Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH

I. Ausgangslage:

Mit dem Beschluss der Drucksache 16/3329 „Verbundmaßnahmen zwischen hamburgischen öffentlichen Unternehmen, hier: Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH ­ HGV ­ und Hamburger Gesellschaft für Flughafenanlagen mbH ­ HGF" am 15. Dezember 1999 hatte die Bürgerschaft die Voraussetzungen für eine Eingliederung der HGF in die HGV geschaffen.

Unabhängig von dieser Verbundmaßnahme, die vorsorglich noch im Jahr 1999 zur Wahrung der Verhandlungsposition der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) abschlussreif vorbereitet werden musste, sind in den vorangegangenen Monaten Verhandlungen mit der „Lufthansa Technik AG" (LHT) über einen Verkauf der HGF geführt worden.

Die Verhandlungen über einen Verkauf der HGF sind erfolgreich abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird der Bürgerschaft hiermit zur Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Hamburger Verfassung vorgelegt.

II. Einzelheiten der HGF-Transaktion:

1. Kurzporträt der HGF und der Erwerberin LHT:

Die Geschäftstätigkeit der HGF umfasst die für Zwecke der Luftfahrt sowie der Luftfahrtindustrie, insbesondere für die technische Basis der Deutschen Lufthansa AG (seit 1995: Verselbständigung des Vorstandsressorts Technik zur Lufthansa Technik AG" ­ LHT), benötigten Grundstücke zu beschaffen, zu bebauen, und die fertiggestellten Gebäude- und Anlagen zu vermieten. Das Stammkapital beträgt 58,669 Mio. DM. Alleinige Gesellschafterin der HGF ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Grundstücke der HGF gehören zum Betriebsvermögen der Gesellschaft. Die auf den Grundstücken vorhandenen Gebäude und Anlagen werden zum überwiegen Teil von der LHT genutzt. Die LHT zahlte in 1999 an die HGF eine jährliche Miete von rund 65 Mio. DM. Die HGF ist eine Finanzierungsgesellschaft ohne eigenes Personal. Ihre Tätigkeit wird über einen Geschäftsbesorgungsvertrag von der „Flughafen Hamburg GmbH" (FHG) wahrgenommen.

Hamburg ist Firmensitz der LHT und mit ca. 6100 Mitarbeitern deren größter Standort. Hier bietet LHT das gesamte Spektrum des technischen Services für Flugzeuge, Geräte und Triebwerke an. In den vergangenen vier Jahrzehnten hat sich die LHT vom Überholungsbereich für die „Deutsche Lufthansa AG" hin entwickelt zum international bedeutenden Zentrum für Aviation Technologie, mit über 240 Fluggesellschaften und anderen Betreibern von Fluggerät als Kunden. Die LHT ist heute weltweit Marktführer im Flugzeug-MRO-Markt (Maintenance, Repair and Overhaul). Basis dafür bilden die drei Produktionsbereiche Aircraft Overhaul (Überholung, Lackierung, VIP-Ausstattung), Component Overhaul (mechanische und elektronische Bauteilüberholung) und Engine Overhaul (Triebwerksüberholung). Der Triebwerksüberholungsbereich ist weltweit der zweitgrößte. Darüber hinaus sind die für diese Bereiche notwendigen Servicefunktionen wie Engineering, Logistik und Training in Hamburg angesiedelt.

Um im globalen Wettbewerb bestehen und die Zukunft des Unternehmens am Standort Hamburg lang fristig absichern zu können, hat die LHT 1999 einvernehmlich mit der Arbeitnehmervertretung ein Standortsicherungsprogramm („Dialog Zukunft") für die Standorte in Hamburg und Frankfurt/Main mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Beschäftigungssicherung und Kostensenkung verabschiedet. Der Kauf der HGF, die bisher die Gebäude und Anladgen an die LHT vermietet, ist zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets für den Bereich Immobilien.

Für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt der Verkauf der HGF an die LHT eine herausragende Investitionsentscheidung zur langfristigen Standortbindung der Lufthansawerft und zur weiteren erfolgreichen Entwicklung des luftfahrtindustriellen Sektors in Hamburg dar.

21. 03. 0016. Wahlperiode Neuordnung der Gesellschafterstruktur bei der „Hamburger Gesellschaft für Flughafenanlagen mbH" (HGF)

2. Verkauf der HGF-Geschäftsanteile an die LHT:

Der am 30. Dezember 1999 unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft unterzeichnete Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag sieht vor, dass die LHT über die „Lufthansa Technik Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH", eine 100 %ige Tochtergesellschaft der LHT, 95 % der Geschäftsanteile an der HGF übernimmt.

5 % der HGF-Geschäftsanteile waren als Ergebnis der Verhandlungen mit LHT im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg verblieben, um sicherzustellen, dass der Freien und Hansestadt Hamburg ein Mindestmaß an Informations- und Mitwirkungsrechten auch nach Begründung einer Mehrheitsbeteiligung der LHT an der HGF verbleibt. Damit sollten die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg gewahrt und insbesondere gewährleistet werden, dass die zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse (siehe Nr. 3) erforderlichen Maßnahmen fristgerecht umgesetzt werden. Gleichwohl gingen die Verhandlungspartner davon aus, dass ein grundsätzliches Interesse und eine grundsätzliche Bereitschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zur Übertragung auch der restlichen 5 % der Geschäftsanteile an der HGF besteht.

Die weiteren Maßnahmen zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die nach Beurkundung der Grundstücksverträge noch anstehen, betreffen insbesondere die einvernehmliche Vermessung der neuen Grundstücksgrenzen und die Anpassung der Grundbücher sowie vertragliche Regelungen zwischen LHT/HGF und FHG bezüglich der Kostenabreden und der Durch- und Ableitungsrechte von Oberflächen- und Schmutzwasser.

Sobald diese Maßnahmen voraussichtlich Ende März abgeschlossen und die Anträge beim Grundbuchamt gestellt sind, soll auch der restliche 5 %-Anteil an die LHT veräußert werden.

Mit dem Geschäftsanteilskauf übernimmt die LHT Verbindlichkeiten in Höhe von rund 440 Mio. DM und einen Verlustvortrag in Höhe von rund 90 Mio. DM (jeweils zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1999).

3. Grundstücke und Immobilien:

Die HGF ist Eigentümerin eines 783 553 m2 großen Areals in Groß Borstel, Weg beim Jäger. Davon ist ein ca. 733191 m2 großer Teil der Grundstücke über die „Deutsche Lufthansa AG" an die LHT vermietet worden. Dieser vom Mietverhältnis umfasste Grundstücks- und Immobilienbestand verbleibt im Gesellschaftsvermögen der HGF und geht im Rahmen des Geschäftsanteilskauf auf die LHT über.

Um sicherzustellen, dass die bei der HGF verbleibenden Grundstücke auch künftig von der LHT ausschließlich für luftfahrtindustrielle Zwecke genutzt werden, hat die HGF (noch als 100-%ige Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg) der Freien und Hansestadt Hamburg ein Ankaufsrecht eingeräumt (Ankaufs- und Nutzungsrechtsvertrag vom 23. Dezember 1999). Das Ankaufsrecht kann bis zum 31. Dezember 2100 ausgeübt werden, wenn insbesondere

­ die Nutzungsbindung (luftfahrtindustrielle Zwecke) nicht eingehalten wird,

­ die Grundstücke oder Teile davon ohne Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg veräußert oder mit einem Erbbaurecht belastet werden,

­ die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung oder das Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Das Ankaufsrecht ist durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert.

Bei Ausübung des Ankaufsrechts ist die HGF verpflichtet, die Grundstücke oder Teile davon zu einem Euro an die Freie und Hansestadt Hamburg zu veräußern. Die Grundstücke sind lastenfrei und frei von Kontaminierungen und die Baulichkeiten in einem gepflegten Zustand zu übereignen. Wenn die Freie und Hansestadt Hamburg, im Zeitpunkt der Ausübung des Ankaufsrechts die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude verwerten kann, wird sie der HGF den Erlös (nach Abzug der Kosten) vergüten.

Alle mit dem Abschluss und der Ausführung des Vertrages verbundenen Kosten trägt die HGF.

Die nicht bei der HGF verbleibenden ca. 50 362 m2 großen Flächen sind z.T. langfristig für die Flughafenerweiterung vorgesehen bzw. werden von der FHG und Freien und Hansestadt Hamburg bereits genutzt. Diese Flächen einschließlich des Gebäudes der Hubschrauberstaffel hat die Freie und Hansestadt Hamburg von der HGF vor dem Übertragungsstichtag (31. Dezember 1999) für 9,523 Mio. DM erworben. Davon entfällt auf das Gebäude der Hubschrauberstaffel ein Kaufpreis von 1,066 Mio. DM (Kaufvertrag vom 23. Dezember 1999). Die Veräußerung erfolgt für die Freie und Hansestadt Hamburg haushaltsneutral über eine Auflösung der Kapitalrücklage bei der HGF.

Die Kosten des Vertrages und seines Vollzugs trägt die HGF. Die Grunderwerbsteuer übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat an den von der HGF erworbenen Flächen anschließend ein Erbbaurecht zugunsten der FHG ­ unter Einbeziehung in das bestehende Erbbaurechtsverhältnis ­ bis zum 31. Dezember 2020 bestellt (Erbbaurechtserstreckungsvertrag vom 23. Dezember 1999).

Der Erbbaurechtsvertrag FHH ­ FHG (Flughafen Hamburg) endet am 31. Dezember 2020. Die FHG zahlt z. Z. einen laufenden Erbbauzins von 2,80 DM /m2 p.a.

Der Erbbauzins für die nunmehr einbezogene ca. 50 362 m2 große Erweiterungsfläche beträgt 789 676,16 DM p. a. 8000 m2 entfällt der Erlass, wenn die Nutzung dieser Fläche durch die Hubschrauberstaffel der Behörde für Inneres ­ Polizei ­ aufgegeben wird.

Von der FHG ist ab 1.

Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer trägt die FHG.

Auf der Erbbaurechtserweiterungsfläche befinden sich z.T. das Geschäftsfliegerzentrum und der Tower der FHG.

Diese sind von der FHG auf ihre Kosten gebaut und deshalb entschädigungslos in das Erbbaurecht einbezogen worden.

Außerdem steht auf dem Grundstück das Gebäude der Hubschrauberstaffel. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat das Gebäude von der HGF für 1,066 Mio. DM erworben (siehe 3.3) und zum Einstandspreis an die FHG weiterveräußert (geregelt im Erbbaurechtserstreckungsvertrag vom 23. Dezember 1999).

Der zwischen der HGF (Vermieter) und der Freien und Hansestadt Hamburg (Mieter) bestehende Mietvertrag über die Fläche und das Gebäude der Hubschrauberstaffel geht von der HGF auf die FHG (als Erbbauberechtigter) über.

Durch die Neuordnung der Gesellschaftsstruktur war es erforderlich, dass die Vertragsparteien HGF/FHH/FHG sich gegenseitig unentgeltlich diverse Nutzungsrechte (Dienstbarkeiten) und Baulasten eingeräumt haben, die im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eingetragen worden sind.

Die HGF hat auf einer von der Freien und Hansestadt Hamburg angemieteten Fläche (belegen Weg beim Jäger/Ecke Sportallee) ein mietereigenes Gebäude errichtet und das Grundstück einschließlich Gebäude an die Daimler-Chrysler-Aerospace Airbus GmbH (DA) vermietet bzw. untervermietet.

Um zu gewährleisten, dass die DA künftig in ihren Nutzungsrechten nicht beeinträchtigt wird, sind alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag FHH­HGF von der HGF auf die „HGV Erste Verwaltung GmbH" (eine 100-%ige Vorratsgesellschaft der HGV) übertragen und das Gebäude, das sich im Eigentum der HGF befindet, an die Gesellschaft verkauft worden.

Der Kaufpreis für die Gebäude beträgt 23,127 Mio. DM, davon werden 21,25 Mio. DM als Verbindlichkeiten von der „HGV Erste Verwaltung GmbH" übernommen (Vertrag vom 23. Dezember 1999). Diese Transaktion ist für die Freie und Hansestadt Hamburg durch eine Auflösung der Kapitalrücklage der HGF haushaltsneutral. Die HGV Erste Verwaltung GmbH hält die HGF von sämtlichen Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer frei.

III. Errichtung einer zweiten Lärmschutzhalle:

Um die Akzeptanz der Bevölkerung hinsichtlich der wirtschaftlichen Aktivität der Luftwerft weiter zu erhöhen, soll zur weiteren Reduzierung der Lärmbelastungen eine 2. Lärmschutzeinrichtung für Triebwerksprobeleläufe errichtet und betrieben werden. Die Wirtschaftsbehörde hat als zuständige Planfeststellungsbehörde am 17. Dezember 1997 den notwendigen Planfeststellungsbeschluss gefaßt. Die neue Lärmschutzeinrichtung soll im Gegensatz zur bestehenden Lärmschutzhalle auch für Standläufe von Großraumflugzeugen ­ insbesondere der Flugzeugmuster B747, A340, A300 und A310 ­ geeignet sein.

Die Halle wird etwa 300 m westlich der bestehenden Lärmschutzhalle auf dem Vorfeld 6 angelegt werden. Ihre Achse zeigt von südwestlicher in nordöstliche Richtung. Ein vorhandener Erdwall muss teilweise abgetragen werden. Die Abmessungen beziehen sich auf eine Boeing 747­400 und berücksichtigen zugleich das Hecktriebwerk einer MD 11. Die Halle ist bei geschlossenen Toren 95 m lang (inkl. der östlichen Umlenkrampe 116 m) und 91,20 m breit. Das Dach hat eine Höhe von 16,51 m über Grund (zzgl. der Tragkonstruktion, die diese Höhe, noch übersteigt). Es ist mit einem 5 m breiten Schlitz versehen, damit die Triebwerke der Boeing 747, deren Seitenleitwerke die Dachhöhe überschreiten, in der Halle unter Lastbedingungen getestet werden können. Große Teile dieses Dachschlitzes sind verschließbar. Die Halle wird am südwestlichen Ende mit verschließbaren Akustiktoren ausgestattet, die den von den Triebwerksprobeläufen ausgehenden Lärm nachhaltig dämpfen und zugleich für eine den besonderen aerodynamischen Bedingungen entsprechende Luftzufuhr sorgen.

Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die LHT mit Vertrag vom 29. Dezember 1999 verpflichtet, die 2. Lärmschutzhalle schlüsselfertig für einem Netto-Festpreis in Höhe von 20 Mio. DM von der Freien und Hansestadt Hamburg zu erwerben und eigenständig zu betreiben. Mit der Planung, Finanzierung und Durchführung des Bauvorhabens, das der Realisierung des Planfeststellungsbeschlusses vom 17. Dezember 1997 dient, ist die Nachfolgegesellschaft der HGF, die „HGV Erste Verwaltung GmbH", beauftragt worden. Das personell erforderliche Know how wird ­ wie bisher bei der HGF

­ über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der FHG sichergestellt. Die Verhandlungen mit den zu beauftragenden Baufirmen sind weitgehend abgeschlossen. Der Bauantrag ist eingereicht. Mit den Erdarbeiten kann voraussichtlich noch im Mai begonnen werden. Die Bauzeit wird ca. acht Monate betragen.

Mit der neuen Lärmschutzhalle wird eine Einrichtung geschaffen, für die es weltweit kein Vorbild gibt. Trotz intensiver technischer Vorklärungen ­ auch mit den großen Triebwerksherstellern ­ ist letztendlich nicht auszuschließen, dass Testläufe bei Großraumflugzeugen wie z. B. der Boeing 747­400 zu Triebwerksschäden führen können. Für diesen Fall ist als Geschäftsgrundlage mit der LHT vereinbart, dass weder die „HGV Erste Verwaltung GmbH" als Bauträger, noch die LHT als Käuferin zu Nachbesserungen verpflichtet ist. Anderes würde zu unübersehbaren finanziellen Risiken führen. Die LHT hat im übrigen als Bedingung für den Kauf der Lärmschutzhalle vorgegeben, dass sie bei einem Versagen, der Lärmschutzeinrichtung hinsichtlich der notwendigen Tests nicht schlechter als im Status quo gestellt wird.

IV. Auswirkungen auf den Haushalt:

Der auf Basis eines Wertgutachtens ausgehandelte Kaufpreis für 95 % der HGF-Anteile beträgt 215,973 Mio. DM und ist in vier Tranchen zu zahlen: 13,34 Mio. DM am 10. Januar 2000, 74 Mio. DM innerhalb von fünf Tagen nach Zustimmung durch die Bürgerschaft, 75 Mio. DM am 5. Januar 2001 und 53,633 Mio. DM am 10. Dezember 2001. Die Kaufpreisraten sind beginnend mit dem 10. Januar 2000 bis zu ihrem Fälligkeitszeitpunkt mit 4,9 % jährlich zu verzinsen.

Der vereinbarte Kaufpreis für, den 5 %-Anteil beläuft sich ausgehend vom Wert für 100 % der Geschäftsanteile auf 11,367 Mio. DM und ist mit dem Übergang der Anteile fällig. Insgesamt beträgt der Kaufpreis für 100 % der Geschäftsanteile somit 227,34 Mio. DM.

Aus diesem Veräußerungserlös ist das Honorar für externe Beratungsleistungen zu bestreiten. Das Beratungshonorar ergibt sich aufwandsabhängig und beträgt insgesamt rd.

600 TDM. Der nach Abzug verbleibende Veräußerungserlös beträgt somit 226,74 Mio DM.

Die Veräußerung der HGF an die LHT erfordert bezüglich des Mieters DA ein Nachfolgegesellschaft der HGF. Vorbehaltlich der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft wurde das Eigentum an dem von der DA angemieteten Gebäude auf eine Vorratsgesellschaft der HGV, die „HGV Erste Verwaltung GmbH", übertragen (siehe II Nr. 3.7). Diese Gesellschaft soll nach Zustimmung der Bürgerschaft in „Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen mbH (HGL)" umbenannt werden. Die Eigenkapitalausstattung wird im Wege einer Einlage der Freien und Hansestadt Hamburg aus Mittel der Kapitalrücklagenherabsetzung der HGF in Höhe des dem Mietobjekt DA zuzurechnenden Vermögens erbracht. Mittel aus dem Haushalt sind nicht erforderlich.

V. Verfahrensstand:

Die Verträge (Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über 95 % der HGF-Anteile, Ankauf- und Nutzungsrechtsvertrag, Vertrag über die Errichtung einer Lärmschutzhalle und sonstige Verträge) sind nach der Beschlussfassung des Senats am 21. Dezember 1999 noch im Dezember 1999 geschlossen worden. Sie stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg endgültig zustimmen. Erst nach Zustimmung der Bürgerschaft werden die Verträge wirksam. Das gleiche gilt für die erfolgten Gremienbeschlüsse bei der HGF, der „HGV Erste Verwaltung GmbH" und der FHG der Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über 5 % der HGF-Anteile soll nach Beendigung der Maßnahmen zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse abgeschlossen werden. Für den Fall, dass die vorstehend genannten Verträge nicht wirksam werden, tragen die HGF bzw. die Freie und Hansestadt Hamburg die bereits entstandenen Kosten.

VI. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten,

­ der Veräußerung von 100 % der Geschäftsanteile der „Hamburger Gesellschaft für Flughafenanlagen mbH (HGF)" an die „Lufthansa Technik Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH", eine 100 %ige Tochtergesellschaft der „Lufthansa Technik AG", gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Hamburger Verfassung und den finanziellen Auswirkungen zuzustimmen;

­ den in Abschnitt II Nr. 3 aufgeführten Grundstücksverträgen zuzustimmen.