Ursachenermittlung der „Geruchsbelästigungen" in den Stadtteilen Hamm, Horn und Billstedt ­ was taten die zuständigen Dienststellen?

Betreff: Ursachenermittlung der „Geruchsbelästigungen" in den Stadtteilen Hamm, Horn und Billstedt ­ was taten die zuständigen Dienststellen?

Aktuellen Presseberichten zufolge ist es in den letzten 18 Monaten wiederholt in den Stadtteilen Hamm, Billstedt und Horn zu Beschwerden von Einwohnern über „Geruchsbelästigungen" gekommen. Bei einigen Bewohnern dieser Stadtteile soll die als „pestizidartig und beißend" charakterisierte „Geruchsbelästigung" zum Teil zu erheblichen gesundheitlichen Komplikationen geführt haben.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Beschwerden von Einwohnern der Stadtteile Hamm, Billstedt und Horn über die oben angeführte sogenannte Geruchsbelästigung sind

a) im Jahr 1999,

b) im laufenden Jahr jeweils bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der Umweltbehörde eingegangen?

Von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadtteile Hamm, Billstedt und Horn sind dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und in der Umweltbehörde die folgenden Geruchsbelästigungen gemeldet worden: Bezirksamt Hamburg-Mitte Umweltbehörde

a) 1999 46 29

b) seit dem 1. Januar 2000 40 27

Die bei der Umweltbehörde eingegangenen Beschwerden sind dem Bezirksamt übermittelt worden und insofern in den dort genannten Zahlen enthalten.

2. Zu welchem Zeitpunkt und in welchen Bereichen der drei Stadtteile hat sich die Anzahl der Beschwerden signifikant erhöht?

Eine signifikante Zunahme der Beschwerden ist beim Bezirksamt Hamburg-Mitte von November 1999 bis Januar 2000 aufgetreten. Die Beschwerden lagen räumlich verteilt und nicht konzentriert vor.

Für die bei der Umweltbehörde eingegangenen Meldungen konnte eine signifikante Häufung der Beschwerden für den Zeitraum November 1999/Januar 2000 nicht festgestellt werden. Für das Jahr 1999 insgesamt konnte hier sogar ein deutlicher Rückgang in der Anzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr beobachtet werden (1998 = 46 Beschwerden).

3. In welcher Weise arbeitet das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit welchen anderen Dienststellen seit wann zusammen, um diesen Beschwerden nachzugehen, und welche Maßnahmen wurden wann konkret ergriffen?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im Zusammenhang mit Geruchsbeschwerden bekannter Verursacher die in seiner Zuständigkeit befindlichen Betriebe (nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) jeweils zeitnah überprüft. Es arbeitet hierbei mit der Umweltbehörde zusammen. Die Umweltbehörde teilt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte die in bezirklicher Zuständigkeit liegenden Beschwerdefälle mit, prüft die in eigener Zuständigkeit liegenden Betriebe und stellt ihr Fachwissen in Fragen der Luftreinhaltetechnik zurVerfügung.Außerdem führt die Umweltbehörde in Amtshilfe Emissions- und Immissionsmessungen für das Bezirksamt Hamburg-Mitte durch, soweit die Abgase von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zu beurteilen sind.

Weiterhin erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wenn die gesundheitliche Wirkung festgestellter Luftschadstoffe zu bewerten ist.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte arbeitet im vorliegenden Falle ferner mit den angrenzenden Bezirksämtern Wandsbek und Harburg zusammen, wobei Informationen über Beschwerden und mögliche Ursachen ausgetauscht werden.

Die signifikante Häufung der Geruchsbeschwerden hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte der Umweltbehörde, der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Bezirksamt Wandsbek und dem Bezirksamt Harburg mit Schreiben vom 6. März 2000 gemeldet, woraufhin die aus der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage ­ Drucksache 16/4697 ­ ersichtlichen Maßnahmen ergriffen worden sind.

Vgl. im übrigen auch Antwort zu 5. und 6.

Ergänzend wird das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit Hilfe der Umweltbehörde und des TÜV Norddeutschland als mögliche Verursacher kunststoffbearbeitende Betriebe noch detaillierter als bisher auf nächtliche Emissionen und Geruch untersuchen und weiterhin laufend örtliche Begehungen durchführen, um den Erkenntnisstand zu verbessern. Da gegenüber einem dieser Betriebe eine immissionsschutzrechtliche Anordnung erlassen werden soll, wird hier in den nächsten Tagen mit einem Anhörungsverfahren begonnen werden.

Als Unterstützung der bisherigen Aktivitäten bietet die Umweltbehörde den Beschwerdeführern an, bei Alarmierung durch die Polizei zeitnah jederzeit vor Ort zu kommen, um die Geruchsqualität zumindest organoleptisch aufzunehmen, so dass die Chance einer Zuordnung zu einer Quelle erheblich verbessert werden kann.

4. Wann wurde erstmalig die Umweltbehörde seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte um Amtshilfe ersucht?

Die Umweltbehörde wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte erstmalig am 10.Dezember 1998 um Amtshilfe ersucht.

5. Aus welchen Gründen sollen ­ wie von der Presse berichtet ­ erst jetzt durch die Umweltbehörde sogenannte Passiv-Sammler für Luftuntersuchungen aufgestellt werden?

6. Wie viele „Passiv-Sammler" sollen in welchen Gebieten aufgestellt werden?

Sogenannte Passiv-Sammler wurden von der Umweltbehörde nach entsprechendem Hinweis des Bezirksamtes jeweils zügig in folgenden Gebieten aufgestellt:

­ In den Kleingartenvereinen Nummern 114, 130 und 142 insgesamt vier „Passiv-Sammler" und

­ in Hamburg-Horn aufgrund einer Geruchsbeschwerde insgesamt drei Probenahmeeinrichtungen im näheren Umfeld und eine Probenahmeeinrichtung direkt auf dem Balkon des Beschwerdeführers.

Die Exposition weiterer „Passiv-Sammler" ist zur Zeit nicht geplant.

7. Wann werden die Ergebnisse der Luftuntersuchung mittels der „Passiv-Sammler" vorliegen?

Die ersten Ergebnisse der Luftuntersuchungen mit Hilfe von „Passiv-Sammlern" werden voraussichtlich Anfang Oktober 2000 vorliegen, die abschließenden Ergebnisse nach Beendigung des Untersuchungsprogramms. Die Untersuchungsdauer wird unter Berücksichtigung der ersten Meßergebnisse festgelegt.

8. Inwiefern kann bei der Ursachenermittlung auch auf Daten aus dem Hamburger Luftmeßnetz zurückgegriffen werden?

Bei der Ermittlung der Ursachen können insbesondere die meteorologischen Daten des Luftmeßnetzes hinsichtlich Windrichtung und Windgeschwindigkeit hilfreich sein. Die weiteren Daten (Messung verschiedener Außenluftkomponenten) können als Zusatzinformation für die Austauschsituation herangezogen werden.

9. Welche weiteren Maßnahmen wurden neben dem Aufstellen der „Passiv-Sammler" von der Umweltbehörde jetzt eingeleitet?

Neben dem Aufstellen von „Passiv-Sammlern" wird von der Umweltbehörde eine aktive Messung organischer Luftverunreinigungen zum Zeitpunkt eines Geruchsereignisses direkt beim Beschwerdeführer vorbereitet. Zusätzlich laufen die Vorbereitungen für Emissionsuntersuchungen bei einem vermuteten Verursacher.

Im übrigen siehe Antwort zu 3.

10. Liegen den zuständigen Dienststellen bereits Informationen über den bzw. die möglichen Verursacher dieser „Geruchsbelästigungen" vor? Wenn ja:Welche? Wenn nein:Wann werden diese Informationen vorliegen?

Ja.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist ­ unter anderem je nach Wetterlage ­ ein wechselnder und zeitweise auch zusammenwirkender Einfluß von kunststoffbearbeitenden, lebensmittelverarbeitenden, Hütten- und Recyclingbetrieben möglich.