Der HVBS ist ein Kooperationsprojekt zwischen der SBahn Hamburg und der afg

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Von der AJa führte die afg die Projektbereiche Haus- und Gebäudeinstandsetzung und Tiefbau fort. Ihren Sitz nahm die afg im sogenannten Schmidtschen Hof. Das bereits von der AJa dort betriebene Renovierungsprojekt wurde als Hoch- und Tiefbauprojekt ab 1. September 1995 weiter durchgeführt. 1996 wurden u.a. weitere Projekte im Bereich Krankenpflege und der Alten- und Familienpflege begonnen. Im Jahre 1997 wurde als größtes Projekt der afg der „Hamburger Verkehrs-Begleitservice" (HVBS) aufgenommen. Der HVBS ist ein Kooperationsprojekt zwischen der S-Bahn Hamburg und der afg. Es richtet sich an Langzeitarbeitslose, die als S-Bahnbegleitpersonal an vergleichbare Berufe im Service- und Dienstleistungsgewerbe herangeführt und hierzu von der afg weiter geschult werden. Die Kosten dieses Lohnkostenzuschussprojektes nach § 242s AFG teilen sich das Arbeitsamt Hamburg und die BAGS, einen geringen Anteil trägt die Bahn AG11. 2.11.2. Der personelle Übergang von der AJa auf die afg

Die ehemaligen ABM-Kräfte und Auszubildenden der AJa wurden nicht von der afg, sondern unmittelbar nach dem Konkurs der AJa von den Trägern Jugend in Arbeit in Harburg und Arbeit und Lernen Hamburg GmbH übernommen. Anders verhält es sich bei den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stammpersonals der AJa.

Bis Dezember 1995 wurden sieben der insgesamt acht Stammstellen der afg besetzt.

Neben der Stelle des Geschäftsführers wurden fünf Stellen - Projektentwicklung und Koordination, Kaufmännische Leitung, Pädagogische Leitung, Personalverwaltung und Finanzbuchhaltung ­ ausgeschrieben und zum Oktober 1995 besetzt. Von den ehemaligen Mitarbeitern der AJa wurden zwei übernommen. Dabei handelt es sich um die Leiter der Hoch- und Tiefbauabteilungen. Den übrigen ehemaligen Mitarbeiterinnen wurde vorsorglich zum 31. Dezember 1995 die Kündigung ausgesprochen, gleichzeitig aber nahegelegt, sich um die neu ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Soweit sie dies taten, wurden Sie zu den Bewerbungsgesprächen eingeladen, eine Einstellung erfolgte in keinem Fall.

In der Sitzung des Aufsichtsrates der afg am 8. September 1995 wurde beschlossen, diesen fünf ehemaligen Mitarbeiterinnen der AJa Abfindungen zu zahlen, die sich nach ungefähren Schätzungen des Geschäftsführers, Herrn Wehrli, auf maximal 285. DM belaufen sollten. Tatsächlich wurden hierfür im Folgenden insgesamt 186.110,22 DM aufgewendet. Herr Riez hat in seiner Eigenschaft als Leiter des Amtes AO Herrn Kovac (AO 215) in einem Vermerk vom 14. September 1995 über diesen Beschluss des Aufsichtsrates informiert und gebeten, diese Summe vorsorglich. bei der Mitteldisposition zu berücksichtigen. Das Sachgebiet AO 215, hat auf entsprechende Anträge der afg die für die Abfindungen zu leistenden Zahlungen im Wege einer vollfinanzierten Zuwendung aus dem Titel 4100.684.04 ­ „Zuschüsse an die bezirklichen Beschäftigungsträger für das Programm Arbeit für Jugendliche ­ Maßnahmen gegen die Langzeitarbeitslosigkeit gewährt, indem zunächst von Herrn Kova eine Vorauszahlung und später von Herrn Meyer (AO 2), der entsprechende endgültige Bewilligungsbescheid erteilt worden ist. Nach Vorliegen eines Verwendungsnachweises ist die Akte an AO 3 zur Prüfung gegeben und ohne Beanstandungen von dort zurückgegeben worden.

Entwicklung der afg, Vergabe und Kontrolle von Zuwendungen

Die afg hat seit ihrer Errichtung im Juni 1995 Zuwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung und der Projektförderung (einschließlich ABM- und LKZ-Stellen) vom Amt AO erhalten.

Im Dezember 1995 verfügte die afg über insgesamt 65 Mitarbeiter, davon sieben Stammstellen. Im Dezember 1996 verfügte die Gesellschaft über 81 ABM-Stellen, 13 LKZ-Stellen und acht Stammstellen. Im dritten Quartal 1997 verfügte die afg nach eigenen Angaben über 296 Planstellen, davon 216 im Projekt HVBS.

Die Zuwendungsvergabe im Amt AO Zuständig für die Antragsbearbeitung und Bewilligung von Zuwendungen hinsichtlich der institutionellen Förderung der afg sowie der Projektförderung mit Ausnahme der Finanzierung von ABM und LKZ-Stellen war 1995 das Sachgebiet AO 215, unter Leitung von Herrn Kova. Zuständige Sachbearbeiterin war Frau Heitmann (AO 2151). Die Antragsbearbeitung und Bewilligung von Zuwendungen für ABM- und LKZStellen erfolgte 1995 offenbar durch das Sachgebiet AO 2121, wobei eine genauere Bestimmung mangels Organigramm für diesen Zeitraum nicht möglich ist. Seit ca. September 1996 ist das Sachgebiet AO 211 für alle Zuwendungen an die afg zuständig. Leiterin dieses Sachgebietes ist Frau Melzer (AO 211). Ihr nachgeordnet folgt Herr Walter (AO 211-1) und als zuständige Sachbearbeiterin Frau Bachhuber (AO 21112).

Die Antragstellung erfolgte regelmäßig durch den Geschäftsführer, Herrn Wehrli oder die Prokuristin, Frau Soller. Für die afg in Gründung hat dementsprechend Herr Hübner-Dahrendorf Anträge auf institutionelle Förderung gestellt.

Die Anträge der afg sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formvordrucke gestellt worden. Die Anträge auf institutionelle Förderung (laufende Sach- und Personalkosten des Trägers) verweisen zur Begründung des Antrags auf den Wirtschaftsplan. Als Nachweis der Angemessenheit für die im Wirtschaftsplan veranschlagten Sachkosten (z.B. Material, Werkzeug, Büroausstattung für ein Projekt) finden sich Leistungsbeschreibungen bei den Anträgen, und die Einholung unterschiedlicher Angebote wurde dargestellt. Bei Anträgen auf ABM- oder LKZ-Stellenförderung sind ausführliche Stellenbeschreibungen und Ausbildungsinhalte festgelegt.

Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die jeweilige Sachbearbeiterin. Auch die Zuwendungsbescheide im Bereich ABM-/ LKZ-Förderung werden in der Regel auf Sachbearbeiter-Ebene erteilt. Bei den übrigen Zuwendungsbescheiden bereitet die Sachbearbeiterin die Entscheidung vor und gibt den fertigen Bewilligungsbescheid zur Unterschrift und Kenntnisnahme an den Sachgebiets-, Referats- oder Abteilungsleiter. Im Bereich der Institutionellen Förderung wurde häufig mit Vorauszahlungen, die in Bescheidform bewilligt werden, gearbeitet. Dies hatte dazu geführt, dass z. B. der endgültige Zuwendungsbescheid für 1997 erst zu Beginn des Jahres 1998 ergangen ist.

Die Kontrolle der Zuwendungen erfolgt durch Prüfung der Verwendungsnachweise, die stets fristgerecht eingereicht wurden. Teil des Verwendungsnachweises war und ist in der von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführte Jahresabschluss mit entsprechendem 1194

Dies ergibt sich einmal aus dem Organigramm mit Stand 20. September 1996. Zum anderen finden sich in den Akten Schriftwechsel und Zuwendungsbescheide unter diesem Leitzeichen und mit den Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung.