Sport- und Begegnungsstätte in Steilshoop

Im Rahmen der Nachbesserungen für Steilshoop hat die Stadt für ca. 1,2 Millionen DM aus ihren Mitteln eine Sport- und Begegnungsstätte geschaffen. Der Sportverein TUS NST als Zuwendungsempfänger und Betreiber der Einrichtung ist nach Presseberichten nicht mehr in der Lage, den Betrieb fortzuführen.

Der Koordinierungsausschuß, ehemals nach Städtebauförderungsgesetz eingesetzt, hatte mit der Zuwendung den Wunsch verbunden, eine der Steilshooper Öffentlichkeit zugängliche Begegnungsstätte zu schaffen. Mit der Bewilligung der Zuschüsse durch die Stadtentwicklungsbehörde hat der Senat einen entsprechenden Zuwendungszweck vertraglich vereinbart.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welchen aktuellen Stand haben diesbezügliche Gespräche zwischen den Beteiligten?

2. Welche Schritte sind für eine zügige Anschlußnutzung erforderlich?

3. Mit welchen Trägern, mit welchem Ziel und für welchen Zweck wird für eine Anschlußnutzung verhandelt?

Vom Sportverein TUS Neu-Steilshoop wurde im September 2000 ein Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Hamburg hat zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts einen Insolvenzverwalter eingesetzt.

Daneben hat der Hamburger Sportbund als Dachverband Gespräche mit denkbaren, der Zweckbestimmung des seinerzeitigen Zuwendungsbescheids entsprechenden Nachfolgeeinrichtungen, mit dem Sportamt sowie Gläubigern des TUS Neu-Steilshoop aufgenommen. Ziel dieser Gespräche soll sein, die Einrichtung für den Sport und den Stadtteil zu erhalten. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen, genaue Angaben sind daher noch nicht möglich.

4. Welcher Zuwendungszweck wurde ursprünglich vertraglich vereinbart?

Der Zuwendungsbescheid vom 28. Mai 1997 enthält folgende Zweckbestimmungen:

­ Sport- und Begegnungsstätte zur Nutzung als Sportvereinsbüro, für Spartenbesprechungen, Sportveranstaltungen für gesundheits- und bewegungsfördernde Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus Steilshoop und Umgebung mit Gastronomiebetrieb.

­ Ergänzung der sozialen Infrastruktur sowie der Freizeit- und Gemeinbedarfseinrichtungen für die Steilshooper Bewohner und Bewohnerinnen, für Vereine, Gremien und Interessengruppen.

­ Angebote an Räumlichkeiten für private und öffentliche Feiern sowie für multikulturelle Aufführungen, wie Kleinkunst- und Musikveranstaltungen.

5. Wird dafür Sorge getragen, dass dieser Zuwendungszweck auch bei einer Anschlußnutzung gesichert bleibt?

Ja.

6. Welche Gremien werden in welcher Form beteiligt?

Eine der Zweckbestimmung entsprechende Nachfolgenutzung wird unter Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek, des Ortsausschusses Bramfeld, des Hamburger Sportbundes sowie der zuständigen Behörden erfolgen. Das Ortsamt Bramfeld wird im Rahmen seiner üblichen Stadtteilinformationen der Koordinierungskonferenz Steilshoop das erzielte Ergebnis zu gegebener Zeit bekanntgeben.

7. Wann ist mit einer Wiedereröffnung zu rechnen?

Siehe Antwort zu 1. bis 3.

8. Wie wird das Haus bis zur Wiedereröffnung vor mutwilliger Zerstörung geschützt?

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt gemäß Sportrahmenplan zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und dem TUS Neu-Steilshoop dem Sportverein. Darüber hinaus werden Hallen- und Sportwarte des Bezirksamtes Wandsbek das Objekt beobachten.