Forschung

Stadtbürgerschaft 1764 42. Sitzung/25. 08.

Abg. Tschöpe (SPD): Kann man also davon ausgehen, dass Sie als starke Frau sich den Vorwurf machen müssen, dass Sie das Wetter nicht vorausgesehen haben und dass hier Zuschauer nicht gekommen sind, weil es geregnet hat und es sehr kalt war?

Präsident Weber: Bitte, Frau Staatsrätin!

Staatsrätin Emigholz: Definitiv!

Präsident Weber: Frau Staatsrätin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage steht unter dem Betreff Fahrradweg in Oslebshausen abhanden gekommen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kottisch, Pohlmann, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Kottisch!

Abg. Kottisch (SPD): Wir fragen den Senat: Erstens: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass nach Verlegung des Bundesautobahnzubringers Oslebshausen der intakte und seit Jahrzehnten genutzte Radweg des ehemaligen Autobahnzubringers zunächst mit Hilfe einer Barriere abgesperrt und schließlich ganz beseitigt wurde, und wer hat diese Maßnahmen veranlasst?

Zweitens: Wie kann nach Meinung des Senats eine derartige Maßnahme beurteilt werden, die ohne Dringlichkeit und offensichtlich gegen die Interessen der Bürger erfolgt ist?

Drittens: Inwieweit ist der zuständige Beirat informiert oder beteiligt worden, insbesondere im Rahmen der Vorgaben des Beirätegesetzes?

Präsident Weber: Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Haben Sie einen Radweg dabei?) Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Bebauungsplan 2071 regelt die beabsichtigte Neugestaltung für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen. In einem ersten Schritt ist der Autobahnzubringer Oslebshausen verlegt worden, um das Wohngebiet vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Damit hat die Ritterhuder Heerstraße ihre ursprüngliche Bedeutung verloren und dient nunmehr nur der Erschließung des Wohngebiets. In diesem Zusammenhang ist ein Teil des vorhandenen einseitigen Radwegs zwischen der Kreuzung Ritterhuder Heerstraße/Oslebshauser Tor und Randstraße rückgebaut worden, da im Kreuzungsbereich kein direkter Anschluss des Radwegs mehr vorhanden war und zudem die Verkehrssicherheit des Radwegs in diesem Abschnitt nicht mehr gewährleistet werden konnte. Aus diesem Grund wurde der Radweg im Jahr 2007 durch eine Barriere gesperrt.

Anfang 2009 erfolgte dann der Rückbau des nicht mehr notwendigen Radwegs. Die Veranlassung hat sich aus dem Bebauungsplan und dem hieraus folgenden Ausbauplan ergeben. Das fachlich zuständige Amt für Straßen und Verkehr hat die Maßnahme durchgeführt.

Zu Frage 2: Die Dringlichkeit zum Rückbau des Radweges ergab sich aus der eingetretenen mangelnden Verkehrssicherheit und aus der weiteren Umsetzung des Verkehrskonzeptes zur Entwicklung des Gebiets gemäß Bebauungsplan 2071. Die Ritterhuder Heerstraße ist auf 30 km/h geschwindigkeitsbeschränkt worden, sodass die Radfahrer die Fahrbahn benutzen können und auch sollen.

Zu Frage 3: Die Beteiligung beziehungsweise Information des zuständigen Beirats erfolgte im Rahmen der Beratung über den Bebauungsplan.

Über die Umsetzungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgte keine gesonderte Information. - Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Herr Kollege Kottisch, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Kottisch (SPD): Sie weisen in der Antwort auf Frage 1 und auf Frage 2 darauf hin, dass es sich hier um eine Situation handelt, die eine mangelnde Verkehrssicherheit nach sich zieht. Das hätte ich gern einmal erklärt bekommen, worin sie bestehen kann, und ich würde auch gern wissen, ob Ihnen gegebenenfalls die Kosten für die Maßnahme bekannt sind.

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Die Sache ist so: Es ist im Grunde genommen der alte Streit, ob man extra Fahrradwege braucht oder ob man gemeinsam mit dem Auto- und Radverkehr auf der Straße fahren kann. In diesem Fall haben wir uns eindeutig dafür entschieden, dass ein gemischter Verkehr sinnvoller ist, da die Straße quasi eine reine Ortsstraße ist (Abg. Strohmann [CDU]: Noch nicht einmal!) Stadtbürgerschaft 1765 42. Sitzung/25. 08. und, noch nicht einmal, da dort nur noch Tempo 30 gefahren werden kann. Man kann dort als Radfahrer wunderbar fahren, da braucht man keinen gesonderten Radweg. Insofern halte ich selbst die Maßnahme auch für sinnvoll.

Präsident Weber: Herr Kollege Kottisch, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Kottisch (SPD): Es bliebe noch die Frage nach den Kosten.

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Ich würde sagen, dass dadurch Kosten eingespart werden, da man keinen zusätzlichen Radweg bauen musste, denn die Maßnahme hat im Rahmen der Umgestaltung der ganzen Straße stattgefunden. Eine aktuelle Zahl habe ich nicht zur Hand, die könnte ich aber gern nachliefern, wenn gewünscht.

Präsident Weber: Herr Kollege Kottisch, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Kottisch (SPD): Den Bürgern vor Ort und auch mir stellt sich die Situation etwas anders dar.

Zunächst ist 2007 eine Barriere dort aufgebaut worden, das wird im Übrigen sehr gut dokumentiert durch einen Zeitungsartikel aus dem Jahr 2008. Zufällig kam dort auch die zuständige Postbeamtin vorbei, musste absteigen, um dann wieder auf den Fahrradweg zu kommen, der dort genutzt wurde und wird zu diesem Zeitpunkt.

2008 regte sich extremer Bürgerprotest vor Ort, der Beirat hat sich mit der Situation befasst und kam zu dem Schluss, dass der Radweg verkehrssicher und in einem sehr guten Zustand ist und auch als Anschluss an die Ritterhuder Heerstraße auf der einen Seite und auf der anderen Seite an den Radweg nach Ritterhude als ausreichend empfunden wird.

Präsident Weber: Würden Sie bitte die Frage stellen!

Abg. Kottisch (SPD): Dann - die Frage kommt sofort, Herr Präsident - ist trotz dieses massiven Protests vor Ort und einer geeinten Haltung des Beirats 2009 der Radweg abgetragen worden.

Böse Geister könnten jetzt behaupten, dass es sich hier um Amtswillkür gegen den Bürgerwillen vor Ort handelt. Das will gar keiner tun. Dort legt man Wert darauf. Präsident Weber: Herr Kollege, jetzt müssen Sie aber bitte die Frage stellen!

(Abg. Röwekamp [CDU]: Das ist ja schon länger als die Antwort!) Abg. Kottisch (SPD): Herr Präsident, jetzt kommt die Frage, damit auch Sie zufrieden sind! Sie schreiben in Ihrer Antwort zu Frage 3, dass diese Einzelmaßnahme nicht gesondert abgestimmt wurde. Ich würde gern wissen, was eigentlich dagegen spricht, eine solche Einzelmaßnahme noch einmal beispielsweise mit dem Ortsamt oder dem Beirat vor Ort abzusprechen und ganz konkret zu vereinbaren. Ein Prozess von drei Jahren, der hier stattgefunden hat, lässt das ja vielleicht zu. Rahmenbedingungen können sich geändert haben und wir wollen. (Zurufe von der CDU) Präsident Weber: Herr Kollege, Sie strapazieren jetzt die Fragestunde. Entschuldigen Sie, wenn ich das so sage.

(Abg. Kottisch [SPD]: Die Frage ist gestellt!) Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2001. Da gibt es unterhalb dieser Ebene den Ausbauplan, und die Maßnahme ist dann im Jahr 2007 realisiert worden. Der Endzustand ist im Jahr 2009 hergestellt worden, und die Beteiligung des Beirats hat im Rahmen der Befassung mit dem Bebauungsplan stattgefunden.

Man kann bei herausgehobenen Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Ausbauplans sicherlich auch noch einmal mit dem Beirat Rückkopplung suchen, aber grundsätzlich ist die Beiratsbeteiligung mit der Befassung mit dem Bebauungsplan abgeschlossen. Wir haben aber ja seitdem auch ein neues Beirätegesetz, und da wird sich sicherlich eine neue Praxis ergeben, glaube ich, die dann auch vielleicht noch detaillierter vorgeht, als wir das in der Vergangenheit gehabt haben. Insofern kann ich dort von meiner Seite aus eine prinzipielle Offenheit gegenüber Maßnahmen bekunden, die man eigentlich nicht abstimmen müsste, aber dennoch im Sinne von Kooperationen sollte.

Präsident Weber: Herr Kollege Kottisch, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Kottisch [SPD]: Ich hätte noch eine gehabt, aber sie ist mit den letzten Worten des Senators beantwortet worden. - Vielen Dank!) Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Busch!

Abg. Frau Busch (SPD): Herr Senator Loske, Ihnen ist das Problem sicherlich auch in anderen Stadtbürgerschaft 1766 42. Sitzung/25. 08.

Stadtteilen bekannt, zum Beispiel in Findorff stellt sich die Frage: Radweg oder markierter Weg auf der Straße für Radfahrer? Haben Sie die Absicht, weitere Radwege durch solche Markierungen auf Fahrbahnen zu ersetzen, und wenn ja, in welchen Bereichen?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Verkehrssicherheitsforschung so, dass man sagt, dort, wo wenig Verkehr ist, sind gemischte Verkehre sicherer, und an diesem Prinzip orientieren wir uns auch. Eine Liste von Straßen aber, wo das in nächster Zeit ansteht, kann ich so aus dem Stand nicht nennen, aber darüber werden wir uns dann im Ausschuss beziehungsweise in der Deputation ausführlich unterhalten können. Wie gesagt, grundsätzlich halte ich es für eine sinnvolle Sache, dass man den Radverkehr auf die Straße bringt, da die Sicherheit dadurch erhöht wird.

Wir haben es allerdings subjektiv, das wissen Sie ja auch, mit dem Gefühl zu tun, dass unsere Bürgerinnen und Bürger überwiegend der Meinung sind, Radwege wären besser als gemischte Verkehre. Das ist so. Dort muss man immer gut argumentieren. Manchmal dringt man durch und manchmal nicht, aber, wie gesagt, meine Grundorientierung ist durchaus so: Verkehrssicherheit zuerst, und die Ergebnisse der Verkehrssicherheitsforschung legen das durchaus nahe.

Präsident Weber: Frau Kollegin Busch, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Busch (SPD): Da man ja, weil Sie soeben die gefühlte Sicherheit ansprachen, auch diese nicht unterschätzen darf und man auch den Bürgerwillen gerade in dieser Frage hoch anerkennen muss, möchte ich Sie fragen, ob Sie weiterhin bei der Meinung bleiben, dass gerade dies eine Frage ist - ob ein Radweg gebaut wird oder man auf der Straße bleibt und der Beirat vor Ort anders entscheidet -, die nicht vom neuen Beirätegesetz hinsichtlich der Einvernehmensregelung abgedeckt wird.

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Verkehrsbehörde am ehesten dazu in der Lage ist und auch sein muss, Verkehrssicherheitsaspekte zu berücksichtigen, und wenn Verkehrssicherheitsaspekte das treibende Motiv bei der Entscheidung einer solchen Frage sind, dann glaube ich, dass die Verkehrsbehörde zuständig sein sollte, zwar den engen Dialog mit dem Beirat zu suchen, es aber grundsätzlich keinen Vorrang des Beirats gegenüber der Verkehrsbehörde geben kann, die ja immer Sicherheitsbelange ganz stark in den Vordergrund stellen muss und das auch tut.

Präsident Weber: Frau Kollegin Busch, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Frau Busch (SPD): Ich möchte noch einmal nachfragen und sicherstellen, das heißt, wenn die Verkehrsbehörde einen anderen Vorrang vertritt, als ihn sich der Beirat wünscht, sind Sie der Meinung, dass dann das neue Beirätegesetz mit der Einvernehmensregelung nicht maßgebend ist?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Strohmann (CDU): Herr Senator, sind Sie mit mir der Meinung, dass wir den Fahrradweg Ritterhuder Heerstraße, um den es hier geht, nicht vergleichen können mit dem Fahrradweg in der Admiralstraße?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Ja!

Präsident Weber: Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Strohmann (CDU): Kennen Sie das Verkehrsaufkommen in der Ritterhuder Heerstraße?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Dr. Loske: Das ist sehr gering.

Präsident Weber: Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Abg. Strohmann (CDU): Das ist sehr positiv gedacht. Eine weitere Frage: Haben Sie in Erfahrung bringen können, wo die Massenproteste, die Herr Kottisch angesprochen hat, in Oslebshausen waren?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!