Therapievorsorge für Alkoholiker

Vor der Entwöhnungstherapie bedürfen vor allem diejenigen Alkoholkranken, deren Alkoholismus zu erheblichen sozialen Problemen geführt hat, einer Vorbereitung, die üblicherweise nach der klinischen Entgiftung in Therapievorsorgeeinrichtungen durchgeführt wird. Kostenträger dieser Therapievorsorge ist der Sozialhilfeträger.

Bezüglich des Umfanges der Belegung von Therapievorsorgeeinrichtungen durch den hamburgischen Sozialhilfeträger bestehen Unklarheiten.

Bei der Bewilligung von Therapievorsorgemaßnahmen wird vom Sozialhilfeträger die vorrangige Belegung Hamburger Einrichtungen beachtet. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall zu begründen.

In den letzten Jahren wurde in den Beratungsstellen in zunehmendem Umfang eine EDV-gestützte Dokumentation klientenbezogener Daten eingerichtet. Diese umfaßt jedoch weder alle in dieser Anfrage formulierten Fragestellungen, noch ist sie in der Lage, den gesamten Zeitraum seit 1995 abzubilden.

Die Daten liegen im übrigen nicht einrichtungsbezogen aggregiert vor. Darüber hinaus sind personenbezogene Datenverknüpfungen über verschiedene Hilfesegmente hinweg auch aus sozialdatenschutzrechtlichen Überlegungen heraus nicht zulässig.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Plätze haben die beiden Hamburger Therapievorsorgeeinrichtungen in hamburgischerTrägerschaft, nämlich Haus Osterberg in Buchholz-Sprötze und dieTherapeutische Gemeinschaft Jenfeld (TGJ) der Alida-Schmidt-Stiftung, jeweils?

Das Haus Osterberg verfügt über 25 Plätze. In der Einrichtung der Therapeutischen Gemeinschaft Jenfeld (TGJ) werden 27 Plätze vorgehalten.

2. Wie viele Plätze sind derzeit vom hamburgischen Sozialhilfeträger in den folgenden Therapievorsorgeeinrichtungen belegt?

a) Ahornhof in Groß Offenseth-Aspern

b) Guttempler-Sozialwerk in Cuxhaven

c) Haus Elim-Wedel in Wedel

d) Haus Elim-Wilster in Wilster

e) Therapiedorf Ravensruh in Ravensruh

f) Verein für Sozialmedizin in Stade

In den Einrichtungen Ahornhof, Elim-Wedel, Ravensruh und Stade ist derzeit jeweils ein Platz durch Hamburg belegt. Die Einrichtungen des Guttempler-Sozialwerks in Cuxhaven und Elim-Wilster werden zur Zeit nicht in Anspruch genommen.

3. Wie viele Hamburger Klienten und Klientinnen waren seit 1995 (TGJ seit 1998) jeweils an einem Stichtag in den unter 1. und 2. genannten Einrichtungen zur Therapievorsorge?

a) Wie ist die jeweilige Geschlechterverteilung?

b) Wie ist die jeweilige Altersverteilung?

c) Wie ist die durchschnittliche Verweildauer in den jeweiligen Einrichtungen?

d) Wie hoch ist der Tagespflegesatz in den jeweiligen Einrichtungen?

Die verfügbaren Daten sind in der folgenden Tabelle zusammengefaßt. Stichtagserhebungen sowie Angaben zur Geschlechter- und Altersverteilung und für die Vorjahre liegen der Fachbehörde nicht vor.

Hierfür wäre eine Einzelauswertung aller Fallakten erforderlich, die in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden kann. Im übrigen siehe Vorbemerkung. Sind die Einrichtungen Sprötze und TGJ voll ausgelastet, und werden Wartelisten geführt?

Wenn ja, welchen Umfang haben diese Wartelisten?

In beiden Einrichtungen sind neben Zeiten voller Belegung auch Zeiträume zu verzeichnen, in denen kurzfristig freie Betten zur Verfügung stehen.

5. Werden in den unter 1. und 2. genannten Einrichtungen unterschiedliche Zielgruppen behandelt? Wenn ja, wie unterscheiden sie sich? Inwieweit beruht insbesondere die Entscheidung für die Belegung der unter 2. genannten Einrichtungen neben der Auslastung der Einrichtungen Sprötze undTGJ auf einzelfallbezogenen Indikationen, z.B.daß aufgrund einer schlechten Prognose für die Klienten und Klientinnen eine anschließende medizinische Rehabilitation wahrscheinlich nicht in Frage kommt?

Nein. Unterschiede zwischen den Einrichtungen bestehen z. B. bezüglich der Betreuungsintensität.

Maßgeblich ist im übrigen, ob im Einzelfall eine Unterbringung eher im ländlichen oder im städtischen Bereich indiziert ist.

6. Wenn schon vor der Aufnahme absehbar ist, dass eine anschließende Rehabilitationsbehandlung nicht in Frage kommt, handelt es sich dann überhaupt um „Therapievorsorge"? „Vorsorge" umfaßt nicht ausschließlich die Vorbereitung auf medizinische Rehabilitation, sondern auch den Bereich der sozialen Rehabilitation.Aufgabe derVorsorgeeinrichtungen ist die Entwicklung von weiteren Perspektiven und die Klärung der Notwendigkeit weiterführender Hilfen mit dem Ziel, die vorhandene Beeinträchtigung bzw. Behinderung zu beseitigen oder zu mildern.

6. a) Sind in den unter 2.genannten Einrichtungen Hamburger Bürger und Bürgerinnen auch auf Dauer untergebracht? Wenn ja, wo und wie viele?

Nein.

6. b) Unterscheidet sich diese Zielgruppe von den Bewohner/innen der von p&w betriebenen Einrichtung Sachsenwaldau? Wie viele Hamburger Bürger/innen werden zur Zeit dort wegen alkoholbedingter Behinderungen betreut?

Ja. Im Einzelfall kann jedoch im Anschluß an den Aufenthalt in einer Vorsorgeeinrichtung eine Betreuung in Sachsenwaldau in Frage kommen. Nach Angaben des Trägers beläuft sich der Anteil Hamburger Bürgerinnen und Bürger an den derzeit dort wegen alkoholbedingter Behinderungen betreuten 228

Personen auf rund 85 Prozent.

7. Wie waren die Ergebnisse der Therapievorsorge im Jahre 1999 in den genannten Einrichtungen (bitte um möglichst detaillierte Angaben, was vor allem für Sprötze und dieTGJ möglich sein müßte)?

a) Wie viele der Klient/innen kamen nach der Therapievorsorge in die medizinische Rehabilitation?

Da in den meisten Fällen die Kostenträgerschaft für die medizinische Rehabilitation nicht beim Sozialhilfeträger Hamburg liegt, liegen der Fachbehörde hierzu keine Daten vor. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

7. b) Wie viele beendeten die Behandlung vorzeitig?

Die Anzahl der vorzeitigen Beendigungen betrug im Jahre 1999 in der Einrichtung

­ Haus Osterberg 46,

­ TGJ 47,

­ Ahornhof 1,

­ Guttempler Sozialwerk Cuxhaven (nicht belegt),

­ Haus Elim Wedel 0,

­ Haus Elim Wilster 1,

­ Therapiedorf Ravensruh 1,

­ Verein für Sozialmedizin in Stade 7.

7. c) Wie viele Klient/innen wurden aus der Therapievorsorge in stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe verlegt, und wie viele kamen in stationäre Pflegeeinrichtungen? Falls es zu solchen Verlegungen kam, wie viele der Klient/innen wurden in welche Einrichtungen verlegt, die außerhalb Hamburgs liegen?

Es ist kein entsprechender Fall bekannt. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

7. d) Werden in den beiden hamburgischen Einrichtungen katamnestische Erhebungen über den dauerhaften Behandlungserfolg, vor allem im Hinblick auf die soziale Rehabilitation, durchgeführt, und, wenn ja, wie sind die Ergebnisse bzw. wann werden solche Ergebnisse vorgelegt?

Interne katamnestische Erhebungen dieser Einrichtungen sind der Fachbehörde nicht bekannt;sie sind auch nicht Bestandteil der Vereinbarungen nach § 93 BSHG.