Verpflichtungsermächtigung

Das Antragsschreiben der HAB vom 29. September 1995 enthielt aber keine irgendwie geartete Begründung und mit einem entsprechend deutlichen Hinweis reagierte Frau Büsing in einem Schreiben vom 4. Oktober 19955. Sie machte Herrn Block darauf aufmerksam, dass die Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung für das Wirtschaftsjahr 1995 in der vorliegenden Form bei der Finanzbehörde nicht eingereicht werden könne. Die Finanzbehörde erwarte eine „detaillierte Aufstellung und Begründung, warum, wieso und weshalb in welcher Höhe" die finanziellen Mittel der HAB nicht ausgereicht hätten. Herr Block möge zudem bedenken, dass die Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung als eine Art Vorschuss auf die Finanzmittel für das nächste Jahr zu sehen seien, weshalb sich die Mittel für das Wirtschaftsjahr 1996 automatisch um den entsprechenden Betrag vermindere.

Hierauf erwiderte Herr Block für die HAB am 11. Oktober 1995 und wies zunächst darauf hin, dass der Antrag, die Verpflichtungsermächtigung in Kassenmittel umwandeln zu lassen, am 29. September 1995 im Aufsichtsrat angekündigt worden sei. Er führte zur Begründung für den Mehrbedarf der Gesellschaft sodann aus: „Zu Ihrer Information schicken wir Ihnen die mit der Aufsichtsratsdrucksache Nr. 394 vorgelegte Hochrechnung der zu erwartenden Kosten per 31.12.1995 auf Basis der Zahlen vom 31.08.1995. Wie Sie der Aufstellung entnehmen können, werden wir trotz geplanter Einsparungen in einigen Bereichen und zu erwartender Mehrerlöse den Rahmen der Zuwendungen incl. der Mittel aus der Verpflichtungsermächtigung voll ausschöpfen."

Die Aufstellung, auf die Herr Block sich in seinem Schreiben bezog, führte in einer Tabelle die Aufwands- und Ertragspositionen der HAB gemäß Wirtschaftsplan auf. Bei allen Positionen der Aufwandsseite handelte es sich um die laufenden Kosten der HAB. Ergänzend bemühte sich Frau Forbrich bei Herrn Manthey (V 7) nähere Informationen zum geltend gemachten Mittelbedarf der HAB zu erhalten. Sie richtete an ihn einen von Frau Büsing am 16. Oktober 1995 abgezeichneten - im übrigen undatierten - Vermerk598 mit folgendem Inhalt: „Was bitte wurde in der Aufsichtsratssitzung zum Mittelbedarf der HAB beschlossen? Die HAB hat nunmehr - ohne Angabe von Zahlenmaterial - die Umwandlung der VE in Kassenmittel verlangt. Damit wird sich die Finanzmisere 1996 fortsetzen, weil die Umwandlung die Kassenmittel für 1996 schmälert."

Eine Reaktion der Beteiligungsverwaltung auf diesen Vermerk von Frau Forbrich ist nicht aktenkundig. Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob dieser Vermerk Herrn Manthey überhaupt erreicht hat. In den bei der Beteiligungsverwaltung (V 7) geführten Akten ist ein entsprechendes abgezeichnetes Exemplar nämlich nicht vorhanden. Auf einen Informationsaustausch zwischen Frau Forbrich und Herrn Manthey zur Frage, welche Haushaltsmittel der HAB zur Verfügung standen und ob die HAB hierüber unterrichtet war, weist allerdings ein an V 7 gerichteter Vermerk von Frau Forbrich vom 10. No hin, der zum Thema „Informationsfluß im Bereich Wirtschaftsplanung/Haushaltsplanung" erstellt wurde und Bezug nimmt auf ein Schreiben des Herrn Manthey vom 8. November 19956. In dem letztgenannten Schreiben werden unter Nr. 1

Themenbereiche benannt, hinsichtlich derer die Kommunikationsabläufe aus Sicht der Beteiligungsverwaltung zu verbessern seien. Aufgeführt sind:

· Stand des Haushaltsanmeldungsverfahrens

· Information über die Haushaltsbeschlüsse des Senates

· Information über eventuell unterjährige Bewirtschaftungsbeschlüsse

· Information über den Mittelabfluss

· Erwartung hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen

Hierzu nahm Frau Forbrich in dem genannten Vermerk vom 10. November 1995 wie folgt Stellung: „Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass gerade die (zu) 1 aufgeführten Punkte Gegenstand zahlreicher Schreiben von SH 15 F an die HAB im Laufe des Jahres 1995 waren. Die Kopien sind in den Akten jederzeit einsehbar. Informationen dieser Art werden allerdings von der HAB nicht mit dem notwendigen Ernst entgegengenommen. Über die Mittelbewirtschaftung und den Stand des Mittelabrufs sind seit Juni mindestens monatlich schriftliche Informationen an die HAB gegangen. Dabei wurde sogar entsprechend dem Haushaltsansatz eine Quotierung der vorhandenen Mittel durch das Fachamt vorgenommen. Beachtet wurde der Ernst der Lage nicht.

Die Informationen zur Inanspruchnahme der VE werden letztlich von der HAB einfach bestritten. Solange sich an dieser Haltung nichts ändert, werden auch Gespräche statt schriftlicher Informationen nichts bringen. Die Behörde gerät lediglich in Beweisnot."

Am 19. Oktober 1995 wiederholte die HAB ihren Antrag gegenüber der BAGS auf Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung, wobei erneut in tabellarischer Form - in optisch anderer Aufmachung - die Aufwands- und Ertragspositionen der HAB gemäß Wirtschaftsplan dargestellt wurden.

Am 24. Oktober 1995 leitete Frau Büsing diesen Antrag über SH 15 F (Frau Forbrich), SH 1 (Herrn Wittenberg), SH (Herrn Dr. Hartmann) an SR (Frau Lingner) und an die Haushaltsabteilung V 4 weiter. Sie führte in dem Vermerk aus, dass die bewilligten Haushaltsmittel 1995 von der HAB voll ausgeschöpft werden würden. „Aufgrund von Haushaltsrisiken, wie Steigerung der Anwesenheitsquote, der Erhöhung des Sozialzuschlages, fehlender Verstärkungsmittel für die Tariferhöhungen und Mindererlöse" werde von der HAB ein Mehrbedarf prognostiziert, der durch die Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung gedeckt werden solle. Auch in diesem Vermerk fehlt jeder Hinweis darauf, dass die HAB bereits bei ihrer Wirtschaftsplanaufstellung im Dezember 1994 den als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan für 1995 ausgewiesenen. Von der Weiterleitung des Antrages setzte Frau Büsing Herrn Block mit Schreiben vom 24. Oktober 1995 in Kenntnis.

Betrag in Höhe von 1,74 Mio. DM für den geltend gemachten Zuwendungsbedarf vollen Umfangs eingerechnet hatte.

Die Haushaltsabteilung leitete den Antrag der HAB auf Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung allerdings nicht an die Finanzbehörde weiter. Vielmehr wurde der Vorgang am 6. November 1995 von Frau Eggers (V 421) mit folgender Erläuterung über V 4 (Herrn Achilles), SR (Frau Lingner), SH (Herrn Dr. Hartmann), SH 1 (Herrn Wittenberg), SH 15 F (Frau Forbrich) an Frau Büsing zurückgesandt: „Der mit Ihrem obigen Schreiben beantragten Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung in Kassenmittel für das Haushaltsjahr kann nicht entsprochen werden. V 4 weist darauf hin, dass der obige Titel in den Deckungskreis aufgenommen wurde, so dass vor dem Antrag auf Inanspruchnahme von VE durch V4 bei der Finanzbehörde erst in diesem Bereich von der Fachabteilung um Dekkung gebeten werden muß. V 4 weist außerdem darauf hin, dass der Träger bei Nachforderungen von Kassenmitteln, auch im Bereich des Deckungskreises, eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit des Mehrbedarfs erbringen muß. Eine einfache listenmäßige Aufführung von Zahlen, ohne Darstellung der Situation, die zu den Abweichungen geführt hat, genügt in keinem Fall."

Der HAB wurde daraufhin am 16. November 1995 von Frau Büsing mitgeteilt, dass die Haushaltsabteilung die Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung in Kassenmittel abgelehnt habe, weil eine ausreichende Begründung des Antrages nicht gegeben sei. Zur Information von Herrn Block wurde das Ablehnungsschreiben der Haushaltsabteilung beigefügt.

Beschaffung fehlender Mittel aus dem Deckungskreis 01

Im Rahmen der Besprechungen zum Wirtschaftsplan 1996 am 7. November 1995, an der auch Vertreter der Haushaltsabteilung teilnahmen, wurde das Thema Umwandlung der Verpflichtungsermächtigung in Kassenmittel ebenfalls angesprochen, weil auch im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 1996 von der Finanzbehörde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,74 Mio. DM ausgebracht war. Die HAB hatte - wie bereits für 1995 - für ihren Wirtschaftsplanentwurf für das Jahr 1996 wiederum den spezifischen Haushaltstitel zuzüglich der Mittel Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, so dass dieser Wirtschaftsplanentwurf nicht ausgeglichen war. Wegen der sich dadurch ergebenden Unterdeckung wandte sich der Geschäftsführer der HAB, Herr Scheele, mit Schreiben vom 13. November 1995 an Frau Senatorin FischerMenzel6. In seinem Schreiben begründete Herr Scheele, warum die HAB im Jahr 1996 ohne die als Verpflichtungsermächtigung ausgewiesenen Mittel die geplante Umstellung des Lohnabrechnungszeitraum auf monatliche Auszahlungen nicht würde bewältigen können.