Exemplarisches Konzeptbeispiel Träger Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e V Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Erziehung und

ßlich von sozialpädagogischen und erzieherischen Fachkräften wahrgenommen werden.

Die bezirkliche Krisenwohnung dient einer zeitlich begrenzten Aufnahme von jungen Menschen in Krisensituationen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Rahmenbedingungen sind ähnlich wie die der bezirklichen Jugendwohnung.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Träger: Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e. V.): Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Erziehung und Bildung.

Sie sollen ihm ermöglichen, sich körperlich, geistig und seelisch, seinen Anlagen und Neigungen entsprechend zu entwickeln, seine Persönlichkeit zu entfalten, seiner Entwicklung entsprechend seine Rechte wahrzunehmen, die Rechte anderer zu achten und in zunehmendem Maße seine Pflichten zu erfüllen. Das Ziel der Erziehung ist die Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Jugendlichen. Sie vollzieht sich auf Grund vielfältiger Wechselwirkungen von Reifungsprozessen und Lernvorgängen im Beziehungsgeflecht sehr verschiedenartiger Sozial- und Sachbezüge. Hierfür sollen gemeinsam Orientierungshilfen angeboten werden zur

­ Bewältigung der gegenwärtigen Lebenssituation, zum Erfassen von Lebens- und Sachzusammenhängen und zur Bewältigung zukünftiger Lebenssituationen,

­ fortschreitenden Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Rahmen der humansittlichen Normen und Werte der Gesellschaft, um als Subjekt im Spannungsfeld von Selbst- und Fremdbestimmung verantwortungsbewusst zu bestehen,

­ Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Konkrete Ziele sind unter anderem: Verselbstständigung, Umgang mit Geld, Umgang mit Behörden, Haushaltsführung, Erlangen von sozialer Kompetenz durch Erfahrungen in der Gruppe (Kompromissfähigkeit und Toleranz), Eigenverantwortlichkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit, Klärung einer Lebensperspektive auf Zeit, Gestaltung von zufrieden stellenden Beziehungen (Freunde, Partnerschaft), das Erlernen des Umgangs mit der eigenen Biografie/Herkunftsfamilie lernen, Rollenverhalten, gleichberechtigtes Geschlechterverhältnis, interkulturelle Toleranz, Entwicklung von Körperbewusstsein (gesunde Ernährung, Gesundheit etc.), Umgang mit der eigenen Sexualität, Erlernen neuer Verhaltensmuster durch modellhaftes Lernen, Entwicklung von psychischer Stabilität.

§ 31 SGB VIII ­ Sozialpädagogische Familienhilfe Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine nach Wochenstunden bemessene intensive sozialpädagogische alltagspraktische Unterstützung und Beratung zur Stärkung der Kompetenzen und Interaktion der Zielgruppe. Die Hilfe kann sich auf eine Begleitung in konflikthaften Lebenslagen konzentrieren. Sie findet schwerpunktmäßig im häuslichen Umfeld der Familien statt. Angeboten werden ergänzend dazu auch Anlaufstellen in Kinder- und Familienhilfezentren.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Einrichtung: Margaretenhort):

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich an Familien, zurzeit größtenteils an allein erziehende Mütter, die den Wunsch nach Veränderung ihrer Situation haben und sich auf diese Hilfeform einlassen können.

Es handelt sich in den meisten Fällen um Familien mit Problemen in den unterschiedlichsten Bereichen. An den Bedürfnissen der beteiligten Personen orientiert werden gemeinsam mit ihnen Problembewältigungsstrategien erarbeitet, die die Familie auf Dauer in die Lage versetzen, selbstständig mit ihren Schwierigkeiten umzugehen und zu leben. Die Sozialpädagogische Familienhilfe hat die Familie als Ganzes im Blick, wobei das Umfeld der Familie mit einbezogen werden muss. Entsprechend muss sie an den Binnenstrukturen und die Außenbeziehungen der Familie ansetzen.

Zu beachten ist einerseits die materielle Sicherung und andererseits die Motivierung der Familie, ihr Leben aktiver und selbstbewusster zu organisieren. Das geht nur, wenn die Familie selber ein Problem für sich erkennt und Hilfe zur Veränderung sucht. Hierbei wird sie von der Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt. Gemeinsam wird nach Problemlösungsstrategien gesucht und im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe" bei deren Umsetzung geholfen.

§ 32 SGB VIII ­ Tagesgruppen Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: In dieser besonderen Form der Tagesbetreuung werden 6- bis 15-jährige Kinder täglich nach der Schule gezielt sozialpädagogisch betreut.

Im Spektrum der Angebote der Hilfen zur Erziehung ist die Erziehung in einer Tagesgruppe zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen angesiedelt. Der Einzugsbereich für die Kinder soll sich auf das Stadtviertel beziehen, wobei die jüngeren Kinder die Einrichtung möglichst zu Fuß erreichen können sollen.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist konstruktiver Bestandteil des Konzepts. Die Tagesgruppe soll so in den Stadtteil integriert sein, dass sie und die Familie für die Kinder als ganzheitliche Lebenswelt erlebbar bleiben. Das Angebot ist unabhängig von den Schulferien an Hamburgs Schulen. Ganzjährig wird eine angemessene und zielgerichtete Betreuung für die Kinder vorgehalten. Zusätzliche Betreuungs- und Beratungsanteile sollen auch abends und am Wochenende möglich sein.

Die Tagesgruppe soll Bestandteil eines umfassenden Angebotsspektrums von Hilfen zur Erziehung bei einem Träger sein („Hilfen aus einer Hand"). Es erfolgt eine Vernetzung bzw. Kooperation mit anderen Jugendhilfeangeboten des sozialen Umfelds.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Träger: SME-Stadtteilorientierte, milieunahe Erziehungshilfen e.V.):

In der Tagesgruppe soll die Entwicklung der Kinder durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt und dadurch der Verbleib des Kindes in seiner Familie gesichert werden. Das Angebot der Tagesgruppe wird als eine Ergänzung der Hilfen nach §§ 30, 31 SGB VIII verstanden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in das ambulante Team integriert. Es werden Kinder aufgenommen, denen das Ausprobieren eigener Verhaltensweisen in einer überschaubaren Gruppe ermöglicht werden soll, die von der Intensität einer Einzelbetreuung überfordert wären, deren Lernprozesse eine kleine Gruppe, klare Regeln und Abläufe und einen festen Ansprechpartner brauchen, deren häusliche Situation in Bezug auf bestehende Schwierigkeiten als defizitär erlebt wird, die Interesse an einer Gruppe haben und über die Möglichkeit verfügen, sich darauf einzulassen.

§ 33 SGB VIII ­ Vollzeitpflege Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: Eine Pflegestelle

­ unabhängig davon, in welcher Form sie ihre Hilfe anbietet ­ zeichnet sich durch Individualität und Kontinuität aus. Sie bietet Kindern und Jugendlichen die besondere Möglichkeit und Chance,

­ Alltagswelt und Alltagswirklichkeit ohne „schützende" Organisation zu erleben und in ihr aufzuwachsen,

­ als Familienmitglied dauerhafte Bezüge und Geborgenheit, mit relativ geringem Wechsel der Beziehungspersonen einschließlich der „Geschwister" zu erleben und familiäre Netzwerke in Anspruch zu nehmen,

­ Bindungen einzugehen,

­ der individuellen Förderung als Kleinkind, Schulkind und in der Zeit des Selbstständigwerdens,

­ eine eigenen Identität zu finden.

Zur Vollzeitpflege gehören zum einen Familien, Einzelpersonen oder kinderlose Ehepaare (Pflegestelle), die im privaten Rahmen in Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes die Erziehungsarbeit leisten, zum anderen beratende Stellen (Pflegeelternberatung), die durch die Beratung das von der Pflegefamilie eingebrachte pädagogische Potenzial stärken und den Kindern und Jugendlichen weitere Unterstützung anbieten.

Einzelne Pflegeformen

Mit der Bezeichnung Vollzeitpflege sind eine ganze Anzahl von unterschiedlichen Pflegeformen verbunden; diese unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die zeitliche Dauer und ihre Funktion, aber auch in Bezug auf ihre Eignung für bestimmte Problemsituationen bzw. besondere Problematiken bei Kindern und Jugendlichen.

Neben den in § 44 SGB VIII aufgeführten erlaubnisfreien Formen der Verwandtenpflege, der Pflege beim Vormund oder Pfleger, der Kurzpflege bis zur Dauer von acht Wochen und der Pflege im Form eines Schüler- bzw. Jugendaustauschs gibt es die im privaten Rahmen zustande kommenden erlaubnispflichtigen Pflegestellen und die in § 33 SGB VIII normierten Varianten der Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung:

­ Die Pflegefamilie leistet eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Erziehungshilfe. Durch Trennung von ihrer Familie belastete Kinder mit den unterschiedlichsten Vorerfahrungen finden hier Förderung, Zuwendung und Hilfe.

Die Pflegefamilie nimmt im Allgemeinen ein Kind, in Einzelfällen aber auch Geschwister in ihren Familienverband auf. In der Regel hat keines der Familienmitglieder eine pädagogische Ausbildung. Ihre Qualifizierung beruht auf Lebenserfahrung, Auseinandersetzung mit pädagogischen Zusammenhängen und Inanspruchnahme von Beratung und / oder Schulung.

­ Die Erziehungsstelle leistet Erziehungshilfe für ein bis drei Kinder, die in ihrer Entwicklung besondere Defizite aufweisen oder gegenüber anderen Pflegekindern einen sehr hohen erzieherischen und / oder pflegerischen Bedarf haben. Der betreuende Partner in der Familie hat eine pädagogische oder adäquate Ausbildung, die den besonderen Bedürfnissen der aufgenommenen Kinder entspricht. Eine Erziehungsstelle kann für ein Kind als Erziehungsstelle und für ein anderes Kind als Pflegefamilie eingerichtet werden.

­ Die Sonderpflegestelle leistet ebenfalls Erziehungshilfe für Kinder, die gegenüber anderen Pflegekindern einen höheren erzieherischen und / oder pflegerischen Bedarf haben, der von der Pflegefamilie durch besondere Qualifikation (Ausbildung, Vorerfahrung etc.) erfüllt werden kann. Eine Sonderpflegestelle kann für ein Kind Sonderpflegestelle und für ein anderes Kind „Pflegefamilie" sein. (Hamburg hat kein eigenes Modell für Sonderpflegestellen, nimmt diese aber außerhalb Hamburgs nach den örtlichen Richtlinien in Anspruch.)

­ Die Kurzzeitpflegestelle leistet eine zeitlich befristete Erziehungshilfe, um den Ausfall eines versorgenden Elternteils zu überbrücken. Kinder, die in Kurzzeitpflegestellen Aufnahme gefunden haben, kehren nach einem schon am Anfang der Unterbringung bekannten Zeitraum zu ihren Eltern zurück.

­ Die Bereitschaftspflegestelle steht bei dem PFIFF e.V (Pflegekinder und ihre Familien Förderverein) unter Vertrag. Sie leistet regelmäßig für unterschiedliche Kinder eine zeitlich befristete Erziehungshilfe, um den Ausfall eines Personensorgeberechtigten zu überbrücken oder ein Kind auf andere Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung vorzubereiten.

­ Die Wochenpflege leistet eine zeitlich befristete Erziehungshilfe an bestimmten Tagen der Woche. Sie wird in der Regel zur Entlastung des versorgenden Elternteils, oft mit einem bestimmten Auftrag (für regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen etc.), eingerichtet.

§ 34 SGB VIII ­ Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft/Aussenwohngruppe Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: Diese Hilfe in Form einer Lebens- und Haushaltsgemeinschaft ermöglicht das Zusammenleben zwischen den Betreuungspersonen und solchen Kindern, die nicht in ihrer Familie verbleiben und nicht in Pflegefamilien vermittelt werden können. Eine generelle Altersgrenze gibt es nicht. Erziehende und Betreute leben in einem Haushalt gemeinsam. Die Settings sind für langfristige Betreuungen ausgelegt.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Träger: Vereinigung Pestalozzi Kinder- und Jugendhilfezentrum e.V.): Zielsetzung der Lebensgemeinschaft ist es, den gemäß § 34 SGB VIII betreuten Kindern ein familienanaloges Alltagserleben in Verbindung mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten zu ermöglichen, das ihre Entwicklung stabilisiert und fördert. Es wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, die betreuten Kinder auf eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung vorzubereiten bzw. ihnen diese zu gewähren sowie sie bei den Prozessen der sozialen Integration zu unterstützen. Einzelheiten der Zielsetzung bestimmen sich aus dem Bedarf, der in den Hilfeplankonferenzen festgelegt wird.

§ 34 SGB VIII ­ Jugendwohngruppe/Kinderhaus Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: Aufgenommen werden in der Regel Kinder ab drei Jahren, die im Schichtdienst, der unterschiedlich ausgestaltet sein kann, betreut werden.

Die pädagogische Betreuung erfolgt konzeptionell rund um die Uhr. Dabei gestalten die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Dienstpläne nach den Bedürfnissen der in Wohngruppe bzw. in dem Kinderhaus lebenden Kinder und Jugendlichen.

Die Pädagoginnen und Pädagogen haben eine weit gehende Eigenverantwortung bei der Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Gruppe. Sie arbeiten dabei mit den Schulen, behördlichen Dienststellen und den Personensorgeberechtigten zusammen.

Die Fachkräfte in den Wohngruppen arbeiten und entscheiden als Team. Das Team ist der Einrichtungsleitung verantwortlich.

Die Gruppen verfügen entweder über eigene hauswirtschaftliche Fachkräfte oder verzichten darauf zu Gunsten von mehr pädagogischem Betreuungspersonal.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Träger: SME ­ Stadtteilorientierte, milieunahe Erziehungshilfen e. V.):

1. Jugendwohngruppe: SME betreut vier bis fünf Jugendliche aus dem Stadtteil bzw. aus angrenzenden Gebieten ab 14 Jahren. Ziel der Betreuung ist a) die schrittweise Ablösung aus dem Elternhaus,

b) die kontinuierliche Verselbstständigung im Sinne von Alltagsbewältigung, c) die Identitätsfindung durch Identifikation oder auch durch Abgrenzung. Diese Ziele sollen in Auseinandersetzung mit den betreuenden Erwachsenen und dem umgebenden Umfeld erreicht werden (Schule, Ausbildung, Freundeskreis, Elternhaus etc.), und zwar immer dann, wenn die Rückkehr ins Elternhaus nicht möglich ist. Die meisten Jugendlichen, die in der Jugendwohngruppe betreut werden, haben vorher im Kinderwohnhaus gelebt. In der Regel erfolgt der Einzug mehrerer Jugendlicher zum gleichen Zeitpunkt, damit sich die Jugendlichen als Gruppe verstehen und erleben können. Dadurch wird die Kontinuität der Hilfe begünstigt und eine Perspektivbildung bei den Betreuten ermöglicht.

2. Kinderwohnhaus:

Das Kinderwohnhaus versteht sich als milieunahes Heim.

Es will die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bewusst einbeziehen. Das Kinderwohnhaus möchte mit Kindern aus Problemfamilien bzw. Kindern aus familiär schwierigen Lebenssituationen in einen Klärungsprozess gemeinsam mit der Herkunftsfamilie treten. Dieser ist in der Regel auf zwei Jahre angelegt. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzung und die gemeinsame Konfliktgeschichte. Innerhalb dieser Zeit wird die weitere Lebensperspektive für das Kind und die Familie erarbeitet. Es muss eine Antwort auf die von den Kindern immer drängender gestellte Frage gefunden werden, ob und wann eine Rückführung in die Familie möglich ist, bzw. welche Alternativen zur Verfügung stehen. Für das pädagogische Handeln ergeben sich daraus folgende Kernziele: Zusammenarbeit mit Eltern, wichtigen Bezugspersonen, mit Schule bzw. Nachbarschaft; Anbieten eines „zweiten Zuhauses" ohne Konkurrenz zu bestehenden Beziehungen; dem Kind durch Setzen von Grenzen und Normen einen Rahmen zu bieten in dem es Unbekanntes und Unerfahrenes erlernen, erleben und ausprobieren kann; Verlässlichkeit und Berechenbarkeit von Beziehungen; Kindern durch entsprechende Alltagsgestaltung Erfolgserlebnisse zu verschaffen; intensive Schulhilfe geben.

§ 34 SGB VIII ­ Jugendwohnung Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: In der Regel werden zwei bis vier Jugendliche über 16 Jahre von einem Sozialpädagogen-Team „bedarfsangepasst" betreut. Die Versorgung erfolgt unter Einschluss von betreuungsfreien Zeiten. Falls erforderlich, sind die Pädagoginnen und Pädagogen auch während der Nachtstunden in den Jugendwohnungen anwesend.

Der Schwerpunkt in der Betreuungsarbeit liegt in der Aufarbeitung biografischer Fragen, der Klärung schulischer und beruflicher Perspektiven, in der Unterstützung alltagspraktischer Anforderungen sowie bei der Beratung und Begleitung in Konfliktsituationen mit z. B. Eltern, Freunden oder Nachbarn.

Die Jugendlichen verfügen im Rahmen der betreuungsfreien Zeiten über eine hohe Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer Freizeit.

Den Ablauf aller im Haushalt notwendigen Aufgaben regeln die Jugendlichen in Abstimmung mit den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen bzw. mit den hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, soweit sie dort eingesetzt werden.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Einrichtung: Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung ­ LEB):

Die Jugendlichen haben das Recht, auf ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben vorbereitet zu werden.

Die auf den Einzelfall abgestimmten Ziele ergeben sich aus der ergebnisorientierten Betreuungsplanung. Sie sind entsprechend formuliert und haben auf Grund des Prozesscharakters eine individuelle Gewichtung und Differenzierung.

Im Einzelnen finden sich solche Ziele in folgenden Ergebnisbeschreibungen: Der/die Jugendliche

­ hat eine realistische Einschätzung seiner/ihrer Lebenssituation,

­ hat einen Lebensentwurf und eine Lebensplanung für sich entwickelt

­ ist in der Lage, Ziele für sich zu bestimmen,

­ hat soziale Kompetenzen entwickelt,

­ kann sich in der Gesellschaft orientieren,

­ verfügt über neue Bewältigungs- und Lösungsstrategien sowie Verhaltensmuster,

­ kann sich selbst und andere mit den Stärken und Schwächen annehmen,

­ hat sich mit der eigenen Geschlechterrolle auseinander gesetzt,

­ kann sich selbst versorgen,

­ hat einen eigenen Wohnraum und sichert diesen,

­ hat eine schulische und/oder berufliche Perspektive und fügt sich in den Schul- und Arbeitsprozess ein,

­ versteht es, formelle und informelle Unterstützungssysteme zu nutzen,

­ verfügt über Zugang zu therapeutischen Angeboten,

­ hat eine Position im Umgang mit seinen Eltern gefunden.

Für die Betreuung der Jugendlichen in Jugendwohnungen ist der auf der Erziehungskonferenz gemeinsam mit der bzw. dem Jugendlichen entwickelte individuelle Hilfeplan ausschlaggebend. Er legt im Einzelfall die Betreuung fest.

§ 34 SGB VIII ­ Kinderschutzhaus und Kleinkindgruppe Allgemeine Beschreibung der Angebotsform: Das Kinderschutzhaus dient der Aufnahme von 0- bis 6-jährigen Kindern in Notsituationen. Die Aufenthaltsdauer wird so kurz wie möglich gehalten. Auf Grund der besonderen Versorgungs- und Betreuungsaufgaben weicht die personelle Ausstattung hier vom üblichen Jugendhilfebetreuungsstandard ab.

Die Kleinkindergruppe ist eine auf die besonderen Bedürfnisse der 0- bis 6-jährigen Kinder zugeschnittene Erziehungsgruppe.

In der Gruppe werden sie von erzieherischen Fachkräften, auch von solchen mit den Qualifikationen Kinderpflege und Kinderkrankenschwester, im Schichtdienst betreut und versorgt.

Die einzelnen Gruppen sind räumlich voneinander abgegrenzt.

Die Versorgung erfolgt durch ein Hauswirtschaftsteam.

Exemplarisches Konzeptbeispiel (Einrichtung: LEB):

Für die Betreuung in Kleinkindereinrichtungen gelten folgende Ziele: Das dem Träger anvertraute Kind

­ findet vor einer sein Wohl gefährdeten Situation Schutz,

­ ist umfassend versorgt und fühlt sich sicher und geborgen,

­ fühlt sich persönlich auf- und angenommen,