Altersvorsorge

1. Ausgangssituation

Der Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg) ist 1995 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt worden. Drei Jahre vorher hatte der damalige LBK (§ 26 LHO-Betrieb) noch im Rahmen der hamburgischen Verwaltung mit den Krankenkassen einen Refinanzierungsvertrag geschlossen, der die volle Berücksichtigung des jährlichen Altersversorgungsaufwandes in den Pflegesätzen vorsah. Hintergrund waren die hohen Gesamtverpflichtungen aus Altersversorgungszusagen in Höhe von 780,8 Mio. DM (Jahresabschluss 1991). Der Refinanzierungsvertrag sicherte die laufende Kostenübernahme für Pensionszusagen an Beschäftigte der kommunalen Krankenhäuser.

Die Regelungen aus dem Vertrag gingen bei Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den LBK Hamburg über.

Entsprechend gingen auch sämtliche Versorgungszusagen, die die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß Hamburgischem Ruhegeldrecht bis 1995 für die Beschäftigten ihrer kommunalen Krankenhäuser gegeben hatte (843,7 Mio. DM), auf die Anstalt als Rechtsnachfolgerin über. Bis 1995 wurden handelsrechtliche Pensionsrückstellungen in Höhe von rund 50 Mio. DM gebildet.

Im November 1995 trat der LBK Hamburg der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bei. Für die ab diesem Zeitpunkt eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde die Zusatzversorgung nach VBL-Satzung geregelt; der LBK Hamburg führt entsprechende Beiträge an die VBL ab. Diese Beiträge waren gemäß dem Refinanzierungsvertrag von 1992 ebenfalls als laufender Altersversorgungsaufwand (neben Ruhegeldzahlungen an Rentner und Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen) in den Pflegesätzen zu berücksichtigen.

Inzwischen hat in der Krankenhausfinanzierung ein Systemwechsel stattgefunden, wonach die Vereinbarung von 1992 zwar rechtlich fortbesteht, wirtschaftlich aber nicht mehr werthaltig ist. Die Krankenkassen berücksichBÜRGERSCHAFT Konsolidierung des Landesbetriebes Krankenhäuser Hamburg (LBK Hamburg) im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

­ Ergänzung des Haushaltsplanentwurfs 2001 gemäß § 32 LHO ­

1. Ausgangssituation

2. Entwicklung des Altersversorgungsaufwandes

Überdurchschnittliche Kostenbelastung

Verschärfung des Problems durch drastische Senkung der Krankenhausbudgets

3. Umstellung auf ein kapitalgedecktes Versicherungssystem

Inhalt des ausgehandelten Tarifvertragentwurfs

Finanzielle Auswirkungen

4. Beitrag des Anstaltsträgers

Kapitalstärkung durch Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Grundvermögens

Reduzierung des kumulierten Bilanzverlustes durch Minderung eines Darlehens der Freien und Hansestadt Hamburg

5. Petitum Gliederung : infolge der Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips in den neu eingeführten Budgets und Entgelten bzw. Preisen nicht mehr die tatsächlich anfallenden Kosten aus Altersversorgungszusagen, sondern nur noch einen durchschnittlichen Altersversorgungsanteil. Die Differenz ist im Rahmen des geänderten Krankenhausfinanzierungsrechts nicht finanzierbar. Sie geht zu Lasten des Ergebnisses und führt zu jährlichen Verlusten.

Der LBK Hamburg hat aufgrund dieser Entwicklung ein erhebliches Problem, denn seine Kostenbelastung im Bereich Altersversorgung beträgt etwa das doppelte anderer Krankenhausträger (rd. 13 % des Personalaufwandes mit steigender Tendenz). Die Gesamtverpflichtungen aus der Altersversorgung sind seit 1991 um rund 25 % gestiegen; sie betragen heute knapp 1 Milliarde DM. Infolge der notwendigen Ausbuchung von „Forderungen an die Krankenkassen aus Altersversorgung" (vgl. Abschnitt 4.2) wuchs der kumulierte Verlust in der Anstaltsbilanz auf rund 200 Mio. DM (Jahresabschluss 1999).

2. Die Entwicklung der Altersversorgungslasten des LBK Hamburg im bestehenden System

Überdurchschnittliche Kostenbelastung

Bei unveränderter Regelung zur Altersversorgung würde sich die Belastung des LBK Hamburg wie folgt entwickeln:

Die additive Belastung durch Rentenzahlungen nach dem Hamburgischen Ruhegeldgesetz, Beiträgen zur VBL und Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen führt im Vergleich zu anderen Krankenhäusern zu erheblichen Mehrbelastungen. Dies lässt sich auf der Basis des Personalaufwands des Jahres 1999 in Höhe von 805 Mio. DM rechnerisch wie folgt skizzieren:

Verschärfung des Problems durch drastische Senkung der Krankenhausbudgets

Die Entwicklung der Krankenhausfinanzierung führte dazu, dass die Umsatzerlöse des LBK Hamburg im Bereich stationärer Krankenbehandlung von 1995 bis 2000 um 137 Mio. DM von 1405 Mio. DM auf 1268 Mio. DM gesunken sind. Gleichzeitig mussten in dieser Zeit Tariflohnsteigerungen, höhere Sozialversicherungsbeiträge und allgemeine Kostensteigerungen verkraftet werden. Auch vor dem Hintergrund des weggefallenen Selbstkostendeckungsprinzips war es notwendig, die Wirtschaftlichkeit der Krankenhausbetriebe auf allen Gebieten über Leistung, Qualität und Kostensenkungen zu erhöhen.

Der Vorstand des LBK Hamburg hat seit der Anstaltserrichtung im Jahre 1995 mit einem weitreichenden Rationalisierungs- und Modernisierungsprogramm auf diese Entwicklung reagiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Vertretungen und Gewerkschaften haben dabei umfassend mitgewirkt. Die Kostensenkungen in den Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des LBK Hamburg führten bis heute zu Rationalisierungserfolgen in Höhe von über 250 Mio. DM.

Damit ist es dem LBK Hamburg bereits gelungen, in den meisten Kostenpositionen das Niveau vergleichbarer Krankenhäuser zu erreichen. Diese Erfolge reichen jedoch nicht aus, die hohen Belastungen aus der bisherigen Altersversorgungsregelung aufzufangen.

Die bundesweit eingeleitete Weiterentwicklung des derzeitigen mischkalkulierten Entgeltsystems zu einem durchgängig pauschalierten leistungsorientierten Vergütungssystem wird die Krankenhäuser vor weitere große Herausforderungen stellen. Bei im wesentlichen bundeseinheitlichen Vergütungen für die gleiche Leistung werden Krankenhäuser mit strukturellen Defiziten zu Verlierern, da Belastungen aus unwirtschaftlichen Strukturen oder überdurchschnittlich hohen Altersversorgungsaufwendungen über die Vergütung nicht ausgeglichen werden können.

Der LBK Hamburg beabsichtigt daher, das Altersversorgungssystem so umzustellen, dass dauerhaft eine mit anderen Krankenhausträgern vergleichbare Belastung entsteht.

3. Umstellung der Altersversorgung auf ein kapitalgedecktes Versicherungssystem

Die vorgesehene Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung im LBK Hamburg führt zu einem Ausstieg aus der Gesamtversorgung und Umstieg auf ein kapitalgedecktes System nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip und beinhaltet folgende Grundelemente:

­ Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer,

­ Wahrung erarbeiteter Besitzstände,

­ Nutzung steuerlicher Vergünstigungen für die Altersvorsorge,

­ Gute Planbarkeit künftiger Kosten für den Arbeitgeber,

­ Transparenz der Versorgungsleistung.

Inhalt des ausgehandelten Tarifvertragentwurfs

Für die bisherigen Beschäftigten und für die künftig einzustellenden Arbeitnehmer wurden differenzierte Regelungen getroffen. Der Entwurf eines entsprechenden Tarifvertrages sieht dazu folgendes vor:

a) Allen Arbeitnehmern über 50 Jahren oder mit einem Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung behalten einen sog. dynamischen Besitzstand, d. h. für diesen Mitarbeiterkreis gelten hinsichtlich der späteren Versorgung die jeweiligen Fassungen der Ruhegeldgesetze bzw. der Satzungen der VBL; ihm ist ein bis zum 28. Februar 2001 befristetes Recht eingeräumt, die in den Ruhegeldgesetzen und in der Satzung der VBL geregelte Eigenbeteiligung in Höhe von 1,25 v. H. abzuwählen und stattdessen eine entsprechende Leistungskürzung hinzunehmen.

b) Alle Mitarbeiter unter 50 Jahren mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung behalten ihren erworbenen Besitzstand, werden jedoch künftig von der Gesamtversorgung abgekoppelt und erhalten künftig beitragsorientierte Leistungen, und zwar in Höhe von 1,5 % ihres Verdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze und von 4,5 % ihres Verdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

c) Alle neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ab 1. Januar 2001 eine arbeitgeberfinanzierte Direktzusage in Höhe von 1,2 % der regelmäßigen Bruttovergütung; die hierauf fällige Pauschalsteuer übernimmt der LBK Hamburg.

d) Daneben wird allen Arbeitnehmern des LBK Hamburg ab 1. Januar 2001 die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung geboten, mit dem der Versorgungsbedarf individuell und steuersparend ergänzt werden kann.

Der Abschluss des Tarifvertrages ist abhängig von einer Gesamtlösung, zu der auch die Freie und Hansestadt Hamburg als Anstaltsträgerin beiträgt (vgl. Abschnitt 4).

Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der neuen Altersversorgung soll im Sinne eines Anwartschaftsdeckungsverfahrens kapitalgedeckt so erfolgen, dass bei Eintritt einer Mitarbeiterin /eines Mitarbeiters in den Ruhestand eine entsprechende Kapitaldeckung in Form von liquiden Mitteln vorhanden ist. Damit dies sichergestellt werden kann, beabsichtigt der LBK Hamburg für alle Mitarbeiter, die am 31. Dezember 2000 in einem Arbeitsverhältnis zum LBK stehen, das am 1. Januar 2001 fortbesteht, eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Die Versicherungsbeiträge werden dabei so bemessen, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Erreichen des Regelrentenalters durch den Rückversicherer die Versorgungszahlungen laufend bereitgestellt werden.

Dieser Umstellungsprozess hat folgende finanzielle Auswirkungen: Phase 1: Jahre 2001 bis 2004

Durch den Abschluss der kapitalgedeckten Versicherung ergeben sich für den LBK Hamburg anfänglich hohe Zahlungen an den Versicherer. Die Altersversorgungslasten des LBK Hamburg werden dadurch zunächst um ca. 230 Mio. DM höher liegen als bei einer Fortführung des bisherigen Systems.

Phase 2: Jahre 2005 bis 2013

Die Altersversorgungskosten sind geringer als bei Fortführung des bisherigen Systems, jedoch noch höher als die der vergleichbaren Krankenhausträger.

Phase 3: Jahre ab 2014

Die Altersversorgungskosten des LBK Hamburg sind vergleichbar mit anderen Krankenhausträgern.

Entscheidend für das Gelingen dieses Konzeptes ist die Beteiligung des Unternehmens, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Anstaltsträgers an den Kosten der Umstellung.

Beiträge des Unternehmens zur Kosteneinsparung ergeben sich hauptsächlich durch zusätzliche Maßnahmen im Bereich Rationalisierung und Modernisierung; diese werden das erste Programm zur Kostensenkung (1995­2000) fortführen und ergänzen, insbesondere durch:

­ Optimierung der Leistungserbringung,

­ Gestaltung des Leistungsangebotes und

­ Ausschöpfung von Synergiemöglichkeiten.

Eine vollständige Umsetzung der Programme soll ­ ergänzend zum ersten Rationalisierungserfolg mit einem Ergebnis von rund 250 Mio. DM ­ mittelfristig eine weitere Kostenentlastung von ca. 290 Mio. DM bewirken.

Neben der Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesen Programmen liegt ihr Beitrag in der tariflichen Umstellung der Altersversorgung (s. oben zu 3.1), die zukünftig zu weiteren Kostenentlastung führen wird (nominal 2005: rund 19 Mio. DM, 2010: rund 46 Mio. DM, 2015: rund 88 Mio. DM usw.). Der Barwert der Beiträge bis 2050 beläuft sich auf rund 170 Mio. DM.

Trotz dieser erheblichen Entlastung erwächst infolge der Systemumstellung zunächst ein hoher anfänglicher Finanzierungsbedarf aus dem Abschluss der Versicherung (vgl. oben Phase 1). Da der LBK Hamburg über keine finanziellen Rücklagen als Deckungsmittel verfügt, will er sich von nicht benötigten Grundstücksteilen trennen, um die Verkaufserlöse zur Kapitalstärkung einzusetzen.

Hierfür ist die Mitwirkung der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlich.

4. Beitrag des Anstaltsträgers

Kapitalstärkung durch Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Grundvermögens

Der LBK Hamburg hat ermittelt, dass kurz- und mittelfristig nicht betriebsnotwendige Grundstücke im Umfang von rund 730 000 m2 zur Verfügung stehen (Gesamtfläche 1,8 Mio. m2).