Rückdeichung Kreetsander Hauptdeich

Betreff: Rückdeichung Kreetsander Hauptdeich

Im Zuge der Rückdeichung entlang des Kreetsander Hauptdeiches in Wilhelmsburg ist eine Fläche von ca. 20 ha entstanden, die nach Senatsplänen nach erfolgter Setzung der neuen Deichlinie durch Abtragen der alten Deichlinie geflutet werden soll. Hierfür ist es notwendig, die Oberfläche um ca. 6 m abzutragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Gibt es innerhalb der Behörden Überlegungen, die alte Deichlinie doch nicht abzutragen, wie es von Bausenator Eugen Wagner in der Presse angedeutet wurde? Wenn ja: Wie sehen die Planungen dann aus?

Nein.

2. Wie beurteilt der Senat die derzeitige ökologische Situation innerhalb der beiden Deichlinien in bezug auf die mögliche Ausbildung eines Biotops?

Ob sich dort ein Biotop entwickeln wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

3. Wieviel Erdreich müßte im Falle der Flutung des Gebietes zwischen den beiden Deichlinien abgetragen werden?

Rund 700 000 m3 (Sand und Mischboden).

4. Wofür soll das Erdreich genutzt werden?

Für allgemeine Bauzwecke im Stadtgebiet (z.B. zur Verfüllung).

5. Wie viele Lkw-Bewegungen werden notwendig sein, damit das Erdreich vollständig abgetragen werden kann?

Während einer mehrjährigen Bauzeit insgesamt rund 45 000 Lkw-Fahrten.

6. Wie wird der Senat im Falle der Flutung der zwischen den Deichlinien entstandenen Ansiedlung von Pflanzen und Tieren Rechnung tragen?

Zwischen den Deichlinien befinden sich jetzt landwirtschaftlich genutzte Pachtflächen. Das künftig vergrößerte Deichvorland wird bei Sturmfluten kurzzeitig überflutet. Das ist eine der Voraussetzungen für die Ansiedlung von elbtypischen Pflanzen und Tieren.

7. Gibt es Prüfungen, ob das abgetragene Erdreich ganz oder teilweise für die Bildung eines Lärmschutzwalles entlang der A1 genutzt werden kann? Wenn ja: Wie sehen diese aus?

Wenn nein: Wird der Senat Prüfungen einleiten?

Das aus dem Altspülfeld gewonnene Material ist auch für den Bau von Lärmschutzanlagen geeignet.