde, und in welcher Form wurde sie vor der Beratung in diesem konkreten Fall über die Einzelheiten informiert?

Nein, siehe Vorbemerkung.

4. Aus welchen Gründen wurde dem Initiator dieses Projektes nicht die Gelegenheit gegeben, sein Projekt der Kommission persönlich vorzustellen, so wie es die Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffentlichen Raum" von 1981 unter Nummer 5 Absatz 7 vorsieht?

Ziffer 5 Absatz 7 der Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffentlichen Raum" (VA) regelt, dass Künstler Gelegenheit erhalten sollen, ihre Projektvorschläge vor der Kunstkommission zu erläutern. Ein konkreter Künstlervorschlag lag nicht vor. Da die Aktion zudem im Konzept ausführlich und deutlich dargelegt war, wurde keine Notwendigkeit für eine Einladung der Initiatoren gesehen.

5. Teilt der Senat meine Ansicht, dass die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

­ entgegen der Aussage von Frau Senatorin Dr. Weiss, „eine unabhängige Kunstkommission habe diese Entscheidung getroffen" ­ sehr wohl Einfluß auf die Entscheidung der Kunstkommission nehmen kann, da sie laut der Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffentlichen Raum" den Vorsitz innehat (Nummer 5 Absatz 1) und ihre Stimme bei Stimmengleichheit entscheidend ist (Nummer 9 Satz 3)? Ziffer 5 Absatz 1 Satz 2 der VA lautet: „Vorsitz und Geschäftsführung der Kunstkommission liegen bei der Kulturbehörde". Den Vorsitz in der Kunstkommission hat nicht die Senatorin, sondern der leitende Fachbeamte der Kulturbehörde. Im konkreten Fall lag eine einstimmige Entscheidung der Kunstkommission vor, so dass die Stimme des Vorsitzenden keinen Ausschlag geben konnte.

6. Ist der Senat nun nach Bekanntwerden der gesamten Details an einer Realisierung des Projektes interessiert, und wurden bereits Gespräche mit der Firma „ConceptArt" geführt?

Wenn nein, warum ist eine derartige Kunstausstellung im öffentlichen Raum nicht „genehmigungsfähig"? Nein, siehe Vorbemerkung.