Arbeitsamt

Die zuständige Behörde enthalte sich jedoch bis zum Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen einer Bewertung. Herr Dr. Bartke hat zu diesem Thema ausgesagt, es habe kein formelles Prüfergebnis der BAGS in dieser Sache gegeben. Man habe nicht sehr umfangreich geprüft, sondern die BAGS habe die Einschätzung gehabt, dass die Rechtsposition des Arbeitsamtes vergleichsweise gut sei und sich die BAGS an die Rückforderung des Arbeitsamtes „dranhänge", wenn dieses denn siegen sollte.

In einer dritten Kleinen Anfrage vom 4. November 1997 erkundigte sich Frau Blumenthal (CDU) nach weiteren Einzelheiten, ohne jedoch direkte Fragen zum Komplex der Strafanzeige zu stellen. Gleichfalls im November 1997 stellte die CDU-Fraktion einen Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft, mit dem der Senat aufgefordert werden solle, bis Ende März 1998 zu berichten, wie viele Mitarbeiter in den Hamburger Behörden bei Vereinen tätig seien, welche Zuwendungen diese genau von den Abteilungen oder Referaten bekämen und in welchen Vereinen diese Bediensteten tätig seien. Ferner sollte der Senat von der Bürgerschaft aufgefordert werden, den Amtsleiter AO, Herrn Riez, als Vereinsvorsitzenden der Ökotech abzulösen, um künftig eine weitere Interessenkollision auszuschließen.

Mit einem Schreiben, welches das Datum „11.1997" trägt, wandte sich Ökotech an die BAGS, Frau Melzer (AO 211), und teilte mit, dass das Arbeitsamt insgesamt 163. DM einbehalten bzw. zurückgefordert habe. Diese Beträge könne der Träger nicht ausgleichen. Vorsorglich stelle er daher den Antrag, für diese Beträge Minderverbräuche zukünftiger Jahre verwenden zu können oder zusätzliche Zuwendungen in dieser Höhe zu erhalten.

Es ist der Akte nicht zu entnehmen, was die BAGS im Hinblick auf dieses Schreiben veranlasst hat. Herr Dr. Bartke hat dazu ausgesagt, die BAGS habe den Träger wegen dieser 160.000 DM nicht in Konkurs gehen lassen wollen. Es sei beabsichtigt gewesen, diese Summe durch Minderverbrauch des Trägers aufzufangen.

Ereignisse des Jahres 1998

Die gegen die Widerrufsbescheide eingelegten Widersprüche des Trägers wies das Arbeitsamt mit Bescheiden vom 15. Januar 1998 und 20. Januar 1998 zurück. Innerhalb der BAGS muss dann geprüft worden sein, ob der Träger Klage gegen die Widerspruchsbescheide einlegen solle. Dies ergibt sich aus einer Chronologie.

Neben dem Namen von Frau Melzer befindet sich eine Paraphe und das Datum des 4. Dezember 1997. Herr Walter (AO 211-1) hat das Schreiben am 23. Dezember 1997 abgezeichnet und am 3. März 1998 zur Trägerakte verfügt. Wo sich das Schreiben in der Zwischenzeit befunden hat oder was Herr Walter veranlasst hat, ist nicht zu erkennen.

Walter (AO 211-1) anfertigte. Unter dem 25. Januar 1998 vermerkte er, dass Herr Dr. Bartke (AO 21) eine Notiz angefertigt habe. Nach dieser Notiz halte Herr Dr. Bartke eine Klage nicht für erfolgreich und empfehle ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt des Trägers. Weder die Notiz noch ein Vermerk über ein etwaiges Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Ökotech, Herrn Dr. Dammann, finden sich in der Akte.

Herr Dr. Bartke konnte sich an diese Notiz nicht erinnern, hat aber bestätigt, dass er zum damaligen Zeitpunkt die Angelegenheit so eingeschätzt habe, dass eine Klage der Ökotech wenig Aussicht auf Erfolg habe. Die sozialrechtliche Bewertung sei vergleichsweise eindeutig zugunsten des Arbeitsamtes ausgefallen. Diese Einschätzung habe im übrigen in der BAGS die gesamte Zeit geherrscht. Gleichwohl habe die BAGS nicht die Höhe der möglichen Rückforderungen festgestellt. Es sei die in der BAGS übliche Linie gewesen, nicht in ein schwebendes Verfahrenein zugreifen. Dennoch erhob die Ökotech Klage beim Sozialgericht Hamburg gegen die Widerrufsbescheide des Arbeitsamtes.

Am 24. Februar 1998 wandte sich das Arbeitsamt an die Staatsanwaltschaft und teilte mit, dass das Arbeitsamt inzwischen für alle in Frage kommenden ABM- und LKZAkten eine Vergleichsberechnung durchgeführt habe. Danach belaufe sich der gesamte Schaden auf 151.467 DM4.

Am 5. März 1998 fragte Frau Blumenthal (CDU) in der Aktuellen Fragestunde der Bürgerschaft, welchen Sachstand die Ermittlungen gegen Ökotech wegen falscher Stundenabrechnung gegenüber dem Arbeitsamt hätten. Für diese Aktuelle Fragestunde erstellte Herr Walter (AO 211-1) am 3. März 1998 einen Vermerk. Er referierte insbesondere die Behandlung des Vorgangs durch das Arbeitsamt. Über Aktivitäten der BAGS berichtete er nichts.

In der Sitzung der Bürgerschaft teilte Herr Staatsrat Dr. Lippert mit, dass der Senat in ständiger Praxis davon absehe, Auskünfte zu laufenden Verfahren zu erteilen. Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Mertens (CDU), ob die BAGS durch eine Vor-OrtPrüfung ermittelt habe, ob der Vorwurf des Arbeitsamtes zutreffe, ergänzte Herr Dr. Lippert, dass bei staatsanwaltlichen Ermittlungen die Ergebnisse abgewartet würden.

Erst dann werde überlegt, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien.

Frau Blumenthal (CDU) stellte Ende März 1998 eine weitere Kleine Anfrage zum Thema Ökotech4. Insbesondere erfragte die Abgeordnete, ob der Senat Rückforderungen gegen Ökotech erhoben habe oder erheben werde. Der Senat teilte mit, dass hinsichtlich der Rückforderungen des Arbeitsamtes zur Zeit ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig sei. Eine Entscheidung über mögliche Rückforderungen der zuständigen Behörde werde nach Beendigung dieses Verfahrens erfolgen. Die BAGS hat den Träger Ökotech in die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eingebunden. Dies ergibt sich aus einem von Herrn Hampel unterschriebenen Fax vom 19. März 1998, mit dem er Antwortbeiträge für die Kleine Anfrage aus Sicht des Trägers übermittelte. Der Senat hat in seiner Antwort nicht auf die Informationsbeiträge der Ökotech hingewiesen.

Nach Durchsicht der von der BAGS und dem Arbeitsamt übersandten Akten fertigte die Staatsanwaltschaft am 26. Juni 1998 einen umfangreichen Vermerk zur Sach- und Rechtslage. Dieser Vermerk kam unter anderem zunächst zu dem Ergebnis, dass die BAGS Überzahlungen in Höhe von 454.028,47 DM geleistet habe. Die Berechnungen wurden dann im Rahmen der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geändert. Als neuer Überzahlungsbetrag wurden 50.489,00 DM berechnet.

Die Reduzierung ergab sich dadurch, dass nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht die tatsächlich gezahlten Summen, sondern nur die mit den Anträgen abschließend angestrebten Förderungsbeträge strafrechtlich relevant seien. Die Tatsache, dass die BAGS bei ihren Teilzahlungen jeweils von der ursprünglich beantragten Summe ausgegangen sei und erst nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Angleichung an die tatsächlichen Verhältnisse vorgenommen habe, dürfe nicht zu Lasten des Trägers gehen.

Am 16. Dezember 1998 erstellte die Staatsanwaltschaft einen Abschlussvermerk.

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigte, von der Erhebung der öffentlichen Klage gegen den Angeschuldigten Holger Dohnt gemäß § 153 a Abs. 1 StPO gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.000 DM abzusehen. Zum einen habe Herr Dohnt gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Hampel bei Ökotech eine untergeordnete Position gehabt, zum anderen habe er nur eine geringe Anzahl der Anträge an das Arbeitsamt unterschrieben. Das Amtsgericht Hamburg stimmte einer Verfahrenseinstellung gegen den Angeschuldigten Dohnt zu, so dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nach Zahlung dieser Buße am 28. Januar 1999 einstellte.