Wohnungsbaukreditanstalt

Dort heißt es: Die Veräußerung der Häuser von der SAGA an die Pape KG sei auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Pape geschehen. Es habe ein Konkurrenzangebot der Lawaetz-Stiftung gegeben, die Arbeiten an den Häusern im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu erledigen. Aufgrund intensiver Interventionen u.a. des damaligen Sanierungsbeauftragten in Altona habe Herr Pape den Zuschlag bekommen.

Die Pape KG, vertreten durch Herrn Pape, schloss dann am 6. und 7. Juni 1990 mit der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt für jedes Objekt einen sog. „Modernisierungsvertrag" ab, in welchem sich die Gesellschaft zur Durchführung der notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an den Häusern verpflichtete.

Dazu sollte die Wohnungsbaukreditanstalt einen Zuschuss in Höhe von 224.808 DM (Hospitalstraße 104) und 231.533 DM (Hospitalstraße 106) leisten. Als Gesamtbaukosten waren seinerzeit zunächst insgesamt 706.300 DM veranschlagt worden.

Im Jahre 1991 wurde dann mit den Arbeiten an den genannten Häusern begonnen, wobei sich der Verein der Flottneser mit einer Gruppe von etwa fünf bis sechs jungen Arbeitskräften unter Leitung des Zimmererpoliers, Herrn B., insbesondere an den Aufräum- und Abbrucharbeiten beteiligte. Nach dem Ausscheiden dieses Vereins aus der KG wurden die Arbeiten unter Leitung des Herrn B. - wenn auch mit weniger Kräften fortgesetzt und der Pape KG ebenfalls in Rechnung gestellt. In der Zwischenzeit hatte sich allerdings ergeben, dass die bisherige Kostenplanung nicht eingehalten werden konnte. Infolge unvorhergesehener Arbeiten hatten sich erhebliche Kostensteigerungen ergeben, welche nun von der KG zusätzlich finanziert werden mussten. Der Zeuge Pape hat dazu ausgesagt, er habe sich über die Finanzierung der Modernisierungskosten beim Ankauf der Häuser nicht so recht Gedanken gemacht, sondern gehofft, das Geld „"schon irgendwie aufbringen" zu können.

Wegen der eingetretenen Kostensteigerungen setzte sich Herr Pape erneut mit der Wohnungsbaukreditanstalt in Verbindung, um eine Erhöhung des vereinbarten Zuschusses zu erreichen, denn die zu erwartende Baukostenlast hatte sich mit ca. 1.367.000 DM erheblich verstärkt. Die Höhe des von der Wohnungsbaukreditanstalt zu bewilligenden Kostenzuschusses hing u.a. von den tatsächlich angefallenen Baukosten ab. Daher hatte Herr Pape der Wohnungsbaukreditanstalt zum Beleg für die tatsächlich entstandenen Baukosten im März 1993 eine „Rechnung" des Vereins der Flottneser für zwei Gesellen und diverse Bauhelfer eingereicht, die sich auf 259.466,89 DM belief, offenbar um einen möglichst hohen Zuschuss zu erhalten. Diese Kostenrechnung wurde von der Wohnungsbaukreditanstalt aber als unglaubhaft angesehen. Dieser Betrag entspreche nämlich etwa 11.000 Arbeitsstunden, und der Einsatz der Arbeitskräfte des Vereins der Flottneser sei von Herrn Pape lediglich mit Abbruch- und Aufräumarbeiten begründet worden. Das sei nicht plausibel.

Aufgrund dieser Beanstandungen der Wohnungsbaukreditanstalt „überarbeitete" Herr Pape seine Angaben und stellte lediglich einen Betrag von 123.079 DM an Personalkosten in seine Baukosten ein, deren Zahlung er mit entsprechenden Rechnungen und den korrespondierenden Kontoauszügen des Vereins der Flottneser nachgewiesen hat. Von der Wohnungsbaukreditanstalt sind dann ohnehin nur pauschal 65.000 DM als förderungsfähige Höchstkosten anerkannt worden. Die Wohnungsbaukreditanstalt erhöhte im Rahmen einer Nachbewilligung ihre Förderungsbeiträge im Mai 1992 um 170.545 DM auf insgesamt 626.886 DM, nachdem sich Herr Pape verpflichtet hatte, einer Verlängerung der Mietpreisbindung von zwölf auf achtzehn Jahre zuzustimmen. Spätestens ab Februar 1992 setzte Herr Pape dann statt der Arbeitskräfte des Vereins der Flottneser, insbesondere für den Innenausbau der Gebäude, mehrere ABM-Kräfte der AJa ein. Da für diese Arbeitsleistung keine Zahlungen an die AJa erfolgten, konnte die Pape KG so die unerwartet gestiegene Kostenlast verringern. Seit dieser Zeit waren bis zum Abschluss der Bauarbeiten im Juli 1992 ständig etwa sieben ABM-Kräfte unter Leitung des Zimmererpoliers B. im Einsatz5. Diesen Zeitraum hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 28. Juni 1995 zugrundegelegt. Es gibt aber erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die ABM-Kräfte der AJa sehr viel länger in der Hospitalstraße eingesetzt wurden als von Februar bis Juli 1992 und dass auch sehr viel mehr ABM-Kräfte der AJa dort gearbeitet haben. Ausweislich des Protokolls über seine Anhörung zu diesen Vorwürfen beim Arbeitsamt, dessen Richtigkeit Herr Pape vor dem Untersuchungsausschuss bestritten hat, soll er dies dort auch eingeräumt haben.

Schließlich befinden sich in der Akte des Fachamtes zahlreiche Tätigkeitsnachweise, in denen die AJa selbst verzeichnet hat, dass im Februar und März 1992 über 50 ABMKräfte in der Hospitalstraße eingesetzt waren und noch im September 1992 fünfzehn Leute dort beschäftigt gewesen sind (Sandkiste und Schrank gefertigt und aufgestellt, Treppenabdeckung und Fußleisten angebracht, Treppenaufgang mit Gipsplatten verkleidet usw.)5. Herr B. wurde ab Februar 1992 bei der AJa (bezahlt aus ESFMitteln)528 eingestellt, so dass in der Folgezeit seine Bezahlung von der AJa ­ und nicht wie zuvor von dem Verein der Flottneser ­ übernommen wurde.

Seitens der AJa wurden bis August 1992 u.a. die beiden Haustüren, diverse Fensterbänke, sowie Spülenunterschränke in der werfteigenen Tischlerei angefertigt und in den Häusern Hospitalstraße 104-106 eingebaut, ohne dass eine Zahlung der Pape KG erfolgte. Schließlich wurden Innentüren im Werte von ca. 15.000 DM, welche die AJa bestellt und bezahlt hatte, in den Sozialwohnungen eingebaut, ebenfalls ohne dass die Pape KG diese Kosten übernahm5.

Der Zeuge Pape hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss dazu angegeben, er sei davon ausgegangen, dass der Einsatz von ABM-Kräfte der AJa in der Hospitalstraße nach den ABM-Förderrichtlinien unbedenklich sei. Deswegen habe er auch keine Notwendigkeit gesehen, der BAGS diesen Einsatzort ausdrücklich mitzuteilen und um eine entsprechende Genehmigung zu bitten.

Die Anzeige gegen Herrn Pape beim Arbeitsamt Hamburg Erstmalig war das Arbeitsamt auf die Baustelle der AJa in der Hospitalstraße im März 1992 aufmerksam geworden. Am 23. März 1992 wurde eine Außenprüfung vor Ort durchgeführt, wobei das Arbeitsamt feststellte, dass dort zwei ABM-Kräfte arbeiteten, die nach den maßgeblichen ABM-Bescheiden des Arbeitsamtes dem Bereich „Historischer Schiffbau" zugewiesen waren und nicht dem Projektbereich „Haus- und Gebäudeinstandsetzung"5. Laut den vorliegenden Tätigkeitsnachweisen waren sie bei verschiedenen Maßnahmen der Haus- und Gebäudeinstandsetzung eingesetzt (Hexenberg, Max Brauer-Schule pp.), während die Baustelle Hospitalstraße aus den Tätigkeitsnachweisen nicht hervorging.