Meldestelle für Straftäter

Wie der lokalen Presse zu entnehmen war, plant der Senat die Einrichtung einer Meldestelle für Straftäter mit Bewährungsstrafen in der Harburger Innenstadt.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat.

Die Hamburger Bewährungshilfe für Erwachsene bietet Menschen, die Bewährungsauflagen nachkommen müssen, wohnortnah Hilfe, Beratung und Unterstützung zu ihrer Integration in ein straffreies Leben.

In Harburg besteht seit mehr als 25 Jahren in unmittelbarer Nähe zum Harburger Rathaus eine Außenstelle der Bewährungshilfe. Bis heute gab es keine außergewöhnlichen Zwischenfälle oder Belastungen für das Wohnumfeld. Die Außenstelle befindet sich in Räumen, die für diese Arbeit nicht mehr angemessen sind. Durch den Umzug in geeignetere Räume soll die Versorgung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur verbessert werden.

Von dem Objekt „Harburger Carree" hat die zuständige Behörde inzwischen im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Harburg sowie dem Vermieter Abstand genommen. Ein anderer geeigneter Standort in zentraler Lage wird derzeit gemeinsam mit dem Bezirksamt Harburg gesucht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche einzelnen Tätergruppen werden in dieser Einrichtung betreut, und nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Täter zu den jeweiligen Bewährungseinrichtungen? Ist eine spezialisierte Betreuung besonderer Tätergruppen und Problemfälle vorgesehen?

Wenn ja, um welche Gruppen und Fälle handelt es sich und welche besonderen Maßnahmen sind geplant?

In dem zukünftigen Regionalbüro werden ­ wie auch in den übrigen Dienststellen der Bewährungshilfe ­ alle Tätergruppen betreut. Voraussetzung ist lediglich, dass das Strafgericht eine Bewährungshelferin bzw. einen Bewährungshelfer bestellt hat. Die Verteilung der Probanden auf die Dienststellen erfolgt grundsätzlich nach dem jeweiligen Wohnsitz. Die Umstände des Einzelfalls wie auch die Art der Bewährungsauflagen können zu Ausnahmen führen.

2. Für welchen Zeitraum ist die Ansiedlung der Einrichtung in Harburg geplant? Sind befristete Mietverträge oder eine Erprobungsphase für die Einrichtung am neuen Standort vorgesehen?

Für die Tätigkeit der Bewährungshilfe in Harburg gibt es keine zeitliche Begrenzung. Für die neuen Räumlichkeiten wird eine Dauerlösung angestrebt. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kühn (CDU) vom 18.03. und Antwort des Senats

Betreff: Meldestelle für Straftäter

3. Welche Kosten ergeben sich aus der Miete der Büroflächen in der Harburger City insgesamt und pro Quadratmeter? Gab es billigere Angebote? Wenn ja, warum wurden diese nicht genutzt? Welche Stellungnahmen gab der Rechnungshof bezüglich des Umzugs und der einzelnen möglichen Standorte sowie des Verbleibs in Altona ab?

Für das Objekt „Harburger Carree" war ein Mietpreis zu marktüblichen Bedingungen vereinbart worden. In diesem Preis wären auch die Kosten für alle erforderlichen Umbauten enthalten gewesen. Der Rechnungshof hatte um Informationen zur Planung gebeten, aber keine Stellungnahme abgegeben.

Im übrigen siehe Vorbemerkung.

Alternativ hatte die Behörde 1997 ein Angebot im Harburger Zentrum in Betracht gezogen. Der Vermieter trat allerdings aufgrund einer Pressemeldung von seinem Angebot zurück.

4. Welche vergleichbaren Einrichtungen gibt es im Stadtgebiet, und nach welchen Kriterien ist ihre Verteilung auf die Bezirke geregelt?

Neben der Zentrale der Bewährungshilfe in Altona gibt es seit rund sieben Jahren das Regionalbüro Nord-Ost in Barmbek. Nach Fertigstellung des Regionalbüros in Harburg für die Region südlich der Elbe werden die Planungen für weitere Büros aufgenommen. Auch die Bewährungshilfe für Jugendliche verfolgt ein Regionalisierungskonzept und hat bereits mehrere Außenstellen gegründet, unter anderem auch in Harburg.

5. Welche Alternativstandorte wurden für diese Einrichtung geprüft, und mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt?

Siehe Antwort zu 3.

6. Wann und in welchem Umfang wurden die betroffenen Bezirke und kommunalpolitischen Organe von den Plänen der Behörde informiert? Wie weit waren die Planungen zu diesem Zeitpunkt fortgeschritten, und welche Mitsprachemöglichkeiten wurden den einzelnen Gremien und Stellen eingeräumt?

Das Konzept der Regionalisierung ist den beteiligten Stellen bekannt. Im Rahmen der Umzugsplanung ist auch das Bezirksamt Harburg bei der Suche nach geeigneten Objekten einbezogen worden.

Die bezirklichen Gremien wurden nicht gesondert informiert, da es sich hierbei nicht um die Einrichtung eines neuen sozialen Dienstes handelte, sondern um die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für eine bereits langjährig bestehende Einrichtung.

7. Welche Stellungnahmen gibt es seitens des Personalrats bezüglich des Umzugs? Waren die Wohnorte bzw. Anfahrtswege der Mitarbeiter ein Kriterium für die Umzugsentscheidung?

Stellungnahmen des Personalrats liegen nicht vor. Die Wohnorte bzw. Anfahrtswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kein Kriterium für die Umzugsentscheidung.

8. Wie viele Mitarbeiter sind für diese Einrichtung geplant? Wie viele Quadratmeter Bürofläche sind pro Mitarbeiter/Bewährungshelfer vorgesehen, und wie viele Quadratmeter waren es am vorhergehenden Standort?

In der neuen Dienststelle sollen ­ wie bisher auch ­ sechs Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer arbeiten. Zusätzlich soll eine Verwaltungskraft, die bisher in Altona tätig ist, nach Harburg wechseln. Die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bislang jeweils einen Dienstraum in Altona und gemeinsam zwei Räume in Harburg genutzt. Zukünftig sollen sie ständig in Harburg tätig sein.

Die bisherige Zimmergröße belief sich auf jeweils rund 15 m. Für den neuen Standort ist eine Richtgröße von 12 m2 vorgesehen; der Gesamtraumbedarf einschließlich Nebenräume und Verkehrsflächen beträgt 200 bis 250 m.