Ausbildung

Personalkonzept in den Justizvollzugsanstalten

Die Anstaltsleitungen verschiedener Hamburger Justizvollzugsanstalten haben in der letzten Zeit gewechselt. Zukünftig wird es z. B. durch Pensionierungen weitere Veränderungen geben.

Deshalb frage ich den Senat:

1. Welche Altersstruktur besteht zur Zeit in den Leitungsfunktionen (Anstaltsleiter/in, Vollzugsdienstleiter/in usw.) in den Hamburger Justizvollzugsanstalten? (Bitte einzeln nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten angeben.)

Die Altersstruktur in den Leitungsebenen der Hamburger Justizvollzugsanstalten (Anstaltsleiterinnen bzw. Anstaltsleiter, Vollzugsleiterinnen bzw. Vollzugsleiter und Vollzugsdienstleiterinnen bzw. Vollzugsdienstleiter) ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

2. Welches Personalkonzept verfolgt die Justizbehörde in bezug auf die Rekrutierung von Nachwuchs für die Leitungspositionen der Justizvollzugsanstalten?

3. Findet eine Nachwuchsförderung für die Leitungspositionen im Justizvollzug von seiten der Justizbehörde statt? Wenn ja, wie gestaltet sich diese?

4. Welches Personalkonzept verfolgt die Justizbehörde insgesamt für die Justizvollzugsanstalten?

5. Welche Planungen hat die Justizbehörde zukünftig für diesen Bereich (Personalkonzept und -entwicklung) vorgesehen?

Die zuständige Behörde rekrutiert den Nachwuchs für Leitungsfunktionen in den Justizvollzugsanstalten sowohl aus dem Kreise der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch aus Bereichen außerhalb des Justizvollzuges.

Bei der Besetzung der Dienstposten „Anstaltsleiterin bzw. Anstaltsleiter" strebt die zuständige Behörde an, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, die sich entweder bereits in den Hamburger Justizvollzugsanstalten oder im Strafvollzugsamt auf Dienstposten mit Leitungsfunktion bewährt haben oder die aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes oder aus der Justiz stammen und dort ihre Eignung für die zu besetzenden Dienstposten unter Beweis gestellt haben. Zu diesem Zweck werden ­ neben gezielten Gesprächen mit geeignet erscheinenden Kandidatinnen und Kandidaten ­ interne, behördenübergreifende und überregionale Ausschreibungen durchgeführt. Das Strafvollzugsamt ist außerdem eingebunden in die Ausbildung und Einarbeitung junger Regierungsrätinnen und Regierungsräte während der Probezeit zu Beginn derTätigkeit im höherenVerwaltungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Dieser Umstand ist in der Vergangenheit wiederholt und erfolgreich für eine gezielte Nachwuchswerbung genutzt worden. Die auf diese Weise gewonnenen Nachwuchskräfte wurden und werden im Strafvollzugsamt und in den Anstalten gezielt zur Einarbeitung eingesetzt und sowohl hierdurch als auch durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen auf zukünftige Leitungsaufgaben vorbereitet.

Bei der Besetzung der Dienstposten „Vollzugsleiterin bzw. Vollzugsleiter" werden in erster Linie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Hamburger Justizvollzugsanstalten berücksichtigt. Wegen der besonderen vollzuglichen Erfahrungen, die für die Aufgabenwahrnehmung auf diesen Dienstposten erforderlich ist, kommen Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes nur im Ausnahmefall in Betracht. Für die Auswahlentscheidungen sind die in anderen Funktionen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten gezeigten Leistungen, insbesondere vorhandene Führungsqualitäten, von herausragender Bedeutung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben in kontinuierlich stattfindenden Fortbildungsmaßnahmen ­ sogenannten Führungsseminaren ­ vorbereitet. Darüber hinaus hat eine erhebliche Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahn des gehobenen Dienstes in den Justizvollzugsanstalten an Personalentwicklungs-Assessmentcentern teilgenommen.

Die Besetzung der Dienstposten „Vollzugsdienstleiterin bzw. Vollzugsdienstleiter" erfolgt überwiegend aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) in den Hamburger Justizvollzugsanstalten. Die Wahrnehmung von Aufgaben des AVD setzt eine entsprechend spezialisierte Ausbildung voraus, die nach einer Dauer von zwei Jahren mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen wird. Die zuständige Behörde hat in den vergangenen Jahren die Qualität ihrer Auswahlentscheidungen für die Zulassung zu dieser Ausbildung durch ein differenzierteres Verfahren erheblich verbessert. Im Laufe ihrer Dienstzeit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AVD kontinuierlich fortgebildet und sowohl hierdurch als auch über den Einsatz auf wechselnden Dienstposten mit unterschiedlichen, stetig steigenden Anforderungen auf Leitungsaufgaben vorbereitet.

Die zuständige Behörde beabsichtigt, an der dargestellten Praxis festzuhalten.Unabhängig hiervon wird eine stärker individualisierte Personalentwicklungsstruktur und damit eine Intensivierung der Nachwuchsförderung angestrebt.