Familiengerichtsbarkeit in Hamburg

Betreff: Familiengerichtsbarkeit in Hamburg. Pläne zur räumlichen Reorganisation der Hamburger Familiengerichtsbarkeit sorgen bei Richtern wie bei Rechtsanwälten für Unruhe.

Ich frage den Senat:

1. Welche Familiengerichte nehmen zur Zeit mit wie vielen Richtern an welchen Standorten jeweils räumlich wie ausgestattet die Aufgaben der Familiengerichtsbarkeit wahr?

Pläne zur räumlichen Reorganisation der „Hamburger Familiengerichtsbarkeit" gibt es so nicht.Seit Einführung der Familiengerichte bestehen bei allen Hamburger Amtsgerichten Abteilungen für Familiensachen. Das wird auch künftig so sein.Teilweise in Mischzuständigkeit mit anderenVerfahrensarten sind beim Amtsgericht Hamburg-Mitte 23, beim Amtsgericht Altona und beim Amtsgericht Harburg je sechs, beim Amtsgericht Wandsbek fünf sowie bei den Amtsgerichten Bergedorf und Blankenese je vier Amtsrichterinnen bzw. -richter als Familienrichterinnen bzw. Familienrichter tätig. Die räumliche Ausstattung der Richterzimmer ist je nach der baulichen Grundstruktur der Amtsgerichte unterschiedlich.

2. Welche personellen, fachlichen, räumlichen Organisationsmaßnahmen sind bis wann geplant?

3. Welche Gründe geben zu der geplanten Organisationsänderung Anlaß?

Im Rahmen der geplanten Untergliederung des Amtsgerichts Hamburg-Mitte nach Funktionsbereichen (Segmentierung) sollen in den Jahren 2001 bis 2003 zwei neue Stadtteilgerichte Nord und Ost (letzteres im Justizforum Ost am Lübeckertordamm) gegründet werden, deren Zuständigkeit den jetzt bereits vorhandenen Stadtteilgerichten entsprechen soll. Das bedeutet, dass auch die zu gründenden zwei weiteren Stadtteilgerichte ­ wie die bereits vorhandenen ­ Abteilungen für Familiensachen haben werden.

Das Amtsgericht Hamburg-Mitte wird ebenfalls Abteilungen für Familiensachen behalten. Im übrigen siehe Drucksache 16/4771.

4. Wurden die Stellungnahmen der betroffenen Richter und Rechtsanwälte eingeholt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Die Richterinnen und Richter des Familiengerichts und die Berufsorganisation der Anwältinnen und Anwälte sind durch den Präsidenten des Amtsgerichts über die geplante Ausgründung zweiter Stadtteilgerichte aus dem Amtsgericht Hamburg-Mitte unterrichtet und um Stellungnahme gebeten worden.

Eine zusätzliche Informationsveranstaltung für interessierte Anwältinnen und Anwälte ist für den 12. Oktober 2000 geplant. Der Richterrat der Hamburger Amtsgerichte ist durch seine Mitgliedschaft in der Lenkungsgruppe des Projekts Segmentierung sowie im Rahmen der noch durchzuführenden Mitbestimmungsverfahren in die Planung eingebunden.

5. Wie wird sichergestellt, dass die nicht zuletzt durch regelmäßige interne Kommunikation der Richter gewährleistete Qualität der familienrichterlichen Tätigkeit aufrechterhalten bleibt?

Die schon derzeit zwischen den einzelnen Amtsgerichten bestehende räumliche Trennung stellt kein Hindernis für eine ausreichende fachliche Kommunikation der mit Familiensachen befaßten Richterinnen und Richter dar. Siehe im übrigen Antwort zu 1.

6. Wie wird sichergestellt, dass es nicht zu Verfahrensverzögerungen dadurch kommt, daß Rechtsanwälte zu verschiedenen Verhandlungsorten eilen müssen, mit der größten Wahrscheinlichkeit von Terminkollisionen und Vertagungen?

Seit Gründung der Familiengerichte, also seit fast 25 Jahren, „eilen" Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu verschiedenen, nämlich sechs, Verhandlungsorten. Die Verteilung von Familiengerichtssitzungen auf künftig acht ­ statt wie derzeit sechs ­ Gerichtsstandorte wird den Fahraufwand der Prozeßbevollmächtigten nur geringfügig erhöhen. Dieser Aufwand kann u.U. durch bessere Parkmöglichkeiten bei den Amtsgerichten Nord und Ost ausgeglichen werden. Auch die Gefahr von Terminskollisionen besteht wie in allen Großstädten schon jetzt. Da die meisten im Familiengericht arbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht ausschließlich in Familiensachen tätig sind, bestehen auch im übrigen Kollisionsgefahren, die die Anwaltschaft im Zusammenwirken mit den Gerichten bisher gemeistert hat.

7. Welche Auswirkungen der Aufhebung der Postulationsbeschränkung seit dem 1. Januar 2000 sind bisher beobachtet worden, und welche Auswirkungen werden für die nähere Zukunft erwartet?

Nach Auskunft der landgerichtlichen und amtsgerichtlichen Praxis liegen diesbezüglich bislang weder systematische Auswertungen vor noch konnten gravierende Aspekte beobachtet werden. Auswirkungen für die nähere Zukunft können daher auch noch nicht prognostiziert werden.