Parallelveranstaltungen Parallelveranstaltungen im Volksparkstadion und in der Arena sind grundsätzlich nicht vorgesehen

Höhe von 50 % des Überschussbetrages. Als Anschubhilfe für die Arena soll jedoch der Mietzins für die ersten zehn Jahre wie folgt gestaffelt werden:

3. Parallelveranstaltungen Parallelveranstaltungen im Volksparkstadion und in der Arena sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Aufgrund des Umstandes, dass namhafte Konzertveranstaltungen etwa einen Vorlauf von 1 ­ 3 Jahren haben, die Bundesligaveranstaltungen des Stadions jedoch nur einen Vorlauf von 4 Wochen aufweisen, können Parallelveranstaltungen mit einer Besucherzahl von insgesamt mehr als 55 000 nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Angaben von HSV und Deuteron könnte dies etwa an sechs Tagen im Jahr auftreten.

Vor dem Hintergrund,

­ dass an beiden Veranstaltungsorten nur im Ausnahmefall gleichzeitig ausverkaufte Veranstaltungen stattfinden,

­ dass für die Großveranstaltungen in der Arena ebenfalls ein Kombi-Ticket angeboten wird,

­ dass im umgebenden Straßenraum rund 1500 öffentliche Stellplätze vorhanden sind und

­ dass bei besonders attraktiven Spielen des HSV darüber hinaus weitere Pkw im Straßenraum geparkt werden, sind Parallelveranstaltungen nach Auffassung der zuständigen Fachbehörden in begrenztem Umfang noch vertretbar.

4. Verkehrskonzept

Der Bereich Volkspark ist aus verkehrlicher Sicht gut erschlossen. Die BAB A 7 ist leistungsfähig und hat in unmittelbarer Nähe drei Anschlussstellen. 4-streifige Hauptverkehrsstraßen (Luruper Hauptstraße ­ Luruper Chaussee, Farnhornweg ­ Farnhornstieg, Schnackenburgallee) begrenzen den Bereich und führen bis unmittelbar an Arena und Volksparkstadion heran, so dass die Voraussetzungen für die Abwicklung großer Verkehrsströme grundsätzlich gegeben sind.

Im ÖPNV ist der Bereich durch die S-Bahn-Linien S 21

(Reinbek ­ Bergedorf ­ Hauptbahnhof ­ Dammtor ­ Elbgaustraße ­ Pinneberg) und S 3 (Neugraben ­ Harburg ­ Hauptbahnhof ­ Jungfernstieg ­ Altona ­ Pinneberg), die AKN-Linie A 1 (Eidelstedt ­ Quickborn ­ Ulzburg ­ Kaltenkirchen) sowie zahlreiche Omnibuslinien (39: Teufelsbrück ­ Flughafen ­ Wandsbek Markt, 111: Schenefelder Platz ­ Holstenstraße ­ Meßberg, 186: Schenefeld ­ Othmarschen, 187: Rissen ­ Blankenese ­ Bhf. Altona.

188: Schenefeld ­ Bhf. Altona) erreichbar.

Von den ÖPNV-Benutzern befördern die S-Bahnen den weitaus größten Teil. In der Hauptzufahrtsstunde einer fast ausverkauften Stadionveranstaltung wurden dabei an einem Sonnabend rund 7000 Schnellbahnfahrgäste an der Station Stellingen erfasst. In dieser Zeit standen in den aus Richtung Innenstadt fahrplanmäßig zufahrenden S-Bahnzügen 12 000 Plätze zur Verfügung (Vollauslastung). Die angebotenen Platzkapazitäten der S-Bahn bei normalem, fahrplanmäßigen Betrieb bieten also noch Raum, um deutlich mehr Fahrgäste als bisher zu Veranstaltungen im Stadion zu befördern. Darüber hinaus werden im Rückverkehr bei Spielen montags bis freitags mindestens drei, sonnabends und sonntags mindestens vier Verstärkerzüge vorgesehen. Bei Spitzenspielen (z. B. gegen Bayern München, Werder Bremen) werden weitere zwei Verstärkerzüge eingesetzt, bei einem Lokalderby insgesamt acht. Diese Verstärkerzüge für den Rückverkehr werden dabei so zu den Bereitstellungspositionen in der S-Elbgaustraße geführt, dass sie auch den Hinverkehr entlasten.

Zusätzlich steht im Hauptbahnhof ein S-Bahn-Zug auf Abruf bereit, mit dem HSV-Fans zum Stadion gebracht werden können. Für die mit Fernzügen ausreisenden Fans der auswärtigen Vereine setzt die S-Bahn bei Bedarf ebenfalls einen Sonderzug ein.

In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft 16/3906 waren die bereits vollzogenen Verbesserungen für die ÖPNV-Benutzer, bei der Parkraumbewirtschaftung und bei der Überwachung der im Straßenraum abgestellten Fahrzeuge dargestellt worden. Dies sind:

­ Alle Eintrittskarten zu Heimspielen des HSV werden seit der Saison 1998/1999 mit einer HVV-Fahrtberechtigung versehen. Die vertraglichen Regelungen werden jährlich jeweils für eine Saison vereinbart.

­ Es wird ein Bus-Shuttle zwischen dem Stadion und dem S-Bahnhof Stellingen betrieben.

Für den Anreiseverkehr wird der Pendelbetrieb Richtung Stadion je nach Kartenverkauf und daraus resultierender Fahrzeugbestellung des HSV mit bis zu zwanzig Standardbussen aufgenommen. Es können bis zu 120 Abfahrten geleistet werden, d. h. rund 12 000 Stadionbesucher haben die Möglichkeit, mit dem ÖPNV unmittelbar zum Stadion zu gelangen.

Für den Abreiseverkehr stehen ab 15 Minuten vor Spielschluss bis zu siebenundzwanzig Standardbusse zur Verfügung.

Auf anderen Buslinien im Zulauf auf den Volkspark werden ebenfalls entsprechend der Nachfrage zusätzliche Fahrten angeboten. Insbesondere nach Spielschluss werden auf der Buslinie 190, die als Querverbindung zur Anbindung an die U-Bahn-Linien U 1 und U 3 in Kellinghusenstraße genutzt werden, acht zusätzliche Fahrten angeboten.

Westlich des Volksparks werden ab etwa zwei Stunden vor Spielbeginn und nach Spielschluss an der Kehre Stadionstraße je nach Zuschauernachfrage fünf bis sieben Omnibusse bereitgehalten, mit denen bedarfsweise Verstärkungsfahrten auf den Linien 111 nach S-Holstenstraße, 187 nach Othmarschen und 188 zum Bahnhof Altona durchgeführt werden.

­ Die DB, Station & Service AG, hat die Situation an den S-Bahnhöfen Stellingen und Eidelstedt verbessert: neue Bahnsteigbeläge einschließlich Leit- und Orientierungsstreifen für Sehbehinderte, Sanierung der Bahnsteigdächer, Sanierung von Treppenanlagen, Ergänzung der Bahnsteigausstattung.

­ Die Beleuchtung des Fußweges zwischen S-Bahnhof Stellingen und Stadion wurde sowohl im Tunnel als auch auf der freien Strecke verbessert. Damit ist die Attraktivität dieser Fußwegverbindung gerade für Abendveranstaltungen sowie Veranstaltungen im Winterhalbjahr erhöht worden.

­ Die polizeilichen Maßnahmen der Verkehrslenkung sind so ausgerichtet, dass kein veranstaltungsbezogener Verkehr in die Straße Langbargheide oder andere angrenzende Wohnstraßen geleitet wird. Eine vollständige Ab sperrung des Gebietes nördlich des Farnhornweges mit rd. 6000 Einwohnern, mit Schule, Einkaufszentrum, sonstigen öffentlichen Einrichtungen, Kleingärten ist allerdings nicht möglich.

­ Es ist ein Mietvertrag mit HSV ­ UFA Stadionmanagement über Parkplatzflächen geschlossen worden, in dem sich die Mieterin verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung im Volksparkstadion in Abstimmung mit der Polizei eine entsprechende Wegweisung aufzustellen. Seitdem hat sich aufgrund enger Zusammenarbeit mit der Polizei die Parksituation auf dem Parkplatz Braun an der Schnackenburgallee bereits gebessert.

Zusätzlich soll die Buslinie 190 vom U-Bahnhof Kellinghusenstraße über U-Bahnhof Hagenbecks Tierpark, die z. Zt. im Regelfall am S-Bahnhof Stellingen endet, in Richtung Westen bis Blankenese verlängert werden. Darüber hinaus beabsichtigt der Investor, auch für Großveranstaltungen in der Arena das Kombiticket einzurichten. An der Schnackenburgallee wird eine Abstellanlage für rund 70 Reisebusse geschaffen.

Das neue Stellplatzkonzept sieht im unmittelbaren Umfeld von Arena und Volksparkstadion rund 5340 Abstellmöglichkeiten vor (Parkflächen rot I, rot II a, blau, weiß I, weiß II, orange und gelb). Mit diesem Angebot wird deutlich mehr als der Bedarf an attraktiven Stellplätzen bei ausverkaufter Arena abgedeckt.

In etwas weiterer Entfernung zum Volksparkstadion sind mit dem Parkplatz braun weitere Stellplätze vorhanden. Bei besonders attraktiven Veranstaltungen wird der Parkplatz grün westlich der Luruper Hauptstraße mit 1359 Stellplätzen einbezogen.

In dieser Dreistufigkeit erfolgt die Zuweisung der Fahrzeuge auf die Parkplätze über das Parkleitsystem. Dabei zeigt die Erfahrung, dass auch die Parkplätze im Straßenraum in Anspruch genommen werden. Beobachtungen der Polizei ergeben, dass der Straßenraum durch abgestellte Fahrzeuge zwar intensiv genutzt ist, jedoch keine schwerwiegenden Verstöße auftraten, die ein Einschreiten erfordert hätten. Die Parkflächen werden so befestigt, entwässert und beleuchtet, dass ihre Benutzung auch bei Nässe und Dunkelheit attraktiv ist. Entsprechend soll auch der Gehweg vom Parkplatz braun zum Stadion hergerichtet werden.

Insgesamt ist dieses Stellplatzkonzept geeignet, Verkehrsprobleme im Umfeld des Volksparkstadions und der Arena zu minimieren. Dies trifft auch dann zu, wenn in seltenen Ausnahmefällen Parallelveranstaltungen nicht vermieden werden können. Wichtig ist jedoch, dass in Abstimmung auf dieses Stellpatzkonzept die notwendigen Anpassungsmaßnahmen im Straßennetz getroffen werden.

Eine Untersuchung der Investoren, die bisher lediglich auf Plausibilität hin geprüft wurde, geht von notwendigen Verkehrsinvestitionen an folgenden Stellen im öffentlichen Bereich aus:

­ Schnackenburgallee / AS Volkspark / P braun (zusätzliche Spuren),

­ Schnackenburgallee / Sylvesterallee (zusätzliche Spuren, LSA),

­ Schnackenburgallee / Binsberg / Farnhornstieg (Ummarkierung),

­ Farnhornstieg / Hellgrundweg (zusätzliche Spur),

­ Hellgrundweg / P rot II a (Ein- und Ausfahrt),

­ Hellgrundweg / P rot I (Ein- und Ausfahrt, zusätzliche Spur),

­ Elbgaustraße / Farnhornweg (Veränderung LSA-Schaltung),

­ Luruper Hauptstraße / P grün (zusätzlicher Linksabbieger, Umbau Ein- und Ausfahrt),

­ Luruper Hauptstraße / Stadionstraße (Veränderung LSASchaltung),

­ Parkleitsystem (Neuinstallation).

Von besonderer Bedeutung sind dabei das Parkleitsystem und die leistungsfähige Ausgestaltung des Bereiches AS Volkspark / Schnackenburgallee, da hier die Hälfte des zuund abfließenden Verkehrs abgewickelt wird.

Die angedachten Änderungen im Straßennetz lassen zusammen mit dem Parkleitsystem erwarten, dass bisher bei Großveranstaltungen auftretende Probleme bewältigt werden. Dies entlastet die Anwohner. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass der bisher notwendige umfangreiche Personaleinsatz der Polizei für Verkehrsaufgaben reduziert werden kann.

5. Kosten der Verkehrsinvestitionen und sonstiger Erschließungsmaßnahmen

Gemäß Drucksache 16/3906 war für Verkehrsinvestitionen ein Maßnahmenumfang festgelegt worden, an dem sich die Stadt mit maximal 12,38 Mio. DM beteiligen wollte. Ein weiter entwickeltes Konzept enhält folgende Maßnahmen:

­ Parkleitsystem,

­ Straßenbau,

­ Busabstellanlage,

­ Befestigung von Parkplätzen,

­ Gehwegverbindung P braun-Stadion.

Nach Abstimmung dieses Verkehrskonzeptes müssen hierzu Vereinbarungen mit den Investoren über die Kostenteilung getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist eine verlässliche und geprüfte Kostenschätzung für die nach der neuen Konzeption vorgeschlagenen Maßnahmen. In die Vereinbarungen mit dem Investor sind die Maßnahmen der Ver- und Entsorgung sowie die Oberflächenentwässerung und die damit zusammenhängenden Kosten einzubeziehen.

V.

Weitere relevante Punkte

1. Stadionwache

Der HSV und der Investor haben ihre Bereitschaft bestätigt, eine Stadionwache zu errichten, für die Arena wären insoweit 100 m² anzusetzen. Zwischen der Behörde für Inneres, dem HSV und dem Investor besteht Einvernehmen, dass für die Stadionwache als gemeinsame Einrichtung von Volksparkstadion und Arena eine Größe von rund 300 m² ausreichend ist, die qualitativen Anforderungen sind unter Berücksichtigung der FIFA-Anforderungen im Einzelnen noch festzulegen. Der Investor für die Mehrzweckhalle wird die Stadionwache errichten, die Kostentragungspflicht an dem Herstellungsaufwand werden Investor und HSV im Innenverhältnis regeln.

2. Einnahmen Parkplätze

Das Betreiberkonzept ist von der Firma profunda Treuhand GmbH geprüft und im Rahmen der Überprüfung des Finanzierungskonzeptes auch von der Hamburgischen

Landesbank bewertet worden. Es sieht unter anderem eine Einnahmeposition in Höhe von 2,4 Mio. DM p. a. aus Erlösen für die Vermietung von Stellplätzen vor. Grundlage dieser Abschätzung ist, dass ca. 80 % der Besucher der Arena den PKW nutzen, 10,00 DM Parkgebühren entrichtet werden und jeder PKW im Schnitt mit 2,7 Personen besetzt ist (bei 130 Veranstaltungen und 800.000 Besuchern pro Jahr).

Die wesentlich höhere Zahl von Veranstaltungen im Verhältnis zum Volksparkstadion (ca. 30 pro Jahr), die ausreichende Zahl von Parkplätzen im unmittelbaren Umfeld zur Mehrzweckhalle sowie die Art der in der Arena stattfindenden Veranstaltungen sprechen für eine Plausibilität dieser Abschätzung.

Zu allen weiteren in der Drucksache 16/3906 aufgeführten Punkte haben die Gespräche zwischen den Behörden und den Investoren zu einvernehmlichen Regelungen geführt.

VI. Gesamtbewertung des Vorhabens

Nach der schnellen und für den Eigentümer HSV wie die Stadt bei allen Schwierigkeiten erfolgreichen Realisierung des Umbaus des Volksparkstadions steht die Stadt jetzt vor der Umsetzung eines weiteren zentralen Anliegens des Investorenwettbewerbs, des Baus und Betriebs einer seit langem geforderten Mehrzweckhalle ­ ARENA ­ im Volkspark durch private Investoren.

Entscheidende Voraussetzung für die Grundstücksübertragung an den Investor und Betreiber, die D + J Arena GmbH, ist eine positive Bewertung der Bauplanung, der Werthaltigkeit der zu stellenden Garantien zur Finanzierung der Rechte und der Auskömmlichkeit des Betreiberkonzepts durch die finanzierenden Banken. Die Banken haben wie dargestellt eingehende Prüfungen des unternehmerischen Konzeptes zur Voraussetzung ihrer Finanzierungszusage gemacht. Sobald ein positives Ergebnis dieser Prüfung und eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorliegen, sind die Voraussetzungen für eine Grundstücksübertragung durch die Stadt gegeben. Die Banken sind durch ihren Finanzierungsbeitrag in hinreichendem Umfang im Risiko.

Das vorliegende Finanzierungskonzept, das zu wesentlichen Teilen auf Finanzmitteln mit Eigenkapitalcharakter ausgerichtet ist, bietet eine realistische Chance der Umsetzung im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Lösung (Drucksache 16/3906). Der Vorteil dieses Konzeptes besteht vor allem darin, dass in erheblichem Umfang Mittel aufgewendet werden, die keinen Kapitaldienst für die Betreibergesellschaft erfordern.

Dadurch werden günstige Voraussetzungen für einen rentierlichen privatwirtschaftlichen Betrieb der Arena geschaffen.

Die baufortschrittsorientierte Liquidität ist im Rahmen des Gesamtkonzeptes ebenfalls gewährleistet. Der Bau der Mehrzweckhalle scheint unter den gegebenen Auflagen als gesichert.

Sollte im Bauverlauf die Errichtung der Arena doch scheitern, so steht der Stadt ein Wiederkaufsrecht zu.

Das Risiko für einen dauerhaft rentablen Betrieb der Arena obliegt den Investoren und den finanzierenden Banken. Ein Ergebnis, das zumindest den Kapitaldienst deckt, ist einem markterfahrenen Betreiber wie Jokerit mit seinen Möglichkeiten, Synergien zu nutzen, zuzutrauen.

Das vorliegende Konzept bietet insgesamt die konkrete Chance der Realisierung einer privatwirtschaftlichen Lösung von Bau und Betrieb einer Arena, die einen unverändert hohen Stellenwert für den Standort Hamburg besitzt.

Durch Übertragung des Grundstücks nach Vorliegen der Voraussetzungen unter VII.2 soll deshalb Bau und Betrieb der Mehrzweckhalle realisiert werden.

VII. Essentials für das Grundstücksgeschäft

1. Erlösbeteiligung

In den Essentials für das Grundstücksgeschäft war auch eine Erlösbeteiligung für die Stadt vorgesehen. Sie wird von den Investoren nicht akzeptiert. Sie bieten stattdessen an, für die unverzichtbare Mantelnutzung, die nach derzeitigen Planungen allerdings erst später realisiert werden soll, den Verkehrswert zu zahlen. Dieser würde heute bei einer Baumasse von 10 000 m² BGF je nach Nutzung ca. 6,5 Mio. DM betragen. Darüber hinaus wird eine Erlösbeteiligung bei Weiterverkauf der Arena akzeptiert, und zwar 50 % des Mehrerlöses, begrenzt durch den Verkehrswert des Arenagrundstücks (bei ca. 50 000 m² BGF rund 15 Mio. DM).

Die vorgeschlagene Regelung ist für die Stadt akzeptabel und durch den Beschluss der Bürgerschaft gedeckt, der die Ablösung der Erlösbeteiligung durch Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe des Bodenwertes für die Mantelnutzung vorsieht.

2. Auflagen

Vor der Übertragung des städtischen Grundstücks für 1 DM sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

­ Tragfähige Kreditzusage eines Bankenkonsortiums,

­ Nachweis der Erbringung des Eigenkapitals von 10 Mio. DM,

­ Einvernehmen über die Essentials des Grundstücksvertrages gem. Anlage 3 der Drucksache 16/3906.

VIII. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle Kenntnis nehmen.