Wohnungen

Bauwagenplätze in Hamburg (IV)

Presseberichten zufolge soll der Bauwagenplatz am Paciusweg in Eimsbüttel noch in diesem Jahr geräumt werden.Auf der Suche nach einem Ersatzplatz wurde z.B.der Parkplatz Heckenrosenweg/ Niendorfer Straße in Erwägung gezogen.Zuletzt wurde in Hamburg-Altona am Rondenbarg ein Bauwagenplatz für 200 000 DM hergerichtet.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat.

DerVollzug des Wohnwagengesetzes in der geltenden Fassung vom 25.Mai 1999 liegt in der originären Zuständigkeit des jeweiligen Bezirks. Demzufolge basieren die Antworten auf den Angaben der betroffenen Bezirke.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann soll der Platz am Paciusweg in Eimsbüttel geräumt werden?

2. Welche Standorte werden zur Zeit zur Unterbringung der Bewohner dieses Platzes geprüft?

a) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl eines Bauwagenplatzes?

b) Wie viele Bewohner des Bauwagenplatzes Paciusweg sollen auf dem neu zu schaffenden Platz unterkommen, und wie viele können davon voraussichtlich in feste Wohnungen vermittelt werden?

c) Welche Bemühungen wurden bisher unternommen, um die Bauwagenbewohner von Paciusweg und Herlingsburg in feste Wohnungen zu vermitteln, und mit welchem Erfolg?

Eine Räumung des Platzes am Paciusweg ist derzeit nicht vorgesehen.

Nachdem sich der zunächst angedachte alternative Standort „Heckenrosenweg/Niendorfer Straße (Teilfläche des Parkplatzes)" als nicht geeignet erwies, befindet sich das Bezirksamt derzeit in Gesprächen mit den Bewohnern über alternative Unterbringungsmöglichkeiten.

3. Wann wurden die Bauwagenplätze Hellgrundweg und Parkplatz Braun geräumt?

Der Umzug von beiden Plätzen erfolgte zum größten Teil am 15. und 16. Juli 2000.

3. a) Wie hoch sind die bereits entstandenen Kosten der Räumung, und wie hoch werden voraussichtlich die Gesamtkosten sein?

Die bisher entstandenen Kosten belaufen sich für den Hellgrundweg auf 21 500 DM und für den Parkplatz Braun auf 18 600 DM.

Weitere Kosten sind noch für die abschließende Wiederherrichtung der Flächen am Hellgrundweg zu erwarten.

3. b) Auf welchen Plätzen sind wie viele der Bewohner untergekommen, und wie viele konnten in feste Wohnungen vermittelt werden?

Auf dem neu eingerichteten Platz am Rondenbarg sind insgesamt 15 Personen von den genannten Plätzen untergekommen. Eine Person hat eine Wohnung angemietet und bezogen. Für eine weitere Person steht der Wohnungsumzug unmittelbar bevor.

4. Sollen die Plätze Herlingsburg in Eimsbüttel undVorwerkstraße in Hamburg-Mitte nach dem Hamburger Wohnwagengesetz genehmigt werden? Wenn ja:

a) Wann?

b) Mit welcher Befristung?

c) Wer wird Mieter dieser Plätze?

d) Mit welchem Mietzins?

e) Für wie viele Bewohner?

f) Zu welchen sonstigen Konditionen?

g) Wie hoch werden die Kosten für die Herrichtung voraussichtlich sein?

Wenn nein: Was soll mit den nicht genehmigten Plätzen und deren Bewohnern voraussichtlich geschehen?

Das Bezirksamt Eimsbüttel beabsichtigt, nach Abschluß der Gespräche mit den Bewohnern über die Rahmenbedingungen unter der Voraussetzung der Zustimmung der zuständigen Behörde am Standort Herlingsburg einen Wohnwagenplatz als Übergangsplatz zuzulassen und entsprechend herzurichten.

Einzelheiten können derzeit noch nicht genannt werden.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird an der Vorwerkstraße keinen Wohnwagenplatz zulassen.

5. Gibt es Planungen, neue Bauwagenplätze in Eimsbüttel oder in anderen Stadtteilen einzurichten? Wenn ja:

a) Wo und zu wann sollen welche Plätze voraussichtlich eingerichtet werden?

b) Wird insbesondere der Parkplatz Heckenrosenweg/ Niendorfer Straße noch immer als geeigneter Bauwagenplatz angesehen?

c) Welche Gründe sprechen für alle in Betracht kommenden Plätze, welche Bedenken sprechen dagegen (bitte für jeweiligen Platz einzeln angeben)?

d) Ist eine Anhörung der Anwohner geplant?

e) Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die Herrichtung der in Betracht kommenden Plätze sein, und wie sollen die Bauwagenbewohner daran beteiligt werden (bitte für jeweiligen Platz einzeln angeben)?

f) Wer soll voraussichtlich unter welchen Bedingungen Pächter der in Betracht kommenden Plätze werden (bitte für jeweiligen Platz einzeln angeben)?

g) Für welchen Zeitraum soll die Verpachtung der in Betracht kommenden Plätze erfolgen (bitte für jeweiligen Platz einzeln angeben)?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht beabsichtigt, zusätzliche Wohnwagenplätze in Hamburg zuzulassen.

6. Haben sich zu den in der Drucksache 16/4406 (Frage 14) gemachten Angaben Veränderungen ergeben? Wenn ja: Welche?

Im Bereich des Bezirksamts Altona bestehen zur Zeit die Plätze Schützenstraße und Hospitalstraße mit unveränderter Belegung und unverändertem Genehmigungsstatus. Der Platz Parkplatz Braun wurde aufgelöst, vgl. Antwort zu 3. Der Platz Hellgrundweg befindet sich kurz vor der vollständigen Auflösung.

Neu eingerichtet und nach dem Wohnwagengesetz genehmigt wurde der Platz Rondenbarg, der zur Zeit mit ca. 35 Bewohnern und ca. 50 Wagen belegt ist. Auf dem Platz Gaußstraße (Ostteil), für den das Genehmigungsverfahren noch läuft, befinden sich momentan noch 55 Personen mit ca. 80 bis 90

Wagen. Hiervon ist für ca. zehn Personen zeitnah ein Wohnungsumzug vorgesehen.

Für beide Plätze führt das Bezirksamt Altona Gespräche mit den Bewohnern und interessierten Trägern, um vertragliche Regelungen für die Gesamtnutzung der Plätze und für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner einschließlich Kostentragung zu erreichen. Auf dieser Grundlage soll dann auch die einwohnermelderechtliche Anmeldung erfolgen.

In den übrigen Bezirken hat eine Fortschreibung der Erhebungsdaten nicht stattgefunden.