Spielbanken im Lande Bremen

Wir fragen den Senat:

1. Auf welchen Rechtsgrundlagen basierend werden im Land Bremen öffentlich Glücksspiele betrieben?

2. Wann und um welche Regelungsinhalte wurden die Rechtsgrundlagen für das öffentliche Glücksspiel in Bremen seit 1980 verändert?

3. a) Wer betreibt in welcher Rechtsform das Casino Bremen? Wer betreibt in welcher Rechtsform das Casino Bremerhaven?

b) Wo und unter wessen Geschäftsführung werden im Lande Bremen das große Spiel (Roulette, Baccara, Black Jack) und das kleine Spiel (elektronisches Spiel, Automatenspiele) betrieben?

c) In welchen Stadtteilen von Bremen und Bremerhaven sind welche Veränderungen bei der Durchführung des kleinen Spiels und/oder des großen Spiels geplant?

4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind

a) im Casino Bremen und im Casino Bremerhaven beschäftigt?

b) Wie viele davon arbeiten für das große Spiel?

c) Wie viele von den Mitarbeitern beim großen Spiel sind in Vollzeit, wie viele teilzeitbeschäftigt?

5. a) In welchem Jahr läuft die geltende Zulassung (Konzession) für das Casino Bremen ab?

b) Bedarf es einer Änderung der Konzession für das Casino Bremen, um bei der Eröffnung des Space Parks im Jahre 2002 auf dessen Gelände einen Automatensaal zu betreiben?

6. Seit wann und warum gibt es im Casino Bremen Videoüberwachung und Videoaufzeichnung?

7. Wie hoch waren im Casino Bremen und im Casino Bremerhaven in den Jahren 1991, 1993, 1995, 1997 und 1999 jeweils

a) der Bruttospielertrag?

b) daran anteilig der Bruttospielertrag aus dem großen Spiel?

c) die Spielbankabgabe (Angabe in tatsächlicher Höhe und nach prozentualem Anteil)?

8. Für welche gemeinnützigen Zwecke werden die Spielbankabgaben gemäß

§ 5 des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank im Lande Bremen verwendet?

Dr. Güldner, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Antwort des Senats vom 28. August 2001

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Zu Frage 1.: Auf welchen Rechtsgrundlagen basierend werden im Land Bremen öffentlich Glücksspiele betrieben?

Rechtsgrundlagen für das Betreiben öffentlicher Glücksspiele im Lande Bremen sind das Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 20. Februar 1978 in der Fassung vom 19. Oktober 1981 (2191-a-2) und die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen vom 23. November 1979 in der Fassung vom 3. August 1998 (2191-a-3).

Zu Frage 2.: Wann und um welche Regelungsinhalte wurden die Rechtsgrundlagen für das öffentliche Glücksspiel in Bremen seit 1980 verändert?

Die §§ 5 Abs. 4 und 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank wurden durch Gesetz vom 27. Oktober 1980 und § 5 Abs. 5 durch Gesetz vom 19. Oktober 1981 geändert. Durch Gesetz vom 27. Oktober 1980 wurde zum einen dem Senator für Finanzen die Möglichkeit eröffnet, andere als tägliche Ermittlungszeiträume für die Feststellung der Bruttospielerträge zuzulassen (§ 5 Abs. 4); zum anderen wurde festgelegt, dass der Spielbankunternehmer die in § 10 genannten Zuwendungen (sog. Tronc) zugunsten des Personals der Spielbank zu verwenden hat. Während nach der vorherigen Regelung die Stiftung Wohnliche Stadt noch die gesamte im Land Bremen verbleibende Spielbankabgabe nach Abzug der Kosten der Spielbankaufsicht erhielt, ist aufgrund der Änderungen durch Gesetz vom 19. Oktober 1981 an die Stiftung Wohnliche Stadt nur noch die Hälfte der im Lande Bremen verbleibenden Spielbankabgabe abzuführen. Der Vorwegabzug der Kosten der Aufsicht entfiel; diese werden seither aus dem im Landeshaushalt verbleibenden 50 %-Anteil finanziert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass seit 1987 die Spielbankabgabe in den Länderfinanzausgleich einbezogen wird.

Die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in der Freien Hansestadt Bremen wurde durch Änderungsverordnung vom 20. Mai 1980, 23. Oktober 1981, 27. Mai 1983, 12. Juni 1991, 28. Oktober 1996, 23. Februar 1998 und 3. August 1998 geändert. Mit den Änderungsverordnungen wurden weitere Spiele zugelassen sowie die Spielzeiten und die Vorschriften für die Durchführung des Spielbetriebes geändert.

Zu Frage 3. a): Wer betreibt in welcher Rechtsform das Casino Bremen? Wer betreibt in welcher Rechtsform das Casino Bremerhaven?

Das Casino Bremen, Böttcherstraße, mit den Dependancen in Bremen, Breitenweg, und Bremerhaven, Theodor-Heuss-Platz, wird durch die Bremer Spielcasino & Co. KG, Weseler Str. 108-112, 48151 Münster betrieben.

Gesellschafter der Bremer Spielcasino & Co. KG sind: die Bremer Landesbank mit 49 % (Kommanditistin); die Westdeutsche Landesbank GZ mit 51 % (Kommanditistin); die Westdeutsche Spielcasino Service ohne Einlage (Komplementärin).

Zu b): Wo und unter wessen Geschäftsführung werden im Lande Bremen das große Spiel (Roulette, Baccara, Black Jack) und das kleine Spiel (elektronisches Spiel, Automatenspiele) betrieben?

Das Klassische Spiel (Großes Spiel) wird in Bremen in der Böttcherstraße angeboten. Das Automatenspiel (Kleines Spiel) wird in Bremen, Böttcherstraße und Breitenweg sowie in Bremerhaven, Theodor-Heuss-Platz, angeboten.

Die Geschäftsführung der Bremer Spielcasino & Co. KG obliegt der Westdeutschen Spielcasino Service Münster, vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Böger und Lutz Wieding.

Zu c): In welchen Stadtteilen von Bremen und Bremerhaven sind welche Veränderungen bei der Durchführung des kleinen Spiels und/oder des großen Spiels geplant?

Die Bremer Spielcasino & Co. KG plant die Einrichtung einer weiteren Spielstätte für das Automatenspiel in Bremen, Space Park, zum Herbst 2002.

Zu Frage 4. a): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Casino Bremen und im Casino Bremerhaven beschäftigt?

In den Spielstätten Bremen, Böttcherstraße und Breitenweg sind 90 Mitarbeiter und in der Spielstätte Bremerhaven, Theodor-Heuss-Platz sind elf Mitarbeiter beschäftigt.

Zu b): Wie viele davon arbeiten für das große Spiel?

In der Spielstätte Böttcherstraße sind 69 Mitarbeiter tätig.

Zu c): Wie viele von den Mitarbeitern beim großen Spiel sind in Vollzeit, wie viele teilzeitbeschäftigt?

Von den 69 Mitarbeitern der Spielstätte Böttcherstraße sind 55 Vollzeit- und 14

Teilzeitbeschäftigte.

Zu Frage 5. a): In welchem Jahr läuft die geltende Zulassung (Konzession) für das Casino Bremen ab?

Die der Bremer Spielcasino & Co. KG erteilte Zulassung zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank läuft im Januar 2005 ab.

Zu b): Bedarf es einer Änderung der Konzession für das Casino Bremen, um bei der Eröffnung des Space Parks im Jahre 2002 auf dessen Gelände einen Automatensaal zu betreiben?

Eine Änderung der Konzession ist - abgesehen von einer Verlängerung der Dauer infolge neuer Investitionen für ein Automatenspiel im Space Park - nicht erforderlich. Mit der Konzession ist jedoch geregelt, dass die Standorte der Spielbank und der Zweigbetriebe der Zustimmung des Senators für Inneres, Kultur und Sport bedürfen.

Zu Frage 6.: Seit wann und warum gibt es im Casino Bremen Videoüberwachung und Videoaufzeichnung?

Die Videoüberwachung und Videoaufzeichnung wurden im Dezember 2000 eingeführt. Die Videoüberwachung und -aufzeichnung sind wesentliche Bestandteile der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze aller Beteiligten am Casinogeschehen.

Sie hatten sich bereits in den Spielstätten verschiedener anderer Spielbankgesellschaften als notwendiges Teilinstrumentarium aller Sicherheitsvorkehrungen bewährt.

Zu Frage 7.: Wie hoch waren im Casino Bremen und im Casino Bremerhaven in den Jahren 1991, 1993, 1995, 1997 und 1999 jeweils

a) der Bruttospielertrag?

Der in den Spielstätten der Bremer Spielcasino & Co.280.000 DM 1993 7.381.000 DM 1995 8.916.000 DM 1997 7.541.000 DM 1999 8.698.000 DM.

Die nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank an die in § 6 Abs. 1 genannte Stiftung Wohnliche Stadt abzuführende Spielbankabgabe ist von dieser gemäß § 7 Abs. 1 in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Verbesserung und Erhaltung des Stadtbildes und der kulturellen Wohnqualität sowie für die Sicherung, Erschließung und Entwicklung der Landschaft zugunsten der Allgemeinheit zu verwenden.