Spenden

Wissenschaftssponsoring

Neben der staatlichen Finanzierung des Hochschulwesens spielt das Mäzenatentum in Hamburg eine traditionsreiche und entscheidende Rolle. So ließen und lassen sich viele Projekte gerade mit Hilfe privater Unterstützung verwirklichen. Auch im Wissenschaftsbereich lassen sich zahlreiche Beispiele nennen (z.B. Flügelbauten der Universitäten, Spendenaktion „Ein Platz im Audimax", Finanzierung des NIT-Neubaus durch die Körber-Stiftung, Stiftungsprofessur durch die Michael Otto-Stiftung usw.). Gleichwohl gibt es auch hier manche Vorhaben, die trotz der staatlichen Zuwendungen nicht realisiert werden können, weil zusätzlich privates Geld fehlt. Hier geht es darum, Privatleute, Unternehmen und private Organisationen zu noch mehr Engagement für Wissenschaft und Forschung in unserer Stadt zu gewinnen. Dabei muß deutlich werden, dass beide Seiten von einer solchen Zusammenarbeit profitieren. Um beispielsweise Wirtschaftsunternehmen stärker in die Finanzierung von Projekten einzubinden, bedarf es ­ neben der notwendigen Transparenz ­ einer größeren Selbstverständlichkeit im Umgang mit dem Wissenschaftssponsoring. Die Herausbildung einer gesellschaftlichen Tradition über Personen und Institutionen ist dabei durchaus erstrebenswert. Die Hochschulen haben hierzu bereits verschiedene Wege bestritten.

Um einen Überblick über die derzeitigen Aktivitäten sowie einen Ausblick auf künftige Entwicklungen auf dem Gebiet des Wissenschaftssponsorings zu erhalten, frage ich den Senat.

Sponsoring ist kein exakt definierbarer Begriff. Üblicherweise wird darunter die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen von Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sportlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden. Es ist typischerweise eine öffentlichkeitswirksame Vereinbarung auf Gegenseitigkeit, die neben klassischem Mäzenatentum und dem Spendenwesen steht. In der Regel dient die Sponsorleistung der Verwirklichung unternehmensbezogener Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Gegenleistung kann zum einen darin bestehen, daß der Empfänger öffentlichkeitswirksam auf die Förderung durch den Sponsor hinweist, zum anderen darin, dass der Förderungsempfänger dem Sponsor die Verwendung seines Namens oder Logos für Werbezwecke gestattet. Hiervon deutlich zu unterscheiden ist das Mäzenatentum, bei dem durch Spenden oder voraussetzungslose Zuwendungen gemeinnützige Zwecke gefördert werden. Im Hochschulbereich erfolgen private Finanzierungsbeiträge bisher ganz überwiegend in der letzteren Form.

Der Senat hält aber auch das Wissenschaftssponsoring grundsätzlich für ein unterstützungswürdiges Finanzierungselement, bei dem private Initiative mit öffentlichem Nutzen in Übereinstimmung gebracht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre hierdurch nicht tangiert wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche Projekte im wissenschaftlichen Bereich sind dem Senat bekannt, die zur Zeit eine private finanzielle Unterstützung erhalten?

Eine lückenlose Ermittlung aller Sponsoringaktivitäten war in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Als Beispiele privater Finanzierung, bei denen nicht zwischen Sponsoring und Spenden oder Zuwendungen unterschieden ist, können genannt werden: Universität Hamburg Flügelbauten am Hauptgebäude, „Ein Platz im Audimax", Förderung der Bibliotheken und des Hochschulsports.

Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg ­ Carl von Ossietzky ­ (SUB) Beiträge zu Bucherwerbungen, Restaurierungen, Ausstellungen.

Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg (HWP) Sanierung des Glasdaches im Eingangsbereich, EDV-Ausstattung der Hochschule, befristete Finanzierung einer halben Stelle zur Unterstützung von Praktikanten.

Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfM) Verschiedene Stiftungsprofessuren, didaktisches Forschungsprojekt Musiktherapie und Musikmedizin in Ungarn und Osteuropa.

Universitäts-Krankenhaus Eppendorf (UKE) Errichtung einer Station für Knochenmarktransplantationen mit Zusatzförderung entsprechender Forschungsprojekte sowie Ausbau einer Nachsorgestation, Anschubfinanzierung für ein Therapiezentrum für Suizidgefährdete, verschiedene Stiftungsprofessuren, Zuwendungen in Form von Stipendien, Geräten, Preisverleihungen.

Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) Verschiedene Stiftungsprofessuren.

Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) Finanzierung einer Doktorarbeit in der Malariaforschung der Abteilung Parasitologische Biochemie, eines Projekts der Abteilung Immunologie des BNI in Ghana zur Therapie der Flußblindheit, von Baumaßnahmen und Kosten für die wissenschaftliche Ausstattung der Forschungsstation Kumasi.

2. Welche Projekte im Wissenschaftsbereich sind dem Senat bekannt, die realisiert werden könnten, wenn es eine finanzielle Unterstützung durch Private gäbe?

3. Sollte es einen gemeinsamen Projektkatalog geben, in dem die jeweiligen Hochschulen mit ihren Vorhaben aufgelistet werden?

Durch gemeinsamen Beschluß der Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen und der Handelskammer Hamburg ist unter dem Dach der gemeinsamen Einrichtung „Hochschulforum Wirtschaft" (HWI) ein Katalog eingerichtet worden. Dieser Katalog mit der Bezeichnung „Wissenschaftssponsoringbörse" bietet einerseits den Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre Projekte darzustellen, wie andererseits den interessierten Unternehmen, Angebote für die Übernahme von Sponsorenschaften abzugeben.Über diese Wissenschaftssponsoringbörse im Internet (www.hamburg.ihk.de) können erste Kontakte zwischen Spendern und Sponsoren und den zu sponsernden Projekten hergestellt werden.

Die Wissenschaftssponsoringbörse wurde im Juni 2000 im Internet gestartet, so dass derzeit noch keine fundierten Aussagen über die Effizienz dieses Instrumentes gemacht werden können. Von seiten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen wurden die durch eine breite Erhebung generierten Projekte in der Wissenschaftssponsoringbörse vorgestellt und werden auch weiterhin aktualisiert.

4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Bemühungen der Hochschulen seinerseits zu unterstützen, um Unternehmen oder andere Private zur Finanzierung einzelner Projekte oder Einrichtung von Stipendien usw. zu motivieren?

5. Wie kann deutlich gemacht werden, dass die Wirtschaftsunternehmen aus dem Sponsoring in vielerlei Hinsicht (Rekrutierung besonders befähigter Studierender, Imagegewinn usw.) Nutzen ziehen können?

Der Senat begrüßt die Aktivitäten des Wissenschaftssponsorings. Angesichts der von den Hochschulen entwickelten Initiativen sieht er zur Zeit keine Notwendigkeit, spezielle Hilfen anzubieten.

6. Wo liegen nach Ansicht des Senats die Grenzen für das Wissenschaftssponsoring?

Die Grenzen des Wissenschaftssponsorings ergeben sich aus Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz. Sie liegen dort, wo der Sponsor unmittelbar oder mittelbar Einfluß auf die Entscheidungsfreiheit einzelner Wissenschaftler oder der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Wissenschaft und Forschung nehmen will oder die Sponsoringvereinbarung aus sonstigen Gründen mit den gesetzlichen Aufgaben, dem Auftrag und dem Leitbild der Hochschule oder mit den anerkannten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht vereinbar ist.

7. Hält der Senat die Erstellung von Grundsätzen des Wissenschaftssponsorings an den Hochschulen für sinnvoll?

a) Sollten derartige Grundsätze für alle Hochschulen gleich verbindlich sein, oder könnten sie je nach Eigenart der Hochschule verschieden ausgestaltet werden?

b) Welche Inhalte sollten nach Auffassung des Senats in derartigen Grundsätzen festgehalten werden?

8. Wer soll für die Erarbeitung der Grundsätze zuständig sein?

9. Wer soll für die Überprüfung von Sponsoringverträgen auf deren Vereinbarkeit mit den Grundsätzen zuständig sein?

Die Erstellung von Grundsätzen für das Wissenschaftssponsoring ist eine Angelegenheit der Hochschulautonomie. Die Universität Hamburg hat durch Beschluß des Akademischen Senats vom 11. Dezember 1998 entsprechende Grundsätze erlassen. Diese Regelungen, aus denen sich mögliche Inhalte und Verfahren ergeben, sind als Anlage beigefügt. Im UKE und in der HWP werden zur Zeit Regelungen vorbereitet.