Prüfauftrag an die Rechtsabteilung V 6 Aus einem Vermerk der Leiterin der Rechtsabteilung der BAGS V 6 Frau Dr Krüger vom 7 April

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Am 4. April 1993 meldeten mehrere Zeitungen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Pape ermittele.

Die Besprechung beim damaligen Sozialsenator Runde am 5. April 1993 und der Prüfauftrag an die Rechtsabteilung (V 6)

Aus einem Vermerk der Leiterin der Rechtsabteilung der BAGS, V 6, Frau Dr. Krüger, vom 7. April 1993, der vom Leiter des Amtes für Verwaltung (V), Herrn Müller, mit unterzeichnet ist, ergibt sich, dass am 5. April 1993 eine Besprechung der Behördenleitung zum Thema AJa/Pape stattgefunden hat, an der wenigstens Herr Senator Runde, Herr Meyer (AO 2) und Frau Dr. Krüger (V 6), teilgenommen hatten.

Ein Protokoll über diese Besprechung gibt es nicht, so dass über deren Inhalt und Ablauf keine gesicherten Erkenntnisse bestehen, zumal die Zeugen bei ihrer Anhörung vor dem Ausschuss keine konkreten Angaben machen konnten. Der Zeuge Runde erinnerte sich nicht mehr an das Gespräch6. Der Zeuge Meyer hat ausgesagt, sofern er zu diesem Zeitpunkt schon die entsprechenden Schreiben des Arbeitsamtes gehabt habe, gehe er davon aus, dass er Herrn Runde in diesem Gespräch auch über die Widerrufsbescheide des Arbeitsamtes gegenüber der AJa und die Strafanzeige gegen Herrn Pape ­ beide vom 30. März 1993 ­ informiert habe. Fest steht, dass Herr Runde entschieden hatte, neben dem Amt AO auch die Rechtsabteilung einzuschalten, wie der Zeuge Meyer aussagte. Im Hinblick auf die bevorstehende Bürgerschaftsdebatte sollte Frau Dr. Krüger dem Amt AO „Assistenz" geben. Die Zeugin Dr. Krüger erinnerte ihren Prüfauftrag dahingehend, sich mit der Rechtsauffassung des Amtes AO ­ Vermerk von Frau Ott vom 9. Februar 1993 ­ auseinanderzusetzen. Dies sollte bis zur Bürgerschaftssitzung am 7. April 1993 geschehen. Nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugin Dr. Krüger und des Zeugen Meyer erhielt Frau Dr. Krüger nicht alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen sofort, da ­ wie der Zeuge Meyer bekundet hat ­ noch Fotokopien zu fertigen waren.

Dann sei die Debatte zum Thema AJa verschoben worden, man habe Zeit gewonnen, schließlich habe Frau Dr. Krüger auch alle Unterlagen vom Amt AO erhalten.

Über ihre Bemühungen fertigte die Zeugin Dr. Krüger am 7. April 1993 den oben erwähnten Vermerk an, der an „S über V" gerichtet war. Aus diesem Vermerk ergibt sich, dass die Rechtsabteilung konkret den Auftrag erhielt, kurzfristig „bis zur Bürgerschaftssitzung am Mittwoch" eine Vorlage zu erarbeiten, ob und ggf. welche Handlungsbedarfe und ­alternativen für die BAGS wegen des Komplexes Pape ergäben. Frau Dr. Krüger beanstandete, dass AO 2 nicht die angeforderten Bewilligungs- und Zuwendungsbescheide vorgelegt habe. Deshalb habe sie nicht prüfen können, ob die Auffassung von AO, der Einsatz der ABM-Kräfte in der Hospitalstraße sei zulässig gewesen, zutreffe. Empfohlen wurde, dass AO von der AJa die Verwendungsnachweise für 1992 anfordere und die Innenrevision eingeschaltet werde. Auch prüfe derzeit Herr Müller als Beauftragter für den Haushalt, ob es zulässig sei, Rückforderungen aus vorausgegangenen Bewilligungszeiträumen mit den zukünftigen Neubewilligungen zu verrechnen.

In einem Vermerk vom 13. April 1993 verteidigte sich Herr Meyer gegen den Vorwurf, nicht alle Unterlagen an V 6 übersandt zu haben. Er bot die uneingeschränkte Hilfe seiner Abteilung bei der weiteren Prüfung an. Die vollständigen Unterlagen wurden am 15. April 1993 an Frau Dr. Krüger übersandt. Sie bestätigte den Eingang am selben Tag. Zu einer Überprüfung des Rechtsvermerks von Frau Ott durch Frau Dr. Krüger kam es aber nicht. Frau Ott vermerkte, sie habe die Unterlagen nach dem Gespräch vom 27. April 1993 von V 6 zurückerhalten. Über den Inhalt dieses Gesprächs gibt es in den Akten keinen Vermerk. Der Untersuchungsausschuss konnte nicht aufklären, aus welchem Grund die Rechtsabteilung den Vermerk von Frau Ott vom 9. Februar 1993 letztlich doch nicht überprüft hat. Die Zeugenaussagen haben dazu kein klares Bild ergeben.

Der Zeuge Runde konnte sich bei seiner Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss an die Auseinandersetzung zwischen Herrn Meyer und Frau Dr. Krüger wegen der rechtzeitigen Übersendung der relevanten Unterlagen nicht erinnern. Fest steht aufgrund der Bekundungen der Zeugen Meyer und Dr. Krüger lediglich, dass eine weitere Prüfung durch die Rechtsabteilung (V 6) nicht mehr erfolgt ist.

Die Zeugin Ott, die wegen der Aktenübergabe mindestens einmal mit Frau Dr. Krüger telefoniert hat, bekundete, die Prüfung dieser Rechtsmaterie sei für Frau Dr. Krüger zu schwierig gewesen, deswegen sei wohl die Prüfung dieser Frage durch die Rechtsabteilung unterblieben. Demgegenüber hat die Zeugin Dr. Krüger ausgeführt, dass die Rechtsmaterie sehr speziell gewesen sei, sie gehe aber davon aus, dass ihr eine abschließende Prüfung wegen der Kurzfristigkeit nicht möglich gewesen sei.

Herrn Pape geben könne und nun zunächst das Arbeitsamt am Zuge sei und das Ergebnis der dortigen Prüfungen abgewartet werden solle. Darüber hinaus stellte Herr Runde klar, dass er vor der Anfrage der F.D.P. nicht gewusst habe, dass sich die Häuser in der Hospitalstraße 104 ­ 106 im Besitz der Pape KG befunden hatten und dass es ein notarielles Angebot von Herrn Pape zum Verkauf der Häuser an die Stadt gebe, welches von der Finanzbehörde geprüft werde. Im Übrigen habe das Arbeitsamt in drei Teilbereichen Rückforderungen gegenüber der AJa geltend gemacht und gegen Herrn Pape Strafanzeige erstattet. Die Behörde sei mit der Kontrolle der AJa befasst, werde die entsprechenden Verwendungsnachweise abfordern und sicherstellen, dass ggf. zu Unrecht geflossene Mittel an die Stadt zurückgezahlt würden.

Ein schon am 6. April 1993 von Frau Ott (AO 21) gefertigtes Schreiben an Herrn Pape, mit welchem er aufgefordert wird, die Verwendungsnachweise 1992 bezüglich der ABMaßnahmen, die sich auf das Objekt Hospitalstraße beziehen, kurzfristig vorzulegen, wurde am 21. April 1993 abgesandt.

Mit Schreiben vom selben Tag wandte sich die AJa an die BAGS, Frau Ott, und erklärte, dass die Buchhaltung derzeit mit der Fertigstellung der Jahresabschlussrechnung gegenüber dem Arbeitsamt befasst sei und die bisherige Absprache mit der BAGS dahin gegangen sei, mit dem Fachamt zuerst das transnationale ESF-Projekt abzurechnen. Daher könne man die übrige Sachmittelabrechnung zum Wirtschaftsjahr 1992 aus personellen Gründen nicht kurzfristig leisten.

Die Kritik von Herrn Müller (Beauftragter für den Haushalt)

Wie in dem gemeinsamen Vermerk von Frau Dr. Krüger (V 6) und Herrn Müller (V) vom 7. April 1993 schon erwähnt war, prüfte Herr Müller im Rahmen der Mitzeichnung ihm vorgelegten Zuwendungsbescheide für die AJa die Frage des Rückflusses nicht antragsgerecht verwendeter Mittel bzw. deren spätere Verrechnung mit Neubewilligungen.

Bereits in einem an Herrn Meyer (AO 2) gerichteten Vermerk vom 5. März 1993 kritisierte Herr Müller (V) in seiner Eigenschaft als BfH die Praxis bei AO, nicht verwendete Zuwendungsmittel über Änderungsbescheide zu verrechnen. Da die unterschiedlichen Verrechnungen für ihn nicht zu überblicken seien, forderte er Herrn Meyer (AO 2) zu einem aufklärenden und zusammenfassenden Aktenvermerk unter Vorlage der betroffenen Akten auf und bat insbesondere um Erläuterungen, warum das Fachamt die unverbrauchten Mittel nicht vom Träger zurückgefordert habe und ob die aus der Festanlage der unverbrauchten Gelder gezogene Zinsgewinne zuwendungsmindernd abgerechnet worden seien.