Rechtspfleger

I. Stellensituation.

1. In welchen Bereichen des Hamburger Justizdienstes sind derzeit wie viele Planstellen für Rechtspfleger ausgewiesen und besetzt, und wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Gegenwärtig sind bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften insgesamt 295 Stellen für Rechtspflegerinnen bzw.Rechtspfleger ausgewiesen. Diese sind derzeit bis auf Stellenteile von insgesamt 2,2 Stellen (Teilzeitbeschäftigungen) vollständig besetzt.

3. Wie viele Planstellen wurden nicht wieder besetzt, nachdem Rechtspfleger aus dem Dienst ausgeschieden sind?

Die zur Beantwortung dieser Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfaßt. Eine Einzelfallauswertung für den gewünschten Abfragezeitraum ist selbst innerhalb der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

In der Regel wurden die frei gewordenen Stellen zügig durch Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub, durch Arbeitszeiterhöhungen sowie durch Übernahme von Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern nachbesetzt.

4. Wie viele Rechtspfleger werden in den kommenden drei Jahren wegen Erreichens der Altersgrenze pro Jahr in Hamburg ausscheiden? Bitte getrennt nach Gerichten und Staatsanwaltschaften aufführen?

In den kommenden drei Jahren werden sieben Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger des Amtsgerichts Hamburg wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheiden. Die Zahl der aus anderen Gründen vorzeitig ausscheidenden Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger ist nicht abschätzbar.

II. Aufgaben

1. a) In welchen einzelnen Tätigkeitsfeldern bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizbehörde sind Rechtspfleger eingesetzt?

Die Tätigkeitsfelder, in denen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den gerichtlichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Verfahrensbereichen tätig werden, sind durch das Rechtspflegergesetz vom 5. November 1969 vorgegeben. Dementsprechend werden sie auch in Hamburg eingesetzt. Darüber hinaus werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in allen administrativen Funktionsbereichen (Personal, Organisation, Haushalt, IuK usw.) sowohl der Gerichtsverwaltungen als auch in der Justizbehörde eingesetzt.

1. b) Wie viele Rechtspfleger bzw. Amtsanwälte sind mit welcher Aufgabe innerhalb des Jugendgerichtsverfahrens eingesetzt?

Im Bezirksjugendgericht des Amtsgerichts Hamburg sind 1,5 und bei der Staatsanwaltschaft nochmals 0,5 Rechtspflegerpensen mit Aufgaben, wie z. B. Kostenberechnung, Aktendurchsichten in Jugendverfahren, betraut. Amtsanwältinnen oder Amtsanwälte werden in Jugendgerichtsverfahren nicht tätig.

2. Welche ursprünglich richterlichen Aufgaben sind im Zeitraum von 1970 bis 2000 durch Gesetz und andere Vorschriften den Rechtspflegern übertragen worden?

Nach dem Inkrafttreten des in der Antwort zu II.1. a) erwähnten Rechtspflegergesetzes zum 1.Juli 1970 wurden weitere richterliche Aufgaben größeren Umfangs den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht übertragen.

Aus der Anmerkung zu 2) zu §3 Rechtspflegergesetz (abgedruckt: Schönfelder Deutsche Gesetze Nummer 96) ergibt sich, dass die den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern übertragenen Aufgaben seit 1970 vierzehnmal durch Gesetz geändert worden sind. So wurden z. B. durch das Betreuungsgesetz und das Insolvenzgesetz, um nur die diesbezüglich wichtigsten zu nennen, den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zum Teil auch neue, bisher noch nicht vorhandene Aufgaben übertragen, die auch im Rechtspflegergesetz sowohl punktuelle als auch umfangreichere Anpassungsbedarfe notwendig machten und die bis 1998 bereits zum 3. Rechtspflegeränderungsgesetz geführt haben; der Umfang des Kataloges der von Richterinnen und Richtern auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übertragenen Aufgaben ist jedoch in seiner Substanz seit diesem Zeitpunkt unverändert geblieben.

3. Welche Führungspositionen in der Hamburger Justiz (z.B. Dezernatsgeschäftsleiter, Referatsleiter usw.) sind mit Rechtspflegern besetzt?

Die Dienstposten der Geschäftsleitung aller hamburgischen Gerichte, sowohl der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch der Fachgerichtsbarkeiten, werden in der Regel und sind derzeit auch (mit Ausnahme des Finanzgerichts) mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern besetzt.

In größeren Gerichtsverwaltungen (Amtsgericht Hamburg und Landgericht Hamburg sowie zum Teil auch Staatsanwaltschaften) werden auch die Leitungsfunktionen in Verwaltungseinheiten wie z. B. Personal, Organisation, Budget, Zentralverwaltung usw. durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wahrgenommen. Daneben werden sie in den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch als Bezirksrevisorinnen bzw.-revisoren und Kostenprüfungsbeamtinnen bzw.-beamte tätig.Soweit die Gerichte über separate Dezernate verfügen, obliegen den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern auch Aufgaben in der Dezernatsgeschäftsleitung.

In der Justizbehörde nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch Funktionen der Referatsoder Abteilungsleitung wahr.

4. Sieht der Senat die Möglichkeit, Rechtspfleger als „Gerichtsmanager" in den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften einzusetzen?

Der aktuell begonnene Modellversuch beim Amtsgericht Hamburg und beim Hanseatischen Oberlandesgericht sah im Anforderungsprofil das Studium an einer Wissenschaftlichen Hochschule vor. Dementsprechend wurden die Stellen ausgeschrieben und besetzt. Im Bereich der Managementfortbildung für den gehobenen Justizdienst beginnen derzeit Programme, um Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu qualifizieren, damit sie nicht nur für ihre derzeitige fachliche Aufgabe, sondern künftig auch für Führungspositionen in der Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften gerüstet sind.

5. Gibt es Pläne, die Positionen von Dezernatsgeschäftsleitern an Stelle von Rechtspflegern mit externen Kräften, z. B. Betriebswirten, Organisationsspezialisten, „Managern" und anderen, zu besetzen?

Nein.

III. Ausbildung

1. An welchen Ausbildungsorten werden Rechtspfleger für die Hamburger Justiz ausgebildet?

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger absolvieren ein Fachhochschulstudium. Die theoretische Ausbildung geschieht in der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim. Die Praxisabschnitte absolvieren die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter in den Gerichten und den Staatsanwaltschaften der Hamburger Justiz.

III. 2. Wie beurteilt der Senat die Inhalte der Ausbildung der Rechtspfleger im Blick auf die Anforderungen in den unterschiedlichen Einsatzbereichen der Rechtspfleger?

Die Ausbildung ist fundiert und umfassend, so dass Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung in allen Bereichen, in denen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Justiz tätig werden können, einsetzbar sind.

3. Wie beurteilt der Senat Überlegungen, die Ausbildung an Fachhochschulen um ein Studienjahr zu verlängern, damit die Kompetenz von Rechtspflegern hinsichtlich der Managementanforderungen innerhalb der Gerichte erweitert wird?

Derartige Überlegungen sind dem Senat nicht bekannt.Ab dem diesjährigen Einstellungsjahrgang sind im Zuge der Reform der Fachhochschule Hildesheim zusätzliche Wahlpflichtfächer Bestandteil der Ausbildung, die sich explizit und ausführlich mit den Themenbereichen des Gerichtsmanagements befassen (Haushaltsrecht, Budgetierung, Kosten- bzw. Leistungsrecht, Personalrecht, Mitarbeiterführung usw.). Eine Verlängerung der Ausbildung tritt dadurch nicht ein.

IV. Berufschancen

1. Welche Auswirkungen hatte das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 auf die Einstiegsbesoldung von Rechtspflegern?

Bis zum Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 war das Eingangsamt des gehobenen Justizdienstes gebündelt als Justizinspektor/Justizoberinspektor Besoldungsgruppe A9/A10 ausgewiesen, danach als Justizinspektor Besoldungsgruppe A9. Die Einstiegsbesoldung für Rechtspfleger entsprach schon vor dem Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes der Besoldungsgruppe A9 und hat sich nicht verändert.

2. Wie viele Rechtspfleger hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 1995 bis 1999 pro Jahr ausgebildet und wie viele davon mit Übernahmeverpflichtung?

3. Wie viele diplomierte Rechtspfleger sind in den Jahren 1995 bis 1999 pro Jahr in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen worden?

4. Wie viele Rechtspflegeranwärter wurden in Teilzeitstellen übernommen, und für wie viele Rechtspflegeranwärter konnten befristet „andere Amtsstellen" zur Verfügung gestellt werden?

Insgesamt 33 Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger wurden vorübergehend in Teilzeitbeschäftigung übernommen. 1999 wurden zur Unterbringung geprüfter Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter für den Zeitraum vom 1.Januar bis 31.Dezember 1999 sechs andere Amtsstellen Justizinspektor A9 zugewiesen.

5. In welchem Umfang werden in den kommenden drei Jahren Stellen für Rechtspfleger im Justizdienst frei?

6. Kann der Senat für die kommenden Jahre die Rechtspflegerausbildung für den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg hinreichend sicherstellen? Wenn ja: Wie?

Wenn nein: Warum nicht?

Ja.Für die Rechtspflegerausbildung stehen gegenwärtig 40 Stellen für Nachwuchskräfte zurVerfügung.

Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen reichen diese Stellen aus, den Bedarf an Nachwuchskräften in den kommenden Jahren abzudecken.