Studienförderung für ausländische Studierende

In den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2001 legten die Senatsvertreter/innen im Wissenschaftsausschuß dar, dass die Ansatzabsenkung des Titels 3690.681.03, Studienförderung für ausländische Studierende, unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass der Bund sich aus der bislang gemeinsamen Förderung herausgezogen habe. Eine Neukonzeption der Studienförderung für ausländische Studierende sei derzeit in der BWF in Arbeit.

Ich frage den Senat:

11. Welche Art der Studienförderung für ausländische Studierende wurde bislang aus diesem Titel finanziert?

Aus dem Titel 3690.681.03 (Studienförderung für ausländische Studierende) werden sowohl Mittel für die Förderung ausländischer Studierender an den Hamburger Hochschulen, überwiegend für die Dauer der Examen („Examensstipendiaten") nach den von der Behörde für Wissenschaft und Forschung erlassenen Richtlinien für die Förderung ausländischer Studenten an den Hamburger Hochschulen vom 4. Juli 1979, zuletzt geändert am 21. März 1997, als auch für die Förderung von Studierenden aus Entwicklungsländern zum Studium an der Fachhochschule Hamburg im Rahmen des Bund/Länder-Stipendienprogramms („Regierungsstipendiaten") nach den ebenfalls von der Behörde für Wissenschaft und Forschung erlassenen Richtlinien für die Förderung von Studenten aus Entwicklungsländern zum Studium in den Fachrichtungen für Ingenieurwesen an der Fachhochschule Hamburg vom 4. Juli 1979, zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. Januar 1993, bereitgestellt. Der Bund hat das Fachhochschulstipendienprogramm zum 1. Januar 1996 einseitig aufgekündigt, so dass dieses Programm ausläuft.

12. Handelt es sich dabei um eine Förderung aufgrund sozialer Kriterien? Wenn nein, nach welchen Kriterien werden die Mittel verteilt?

Für die Gewährung von „Examensstipendien" stehen soziale Kriterien im Vordergrund. Ziel ist, bedürftigen ausländischen Studierenden ihren Studienabschluß zu ermöglichen. Die Förderung der „Regierungsstipendiaten" ist nach einem Beschluß der MInisterpräsidentenkonferenz vom Mai 1962 von den Ländern übernommen worden. Hamburg hatte sich im Rahmen einer Absprache der Kultusminister mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) zur Förderung von 39 der insgesamt 600 Regierungsstipendiaten verpflichtet. +3. Welche Mittel standen in den Jahren 1990 bis 2000 im Titel 3690.681.03 zur Verfügung?

In den Jahren 1990 bis 2000 waren beim Titel 3690.681.Examensstipendien" handelt es sich ausschließlich um eine Förderung aus Landesmitteln.

Beim Bund/Länder-Fachhochschulstipendienprogramm zahlen die Länder die Stipendien und stellen die Ausbildungsplätze an den Fachhochschulen zur Verfügung, während der Bund alle übrigen Kosten, insbesondere Reisekosten, Sprachausbildung, Krankenversicherung, Büchergeld, Wohngeldzuschüsse übernimmt. Über die Höhe des Bundesanteils liegen keine Angaben vor.

15. Wie viele ausländische Studierende wurden in den Jahren 1990 bis 2000 mit welchen Fördersummen aus diesem Titel gefördert?

16. An welchen Hamburger Hochschulen studierten und studieren die Geförderten in den Jahren 1990 bis 2000? Existiert diesbezüglich ein Verteilungsschlüssel? Die Mittel für die Förderung der „Examensstipendiaten" werden der Universität und für die übrigen Hochschulen dem Studentenwerk Hamburg zur Verfügung gestellt.

Dabei wird als Richtwert der Anteil der ausländischen Studierenden zur Gesamtstudierendenzahl zugrunde gelegt. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt aufgrund der vorliegenden Anträge. Für die Abwicklung des Bund/Länder-Fachhochschulstipendienprogramms ist die Carl-Duisberg-Gesellschaft zuständig, der der monatliche Bedarf auf Abruf überwiesen wird.

17. Welche Staatsangehörigkeit hatten und haben die geförderten Studierenden in den Jahren 1990 bis 2000? Existieren diesbezüglich Kriterien?

Die Stipendiaten des Fachhochschulstipendienprogramms kommen aus Entwicklungsländern. Die „Examensstipendiaten" kommen aus allen Ländern, Kriterium für diese Förderung ist die soziale Bedürftigkeit.Weitergehende Aussagen können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.

18. Wie hoch war und ist der Frauenanteil unter den Geförderten in den Jahren 1990 bis 2000? Existieren diesbezüglich Kriterien?

Über den Anteil der Frauen unter den Geförderten liegen keine Erkenntnisse vor. Diesbezügliche Statistiken werden nicht erhoben. Spezielle Kriterien für die Förderung von Frauen bestehen nicht.

19. In welchen Bereichen sind die wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Studienförderung ausländischer Studierender bei der Neukonzeption zu erwarten?

Das auslaufende gemeinsame Bund/Länder-Programm zur Förderung ausländischer Studierender konzentrierte sich auf eine Förderung der an Fachhochschulen Studierenden. Im Mittelpunkt der Diskussion um ein Nachfolgeprogramm steht unter anderem die Frage, ob die Konzentration auf Studierende eines Hochschultyps noch zeitgemäß ist oder ob die Förderung nicht auch offen sein sollte für Studierende anderer Hochschultypen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

10. Wer ist an der Erarbeitung der Neukonzeption für die Studienförderung ausländischer Studierender außer der BWF beteiligt?

Die zuständige Behörde bezieht in die Neukonzeptionierung die Hochschulen sowie die Carl-DuisbergGesellschaft ein.

11. Der Senat berichtete im Wissenschaftsausschuß, die Neukonzeption sollte bis zum Jahresende vorliegen und die Ausschußmitglieder sollten von der inhaltlichen Ausgestaltung unterrichtet werden.

11.1. Ist diese Zeitplanung noch realistisch?

11.2. Bedarf diese Neukonzeption nach Auffassung des Senats der Zustimmung der Bürgerschaft? Wenn nein, weshalb nicht?

Die zuständige Behörde ist bemüht, den genannten Zeitplan einzuhalten. Eine Zustimmung der Bürgerschaft ist dann erforderlich, wenn ein Nachfolgeprogramm nicht mehr der Zweckbestimmung des Titels 3690.681.03 entspricht.

12. Zu welchem Zeitpunkt soll die veränderte Studienförderung für ausländische Studierende wirksam werden?

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Festlegung des Programms.

13.1. Wie erfahren die Hochschulen davon?

13.2. Wie erfahren die studentischen Vertreter/innen der ASten davon, die unter anderem Beratungen für ausländische Studierende durchführen?

13.3. Wie erfahren die ausländischen Studierenden davon?

Die Hochschulen werden von der zuständigen Behörde über die Förderregularien unterrichtet. Die Hochschulen werden für die Information innerhalb ihres Bereichs Sorge tragen.