Handelsrecht

Im Zusammenhang mit Fragen des Ausschusses zur Bilanzierungsweise der Beschäftigungsgesellschaft HAB sowie zu Fragen des Verhältnisses zwischen Zuwendungsrecht und Handelsrecht (vgl. insbesondere Frage 6.15 im Komplex „Zuwendungsvergabe und ­kontrolle in Hamburg") beschloss der PUA am 15. Oktober 1999 Sachverständigen-Gutachten einzuholen.

Zu Sachverständigen wurden ernannt:

· Prof. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt, Hamburg,

· Dr. Marian Ellerich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Duisburg,

· Rainer Inzelmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hamburg,

· Peter Stellmach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, KPMG ­ Öffentlicher Sektor, Hamburg.

Die mehr als 20 Fragen des Ausschusses zum Wirtschafts- und Zuwendungsrecht sowie der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Folgen (siehe Anlage) erfolgten vor allem zu den Bereichen „Normenkonkurrenz zwischen Zuwendungs- und Bilanzrecht", den „Organen der Beschäftigungsgesellschaften" und zur Bilanzierung.

Den Sachverständigen wurde vom Ausschuss zur Vorbereitung ihrer Gutachten umfangreiches Material zugesandt. Herr Prof. Dr. Bernzen erstattete unter dem 2. November 1999 sein schriftliches Gutachten. Es folgten die Gutachten von Herrn Dr. Ellerich vom 12. November und Herrn Stellmach vom 15. November 1999. Herr Stellmach verwies in seinem Gutachten ergänzend auf Teile der gutachterlichen Stellungnahme der KPMG vom 17. April 1998137 (Verfasser: Herr Stellmach / Frau Daenecke, Wirtschaftsprüferin), die von Herrn Scheele als Geschäftsführer der HAB am 5. März 1998 dort in Auftrag gegeben worden war.

Am 16. November 1999 erläuterten die Sachverständigen über vier Stunden lang ihre Gutachten und beantworteten die Fragen des Ausschusses. Wegen des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 42. Sitzung verwiesen. Erkenntnisse, die die Ausschussmitglieder durch die Ausführungen der Sachverständigen gewonnen haben, wurden insbesondere zur Beurteilung diverser Fragen im Zusammenhang mit den Gesellschaften HAB und HWB herangezogen.

Im Frühjahr 2000 bat die Finanzbehörde, Amt für Haushalt und Aufgabenplanung, den Ausschuss, um Auskunft über die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung. Die Finanzbehörde sei an den Ergebnissen interessiert, um daraus ggf. Anregungen für die Weiterentwicklung des Zuwendungsrechts zu übernehmen. Es sei die Absicht der Finanzbehörde, die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO zu ändern. Aus diesem Grund sei es zweckmäßig, die entsprechenden Unterlagen unter dem Aspekt „Hinweise auf Änderungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zu handelsrechtlichen Vorgängen" zeitnah auszuwerten.

Das Gutachten trägt den Titel „Gutachterliche Stellungnahme zu der Abwicklung der von der BAGS gewährten Zuwendungen für die Jahre 1991 bis 1995 durch die HAB, Hamburger ArbeitBeschäftigungsgesellschaft mbH, Hamburg".

Protokoll der Sitzung vom 16. November 1999, S. 3 bis 65.

Vgl. vor allem die Abschnitte 2.3. und 4.2. im Berichtsteil HAB/HWB.

Schreiben vom 22. Februar und 5. Mai 2000 des Senatsdirektor Schulte, Akte des PUA, Az.: 1-708.

Das Begehren wurde auf § 30 Abs. 5 Satz 2 UAG gestützt.

Diesem Wunsch entsprach der Ausschuss. Er übersandte der Finanzbehörde mit Schreiben vom 5. Juli 2000 die einschlägigen schriftlichen Ausführungen der Sachverständigen.

Sitzungsprotokolle

Entsprechend den Regularien des Untersuchungsausschussgesetzes (§ 13 UAG) wurden von den Ausschusssitzungen Protokolle aufgenommen. Dabei handelte es sich durchgehend um Wortprotokolle. Lediglich über die ersten drei Sitzungen wurden Sinnprotokolle gefertigt. Die Protokolle aller Sitzungen umfassen mehr als 5.200 Seiten (zwölf Stehordner). Sie waren ein wichtiges Hilfsmittel für die Beweiswürdigung.

In Protokolle nahmen vereinzelt Zeugen und Betroffene Einsicht. Darüber hinaus wurde dem Senat Einsicht in das Protokoll über die Ausführungen eines seiner Senatsvertreter gewährt.

Schließlich wurden der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg im Zuge seiner Ermittlungen gegen die Zeugen Allemeyer, Meyer und Dr. Simon wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB) ­ Az.: 101 Js 246/99 - gemäß § 30 Abs. 5 UAG Wortprotokolle diverser Zeugen übermittelt. Nach Auskunft der Justizbehörde vom 27. Oktober 2000 ist dieses Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Länderumfrage

Mit Schreiben des Ausschussvorsitzenden vom 19. April 2000 wurden die Bundesländer um Auskunft darüber ersucht, in welchen Vorstands- oder Aufsichtsratsgremien die jeweiligen Regierungsvertreterinnen und ­vertreter ein Mandat ausüben. Wegen der Ergebnisse wird auf die Abschnitte 4.1.2. und 6.2.2. sowie Anlage 1 des Berichtsteiles „Interessenkollisionen bei Behördenmitarbeitern" verwiesen.

Folgende Zeugen nahmen Einsicht: Herr Meyer (April 1999), Frau Dr. Simon (April 1999), Herr Allemeyer (April 1999), Herr Hampel (Mai 1999). Als Betroffene nahm Frau Schroth im Oktober 2000

Einsicht.

Herr Schröder-Kamprad nahm im September 1999 Einsicht in das Protokoll über seine eigenen Ausführungen.

Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwaltes Köhnke vom 21. April 1999, Antwort des Ausschussvorsitzenden vom 2. und 8. Juni 1999, Akte des PUA, Az.: 1-708-1.