Schreiben G 113 HerrFrau Kehnscherper mit Anlagen vom 19 Januar 1995 Akte der BAGS Az 1055912 S 65 bis

Der Senat teilte am 2. Februar 2000238 dem Ausschuss mit, dass folgende Stiftungen vom Amt G bzw. dem Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) beaufsichtigt worden seien:

1. Oscar und Ilse Vidal - Stiftung

2. Liesa und Friedrich Franke -Stiftung

3. Elisabeth Veldkamp -Stiftung

4. Dr. med. Curt Möller - Gedächtnisstiftung

5. Gerhard und Regina Riescher - Stiftung

6. Julius Theodor Buck -Stiftung

7. Stiftung für die Bediensteten der Gesundheitsbehörde

8. Stiftung für Kranke in den hamb. staatl. Krankenhäusern

9. Stiftung für Kranke der psychiatrischen Abteilung des LBK, der psych. Kliniken des UKE und der psych. Nachsorgeeinrichtungen für entlassene Kranke 10. Dr. Robert Kleinschmidt - Vermächtnis 11. Evangelisches Krankenhaus Bethesda 12. Israelitisches Krankenhaus Hamburg

Zur Einschätzung der Innenrevision, das Amt G habe seine Aufsicht über diese Stiftungen nicht wahrgenommen, teilte der Senat mit: „Die im Innenrevisionsbericht zitierte Aussage, eine wirtschaftliche Stiftungsaufsicht werde im Amt G nicht wahrgenommen, bezog sich im wesentlichen auf die betriebswirtschaftliche Überprüfung der Bilanzen. Eine gemäß § 8 HmbAGBGB nicht zwingend vorgesehene Überprüfung der Bilanzen der unter Ziffern 1. bis 5. und 11. und 12. aufgeführten Stiftungen wurde im Amt G aufgrund der nicht ausreichenden betriebswirtschaftlichen Kapazitäten nicht durchgeführt. Aufgrund der Empfehlung der Innenrevision die den Bemühungen des Amtes G entsprach, wurde die wirtschaftliche Aufsicht über die (...) genannten Stiftungen dem Referat „Beteiligungsverwaltung / Wirtschaftliche Stiftungsaufsicht" (V 7) der BAGS wegen des dort vorhandenen Sachverstandes sowie der dadurch möglichen Trennung von Verwaltung und Aufsicht übertragen."

Die Darstellung des Senats, wonach vom Amt G lediglich die betriebswirtschaftliche Überprüfung der Bilanzen nicht vorgenommen worden sei, steht im Widerspruch zu dem oben zitierten Vermerk von V 7 vom 21. Januar 1998. Dort ist eindeutig davon die Rede, dass die Aufsicht „gar nicht" wahrgenommen worden sei. Die Auswertung der betroffenen Stiftungsakten des Amtes G deutet für den Untersuchungsausschuss darauf hin, dass eine organisierte, regelmäßig wahrgenommene Aufsicht des Amtes G der BAGS für den überwiegenden Teil der Stiftungen nicht erfolgte. Aufgrund einer von G 113 mit Schreiben vom 19. Januar 1995 an V 72 (Frau Krämer) übersandten Auflistung von beaufsichtigten Stiftungen muss der Ausschuss sogar Zweifel haben, ob dem Amt G in jedem Einzelfall klar war, dass die wirtschaftliche Aufsicht bei ihm lag. Mit dem genannten Schreiben lieferte das Amt G einen Antwortbeitrag für eine Anfrage der Deputation nach allen von der BAGS beaufsichtigten Stiftungen. In der Liste des Amtes G wurden die oben unter Nummern 8. bis 12. aufgeführten Stiftungen nicht erfasst.

Die Auswertung der betroffenen Akten hat im Wesentlichen folgendes Ergebnis erbracht:

· Keine strukturierte Aktenführung (Unterteilung in „Satzung", „Vorstand", „Verh. zur Aufsichtsbehörde241

" fehlt).

· Keine chronologische Aktenführung

· Der Akteninhalt über die Bereiche „Satzung", „Vorstand" und „Verh. zur Aufsichtsbehörde" ist z.T. unvollständig bzw. gibt den tatsächlichen Sachstand nicht wieder.

· Der Ausschuss konnte nicht nachvollziehen, ob und ggf. wie geprüft wurde, ob der Stiftungszweck erreicht wurde.

· Die Jahresabrechnungen lagen nicht vollständig vor oder wurden mit Verspätung von mehr als einem Jahr eingereicht.

Ergebnisse zu einzelnen Stiftungen Beispielhaft soll im Folgenden auf drei Akten näher eingegangen werden:

Bei der „Stiftung für Kranke der psychiatrischen Abteilungen des LBK der Psychiatrischen Kliniken des UKE und der psychiatrischen Nachsorgeeinrichtungen für entlassene Kranke" handelt es sich um eine ursprünglich von der Gesundheitsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg errichteten Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ihr Zweck besteht in der Gewährung von Unterstützungen an psychisch Kranke, die in einer Einrichtung des LBK leben oder von dort beurlaubt sind, deren Angehörige sowie die Gewährung von Mitteln für die Einrichtungen des LBK oder des UKE für die andere Mittel nicht vorhanden sind2. Nach § 5 der Satzung besteht der Vorstand aus fünf Personen, wobei die Mitgliedschaft im Vorstand an Funktionen in der Krankenhäusern des Allgemeinen Krankenhauses Ochsenzoll (AKO, jetzt Teil des Klinikum Nord) und des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKE) gebunden ist (z.B. Kaufmännischer Direktor des AKO).

Die Stiftungsverwaltung einschließlich der Buchführung wurde bis 1997 vom LBK, Referat Finanzen und Rechnungswesen, und danach von der Abteilung für Finanz- und Rechnungswesen des AKO wahrgenommen. Die Aufsicht über die Stiftung in der BAGS führte das Amt G, G 11. Eine Unterteilung der Akte in einzelne Rubriken liegt nicht vor. Vordrucke oder Vermerke über die Prüfung der Stiftung, der ordnungsgemäßen Verfolgung des Zwecks und der Jahresabschlüsse waren der Akte nicht zu entnehmen. Nach Mitteilung des Senats hat die letzte Prüfung der Stiftung am 23. März 1998 stattgefunden. Unter diesem Datum wurde ausweislich der Akte u.a. der Jahresabschluss für 1997 von Frau Störch, Ressort Unternehmenscontrolling, Referat Investitions- und Finanzplanung (KC 2) an den Vorstand der Stiftung zur Unterzeichnung übersandt. Ein Prüfvermerk oder Ähnliches von G 11 findet sich nicht. Der Senat hatte in seiner Antwort vom 2. Februar 2000 hierzu angemerkt: „Datum der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlussunterlagen ist jeweils identisch"2.

Die Erstellung der Jahresabschlüsse durch den LBK, welcher auch die Veranschlagung der Mittel für das jeweilige Folgejahr durchgeführt hat, entspricht nicht der am 26. Mai 1975 von der Senatskanzlei genehmigten Satzung. Nach § 6 Absatz 2 oblag die Kassen- und Buchführung der Haushaltsabteilung der Gesundheitsbehörde. In einem Entwurf einer geänderten Satzung von 1995 wurde dem Rechnung getragen und in § 6 Absatz 2 die Abrechnung durch die Abteilung für Finanz- und Rechnungswesen des AKO vorgeschlagen. Ob dieser vorgeschlagene Passus wirksam geworden ist, ergibt sich aus der Akte nicht. Diese enthält lediglich eine von der Senatskanzlei am 8. Januar 1998 genehmigte Satzungsänderung, in der die Stiftungsverwaltung der Abteilung für Finanz- und Rechnungswesen des Klinikum Nord - Betriebsteil Ochsenzoll zugewiesen wird2.

Die vom LBK erstellten Jahresabschlüsse wurden dem Amt G jeweils per „Durchschrift an G 111 für die dortigen Unterlagen" zugeschrieben. Den Bilanzen lässt sich die Vermögensentwicklung entnehmen, nicht jedoch die Verwendung der Mittel, die als „Zuwendungen" unter „Aufwendungen" rubrizieren und nicht weiter aufgeschlüsselt sind2. Eine Erklärung über die satzungsgemäße Mittelverwendung liegt ebenfalls nicht vor.

Nach Aktenlage ist damit zumindest nicht dokumentiert worden, dass von der BAGS eine Prüfung der Jahresabschlüsse und insbesondere der zweckgerechten Mittelverwendung erfolgt ist. Dass das Referat G 11 tatsächlich seine Aufsicht nicht ausgeübt hat, dafür spricht auch ein Vorgang aus dem Jahr 1995. Als die Stiftung eine Satzungsänderung bei der Senatskanzlei anzeigte, bat diese mit Schreiben vom 21. März 1995 das Referat G 11 um eine fachliche Stellungnahme. Eine Beantwortung erfolgte erst mit Schreiben vom 10. August 1995. Darin wurde von Herrn/Frau Behrens (G 111) die lange Bearbeitungszeit damit begründet, dass in der BAGS die Zuständigkeit für die Stiftung geklärt werde. Hieraus schließt der Untersuchungsausschuss, dass dem Referat G 11 die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Stiftungsaufsicht in diesem Fall nicht klar war.

Die Stiftung für Kranke in Hamburgischen staatlichen Krankenhäusern ist aus der „Unterstützungskasse der hamburgischen allgemeinen Krankenhäuser" hervorgegangen, der schon im Jahr 1900 die Rechtsfähigkeit als Stiftung verliehen worden war.

Es handelt sich um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Zweck, die Situation von Patienten in hamburgischen staatlichen Krankenhäusern durch gezielte finanzielle Unterstützung bedürftiger Patienten oder ihrer Angehörigen zu verbessern;