Feuerwehr

Sicherheit in Hamburger U- und S-Bahn-Tunneln

Ich frage den Senat:

1. Sind alle

a) U-Bahn-Tunnel,

b) S-Bahn-Tunnel in Hamburg ­ jeweils getrennt nach Stations- und Fahrstreckenbereich ­ mit Brandmeldeund -bekämpfungsanlagen ausgestattet? Wenn ja: Handelt es sich dabei um automatische Anlagen, und in welchen Abständen sind diese montiert? Wenn nein: Aus welchen Gründen sind welche Stations- und Tunnelbereiche nicht mit derartigen Anlagen ausgestattet, und wann soll ggf. eine derartige Ausstattung erfolgen?

Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Stellungnahmen der HHA und der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt.

Stationsbereich

Die Bahnsteigbereiche sowie Fahrtreppen, Aufzugszugänge und Fahrausweisautomaten werden während der Betriebszeiten durch Personal- undVideoüberwachung ständig beobachtet.Automatische Brandmeldeanlagen sind für relevante Bereiche vorhanden.Brandbekämpfungseinrichtungen befinden sich als Handfeuerlöscher in den Rufsäulen auf den Bahnsteigen sowie in den Betriebs- und Technikräumen. Darüber hinaus ist eine Reihe unterirdischer Haltestellen mit Wandhydranten ausgerüstet.

Fahrstreckenbereich Brandmeldungen aus Streckenbereichen erfolgen durch den Fahrer über Zugfunk.Vor dem Hintergrund der dichten Zugfolge von U- und S-Bahn werden die Streckenabschnitte durch die Zugfahrer fortlaufend in Augenschein genommen.

2. Gibt es Untersuchungen und/oder Berechnungen der Geschwindigkeiten, mit denen sich Brände in den U- und S-Bahn-Tunneln ausbreiten können? Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen kamen diese jeweils, und welche konkreten Maßnahmen hatte/hat dies für Hamburg zur Folge? Wenn nein:Warum nicht und was ist die objektive Basis der Brandschutzmaßnahmen in Hamburger U- und S-Bahn-Tunneln?

Untersuchungen zeigen, dass bei einem Brand in der Regel eine rasche Rauchentwicklung zu erwarten ist. Als Konsequenz hieraus wurde neben der Brandlastminimierung in Anlagen und Fahrzeugen dafür Sorge getragen, dass Brände schnell erkannt, Personen schnellstmöglich aus den gefährdeten Bereichen evakuiert und Rettungswege rauchfrei (z.B. durch Einbau von Brandschürzen oder Entrauchungsöffnungen) gehalten werden können. Den Fahrgästen stehen Einrichtungen zur Brandmeldung (z.B. Notrufsprechstellen) und Feuerlöscher zur Bekämpfung von Entstehungsbränden zur Verfügung.

3. Wann hat die Hamburger Feuerwehr zuletzt die Brandbekämpfung im Fahrstreckenbereich

a) eines S-Bahn-Tunnels,

b) eines U-Bahn-Tunnels geübt?

Die Feuer- und Rettungswachen schulen die Einsatzkräfte routinemäßig im Wachunterricht. Größere Übungen finden im Wechsel mit der U- und der S-Bahn statt. Zuletzt wurden mit der U-Bahn 1998 und mit der S-Bahn 1999 Großübungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Übungen werden in einem Arbeitskreis der Feuerwehr, der Verkehrsunternehmen und der DB Netz AG regelmäßig ausgewertet, so dass der Brandschutz einem ständigen Verbesserungsprozeß unterliegt.

4. Wie groß ist

a) in einem S-Bahn-Tunnel,

b) in einem U-Bahn-Tunnel der maximale Abstand zwischen ggf. vorhandenen Notausstiegen, durch die sich im Brandfall Fahrgäste retten können?

a) Der maximale Abstand zwischen Notausstiegen beträgt 400 m. Als Fluchtweg wird auch der Weg aus dem Tunnel zum nächsten Bahnhof und zum Tunnelende berücksichtigt. In diesem Fall beträgt der maximale Abstand 600 m. Damit ist sichergestellt, dass der Fluchtweg von keiner Stelle des Tunnels mehr als 300 m beträgt. Einzige Ausnahme bildet der Streckenabschnitt zwischen Landungsbrücken und Reeperbahn mit einer maximalen Fluchtweglänge von 375 m.

b) Der Abstand zwischen den Notausstiegen bzw. zwischen diesen und den Haltestellen oder Tunnelenden beträgt maximal 600 m, so dass der Fluchtweg maximal 300 m lang ist.

5. Wann hat es zuletzt im Fahrstreckenbereich

a) eines S-Bahn-Tunnels,

b) eines U-Bahn-Tunnels eine Evakuierungsübung eines vollbesetzten Zuges gegeben?

Nach dem Tunnelbrand im April 1980 im Bahnhof Altona (vgl. hierzu auch Drucksache 9/3999) wurden Einsatzübungen mit vollbesetzten Zügen imTunnel- und Haltestellenbereich durchgeführt. Die Erkenntnisse führten zu einem Konzept, das eine Räumung auf Tunnelstrecken entbehrlich macht. Die Haltestellenabstände im Nahverkehrssystem sind so gering, dass nur kurze Fahrzeiten bis zur nächsten Station erforderlich sind. Durch das Notbremsüberbrückungssystem in allen Zügen ist eine Weiterfahrt des Zuges bis zur nächsten Station gewährleistet. Die ggf. erforderliche Evakuierung kann dann im Haltestellenbereich erfolgen.

6. Wie lange dauert es, bis ein vollbesetzter Zug

a) in einem S-Bahn-Tunnel,

b) in einem U-Bahn-Tunnel evakuiert ist und die Fahrgäste aus dem Gefahrenbereich eines eventuellen Brandes gebracht sind?

Die Räumung eines vollbesetzten Zuges ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Neueste gutachterliche Berechnungen ergeben für den Haltestellenbereich eine Räumungsdauer zwischen fünf und zehn Minuten. Dies bestätigen auch Einsatzübungen der Feuerwehr.

7. Werden die zu 6. genannten Zeiten als ausreichend erachtet?

Ja.

8. Wie viele U-Bahn-Züge verfügen derzeit über Sprinkleranlagen, wie viele Züge nicht?

9. Ist eine Nachrüstung geplant, bei der alle U-Bahn-Züge mit Sprinkleranlagen ausgestattet werden? Wenn ja:Bis wann soll die Nachrüstung erfolgt sein? Wenn nein:Warum nicht?

Derzeit sind 344 Wagen mit Sprinklern ausgerüstet (Typ DT4). Weitere 100 Wagen werden zur Zeit beschafft. Damit sind 60 Prozent des Fahrzeugparks mit Sprinklern ausgerüstet. Ein weiterer kontinuierlicher Ersatz von Altfahrzeugen ist vorgesehen.

10. Aus welchen Gründen sollen in den S-Bahn-Zügen weiterhin keine Sprinkleranlagen eingebaut werden?

Die Materialien im Fahrgastraum sind schwer entflammbar.Sprinkleranlagen im Fahrzeug können einen Entstehungsbrand im Fahrgastraum löschen. Für die S-Bahn hat sich der Einsatz von Feuerlöschern mit dem Einsatzzweck angepaßter Befüllung für eine gezielte Brandbekämpfung durch Fahrgäste und das Betriebspersonal bewährt. Feuerlöscher befinden sich in jedem Fahrgastraum und in den Führerständen. Auch hierbei ist die genannte Notbremsüberbrückung zur Weiterfahrt in den nächsten (Tunnel-)Bahnhof zur schnellen Evakuierung des Zuges zu berücksichtigen.