EADS-Erweiterung

I. Vorbemerkung

Der Wirtschaftsausschuß hatte in seiner Sitzung am 7. Dezember 2000 die Selbstbefassung mit dem Thema „EADS-Erweiterung" beschlossen. Die inhaltliche Beratung fand ebenfalls in der Sitzung am 7. Dezember 2000 statt.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreter zeigten den Verlauf der Entwicklungen seit dem Sommer 1997 auf und stellten heraus, dass bei der Vergabe der notwendigen Gutachten die rechtlichen Grundlagen beachtet worden seien. Sie machten deutlich, dass das durch einen Presseartikel in die Kritik geratene Gutachterbüro, das den Hauptauftrag erhalten habe, aufgrund seiner präzisen Kenntnisse von luftrechtlichen, planrechtlichen und umweltrechtlichen Fragen ausgewählt worden sei. Es sei im Rahmen der Vorschriften geprüft worden, ob die beauftragten Leistungen erbracht worden seien.

Die Senatsvertreter führten im Rahmen ihrer Erläuterungen aus, dass die Vergabe an das Gutachterbüro als Hintergrund der von der Bürgerschaft aufgrund des CDU-Antrages Drucksache 16/845 beschlossenen Aktenvorlage nach Artikel 32 HV über die gutachterliche Alternativenprüfung zur DASAErweiterung (am 28. Mai 1998) bekannt gewesen sei. Der Senat habe das Ersuchen mit Bezug auf das Staatswohl abgelehnt. Die CDU-Abgeordneten kritisierten, dass die Senatsvertreter aufgrund der abgelehnten Vorlage des Gutachtens unterstellen würden, dass das Gutachten bekannt gewesen sei. Die Senatsvertreter stellten heraus, dass nicht das Gutachten, aber die Tatsache der Vergabe an das nunmehr in der Kritik stehende Gutachterbüro bekannt gewesen sei.

Die Senatsvertreter ergänzten, dass es nach EU-Recht eine amtlicheVeröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft gegeben habe, ohne dass es zu einem Einspruch gekommen sei.

Die SPD-Abgeordneten sahen den durch den Presseartikel vermittelten Verdacht, dass die Vergabe an das Gutachterbüro nicht im Rahmen der rechtlichen Grundlagen erfolgt sei, nicht bestätigt. Sie stellten heraus, dass im Rahmen der Flächendiskussion eine breite Berichterstattung in der Presse stattgefunden habe, in der der Name des Gutachterbüros mehrfach genannt worden sei. Die Tatsache allein, daß ein Gutachter vor 19 Jahren Mitglied der Bürgerschaft gewesen sei, könne nicht als Grundlage der Vorwürfe ausreichen.

Bericht des Wirtschaftsausschusses zum Thema EADS-Erweiterung hier: Bericht über den Sachstand (Selbstbefassung gemäß §53 Absatz 2 GO) Vorsitzender: Hans Jakob Kruse Schriftführerin: Heidemarie Scherweit-Müller

Um die Relation des Auftrages an das Gutachterbüro besser beurteilen zu können, baten die SPD Abgeordneten die Senatsvertreter aufzuzeigen, in welcher Größenordnung weitere Gutachten vergeben worden seien. Die Senatsvertreter führten aus, dass man den planerischen Bereich vom technischen Bereich getrennt betrachten müsse. Es sei eine Vielzahl von technischen, bodenbezogenen, ingenieursbezogenen Gutachten vergeben worden an Gutachterbüros, die nicht politisch zugeordnet werden könnten.

Die CDU-Abgeordneten wollten in diesem Zusammenhang wissen, welches finanzielle Volumen der Auftrag hatte, den das in Frage stehende Gutachterbüro durchgeführt habe und in welcher Größenordnung das Gutachterbüro Aufträge weitergegeben habe. Die Senatsvertreter berichteten, dass Gutachten im Wert von ca. 7 Millionen DM von dem Gutachterbüro erstellt worden seien und Gutachten im Wert von ca. 3 Millionen DM weitergeleitet worden seien.

Die CDU-Abgeordneten berichteten von einem weitergeleiteten Gutachterauftrag zur Frage von Kollisionsgefahren, der nach ihrem Kenntnisstand nach Weiterleitung über ein Gutachterbüro aus Bad Oldesloe von einem ehemaligen Mitarbeiter des Amtes für Strom- und Hafenbau wahrgenommen worden sei. Die Senatsvertreter sagten zu, dem Hinweis nachzugehen und detailliert zu Protokoll zu beantworten.

Protokollnotiz: „Das zur Rede stehende Kollisionsgutachten wurde von Herrn Oelrichs, Beratungsbüro Nord in Kaltenkirchen, erarbeitet. Herr Oelrichs war zu keiner Zeit Mitarbeiter des Amtes Strom- und Hafenbau."

Die SPD-Abgeordneten baten, ebenfalls zu Protokoll die Broschüren und ihren Erscheinungszeitpunkt zu benennen, die im fraglichen Zeitraum bereits den Namen des jetzt in Frage stehenden Gutachterbüros ausgewiesen hätten. Die Senatsvertreter sagten dies zu.

Protokollnotiz: „Von der Firma Ökomedia wurden bezüglich der EADS-Erweiterung folgende Informationsmaterialien gestaltet:

08/1998 Hamburg ­ Die Standortalternative für den A3XX (Broschüre)

09/1998 A3XX in Hamburg ­ Bürgerbeteiligung und Genehmigungsverfahren (Broschüre)

10/1998 Kurzbeschreibung des Gesamtvorhabens

10/1998 Beginn von Ausstellungen mit Informationstafeln (zwei feste Standorte, eine mobile Ausstellung)

12/1998 Hahnöfer Sand ­ Eine Ausgleichsmaßnahme für das Mühlenberger Loch (Broschüre)

01/2000 Haseldorfer Marsch ­ Eine weitere Ausgleichsmaßnahme für das Mühlenberger Loch (Broschüre)

01/2000 Gesamtkonzept der Ausgleichsmaßnahmen für die DA-Erweiterung in das Mühlenberger Loch (Broschüre)

06/2000 Hamburg bietet mehr (Faltblatt)"

Die GAL-Abgeordneten fragten, in welcher Größenordnung Gutachten an andere Büros vergeben worden seien. Die Senatsvertreter stellten als größte Posten Aufträge zur technischen Planung und Projektsteuerung mit einer Summe von 18,5 Millionen DM und Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen mit 8,5 Millionen DM heraus, die an verschiedene Büros vergeben worden seien.

Die CDU-Abgeordneten fragten, ob der Senat die Möglichkeit, das Gutachterbüro mit der Geschäftsführung der Projektierungs- und Realisierungsgesellschaften zu beauftragen, in Erwägung gezogen habe. Die Senatsvertreter sahen von einer Beantwortung der konkreten Frage ab, weil Erwägungen des Senats nicht auskunftspflichtig gegenüber dem Parlament seien. Sie stellten jedoch deutlich heraus, daß sie bei ihren Entscheidungen hohen Wert darauf legten, das bestehende Einvernehmen bei allen Fraktionen des Parlamentes nicht zu stören.

Die CDU-Abgeordneten hinterfragten die Gründe für die Aufhebung einer Ausschreibung, über die sich eine Firma beschwert habe. Hier stehe ebenfalls der Vorwurf der Befangenheit des Büros im Raum. Die Senatsvertreter machten deutlich, dass es sich hier um einen völlig anderen Vorgang handele. Der Vorwurf der beschwerdeführenden Firma richte sich nicht gegen das Gutachterbüro, sondern auf die Vergabe durch die vergebende Stelle und darauf, dass die Beschwerde des Unternehmens vor der Vergabekammer der Wirtschaftsbehörde abgelehnt worden sei. Deshalb habe die Firma nunmehr Widerspruch gegenüber dem Oberlandesgericht eingelegt. Sie baten um Verständnis, dass sie sich nicht zu dem laufenden Gerichtsverfahren äußern könnten.

Die Senatsvertreter führten generell aus, die Ausschreibung habe im Zusammenhang mit der EADSErweiterung einen sehr hohen Anspruch im Hinblick auf die Frage, zu welchen Kosten in einem sehr kurzen Zeitraum die Bewerber eine technisch sehr anspruchsvolle Bauleistung erbringen könnten. In der Ausschreibung sei darauf hingewiesen worden, dass das Büro, das nunmehr Gegenstand der Beschwerde sei, die Ausschreibung begleiten werde. Die Ausschreibung sei aufgehoben worden, weil keine ausschreibungskonformen Angebote eingegangen seien. Nach dem förmlich vorgesehenen Verfahren sei eine Aufhebung dann möglich und erforderlich.

Die CDU-Abgeordneten fragten nach, ob davon ausgegangen werden müsse, dass die Ausschreibung inhaltlich nicht haltbar sei, weil keine ausschreibungskonformen Angebote eingegangen seien. Die Senatsvertreter entgegneten, dass dies nicht der Fall sei, vielmehr sei es schwierig, vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die Bewerber und des kleinen Kreises der in Frage kommenden Bewerber geeignete Angebote zu erhalten.

Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, welche Zeitverschiebungen bei dem Projekt durch die anhängigen Gerichtsverfahren zu erwarten seien. Die Senatsvertreter berichteten, dass das Oberlandesgericht nach Aussage seiner Sprecherin beabsichtige, Mitte Dezember eine Entscheidung zu treffen.

III. Ausschußempfehlung

Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner Beratung sowie dem vorstehenden Bericht Kenntnis zu nehmen.

Heidemarie Scherweit-Müller, Berichterstatterin.