Die Beweismittel und die Aktenvorlage durch die Behörde

Dem Untersuchungsausschuss standen als Beweismittel neben den Zeugen hauptsächlich Akten der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Abteilung für Arbeitsmarktpolitik und aus dem Amt für Verwaltung zur Verfügung. Daneben hat der Ausschuss Akten der Finanzbehörde, Amt für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung sowie eine zweibändige Akte des Bezirksamtes Altona beigezogen. Außerdem lagen dem Ausschuss von der Justizbehörde, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg, die Ermittlungsakten aus dem Strafverfahren gegen Herrn Michael Pape vor.

Das Amtsgericht Hamburg übermittelte dem Ausschuss die Konkursakte über die Liquidation der AJa. Das Arbeitsgericht Hamburg übersandte Akten über arbeitsgerichtliche Verfahren zwischen ehemaligen AJa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der afg und der JiA, Das Sozialgericht Hamburg legte Akten über Verfahren zwischen der AJa und dem Arbeitsamt Hamburg (Klagen gegen die Rückforderung von Fördermitteln) vor.

Der überwiegende Teil der gesichteten Akten stammte von der BAGS, die jedoch dem Ausschuss nicht alle von Beginn an vom Senat vorgelegt worden sind. So wurden zum Beispiel eine Reihe von so bezeichneten „Handakten" der Abteilung AO 3 (Betriebswirtschaftlicher Beratungs- und Prüfdienst) erst im Februar 1999 vorgelegt, als der Ausschuss bereits mit der Vernehmung von Zeugen zum Untersuchungskomplex AJa/afg begonnen hatte. Bei diesen Akten handelt es sich dem Inhalt nach nicht um Handakten im üblichen Sinn. Nach der allgemeinen Ansicht und entsprechend der Aktenordnung der BAGS dürfen „Handakten" nur aus Kopien gebildet werden. Sie dienen der Unterstützung der Sachbearbeitung, sollen aber grundsätzlich nicht angelegt werden. Bei den im Februar 1999 und später vorgelegten Akten der Abteilung AO 3 handelt es deshalb nicht um „Handakten", weil sie zahlreiche Originalvorgänge oder Zweitschriften von Vorgängen enthielten, die für die Untersuchung von Bedeutung waren, sich aber nicht, oder nicht im Original, in den zunächst vorgelegten Hauptakten der BAGS befanden. Damit handelt es sich bei diesen „Handakten" wegen ihres Inhaltes um reguläre Akten, die dem Untersuchungsausschuss von Beginn an hätten gemeldet und vorgelegt werden müssen.

Die den Untersuchungsgegenstand AJa betreffenden Akten des Bezirksamtes Altona lagen dem Ausschuss bis zum Abschluss der Beweisaufnahme zu diesem Untersuchungskomplex nicht vor. Erst mit Schreiben vom 20. April 20006 teilte das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten dem Untersuchungsausschuss mit, dass im Bezirksamt Altona „Trägerakten zur AJa" vorhanden seien, die man dort im Rahmen der Aufgabenstellung des Arbeitsbeschaffungsbeauftragten - seinerzeit der Sozialdezernent des Bezirksamtes, Herr Hartmut Hoins - geführt habe.