Evaluationsbericht zur Umorganisation der Ausländerbehörde

Eine parallel zu der Teildezentralisierung eingeleitete Veränderung der Organisationsstruktur des verbliebenen zentralenTeils der Ausländerbehörde sollte nach einer Erprobungsphase von 18 Monaten einer Evaluation erfolgen, die neben der Effektivität des Verwaltungshandelns insbesondere auch den Gesichtspunkt der Kundenfreundlichkeit zum Gegenstand hat. Der Deputation der Behörde für Inneres wurde dieser Evaluationsbericht nun vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Nach der am 1. November 1998 begonnenen und am 1. September 1999 abgeschlossenen (Teil-) Dezentralisierung ausländerbehördlicher Aufgaben war es erforderlich, die Aufbau- und Ablaufstruktur der zentral verbleibenden Ausländerbehörde anzupassen. Aus diesem Grund hatte die zuständige Fachbehörde eine Projektorganisation eingerichtet, die die Handlungsbedarfe ermitteln,Vorschläge zur Neuorganisation entwickeln und das Ergebnis umsetzen sollte. Das Projekt wurde begleitet von einer Beratungskommission mit dem Ziel, neben der Anpassung und Optimierung der Organisationsstrukturen auch die Servicequalität zu verbessern.

Der Vorschlag zur künftigen Organisationsstruktur der Ausländerbehörde sowie die ergänzenden Vorschläge der Beratungskommission wurden nach Beteiligung der Deputation mit der Maßgabe umgesetzt, dass das neue Organisationsmodell 18 Monate nach seiner Einführung einer Evaluation unterzogen wird. Diese sollte vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kundenfreundlichkeit (mit den Kriterien Reduzierung der Wartezeit und Verbesserung der Information im Einzelfall) und unter dem Aspekt der Erhöhung der Effektivität des Verwaltungshandelns erfolgen.

Der in der zweiten Jahreshälfte 2000 erstellte Evaluationsbericht wird von der zuständigen Fachbehörde mit der Beratungskommission erörtert werden. Danach wird die Deputation mit dem Ergebnis befaßt werden.

Eine Veröffentlichung des Evaluationsberichts ist nicht beabsichtigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie lauten (zusammengefaßt) die Ergebnisse der Evaluation?

Die Reorganisation der zentral verbleibendenTeile der Ausländerbehörde hat sich durch die weiter spezialisierte Sachbearbeitung bewährt; es hat deutliche Verbesserungen in bezug auf die Kundenfreundlichkeit und die Effektivität des Verwaltungshandelns gegeben. Hierzu wird exemplarisch auf die folgenden Beispiele hingewiesen:

­ Speziell für Visumangelegenheiten wurden Informationsblätter erarbeitet, die auf die verschiedenen Fälle von Visumverfahren eingehen und über die erforderlichen Anträge, Unterlagen und Voraussetzungen informieren.

­ Des weiteren wurden in diesem Sachgebiet ­ speziell abgestimmt auf das dortige Publikum ­ Vorsprachen nach Terminvereinbarung eingeführt, die die Wartezeit deutlich verkürzt haben.

­ Länderspezifische Sachbearbeitung in den Sachgebieten des Rückführungsabschnitts zur Optimierung der Herkunftsfeststellung bei ausweislosen ausreisepflichtigen Personen.

2. Welche weiteren strukturellen Maßnahmen sind auf der Grundlage der Ergebnisse beabsichtigt?

Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Spezialisierung von Aufgaben wurde ein amtsinternes Projekt zur Reorganisation des Asyl- und Flüchtlingsabschnitts mit dem Ziel eingerichtet, künftig

­ ein zentrales Sachgebiet für die ausländerbehördliche Erfassung aller Ersteinreisen ­ sowohl innerhalb wie außerhalb eines Asylverfahrens ­ sowie

­ ein zentrales Sachgebiet für alle im gesamten Asyl- und Flüchtlingsabschnitt schriftlich zu verfügenden Entscheidungen zu schaffen und

­ die Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen in gesonderter Zuständigkeit zu bearbeiten.

Beabsichtigt ist mit dieser Reorganisation, die zeitaufwendigere Bearbeitung von Ersteinreisen von den bloßen Duldungs- und Gestattungsverlängerungen, die in relativ kurzer Zeit bearbeitet werden können, zu trennen, um die Wartezeiten für das Publikum noch weiter zu reduzieren. Des weiteren wäre es so möglich, eine intensivere Überprüfung der Ersteinreisenden im Hinblick auf ihren tatsächlichen Einreiseweg vorzunehmen.

Eine zentrale Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen ist zweckmäßig und vorteilhaft, um durch zielgerichtetere Information über die Rechts- und Weisungslage sowie die Bündelung von gleichartigen Vorgängen eine zügige und einheitliche Bearbeitung, z. B. bei der Umsetzung von Bleiberechtsregelungen, zu gewährleisten.Sowohl im Asyl- und Flüchtlingsabschnitt als auch im Rückführungsabschnitt wurden entsprechende Entscheidungsbereiche eingerichtet.

3. In welcher Form ist beabsichtigt, den Evaluationsbericht

a) zu veröffentlichen und

b) zum Gegenstand einer weiteren Debatte zu machen?