Mieterinitiativen und Mietervereine

Viele sind organisiert im Hamburger Mieterverein e.V. bzw. im Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.

Der Senat beantwortet die Fragen, zum Teil auf der Grundlage von Stellungnahmen der SAGA und der GWG, wie folgt.

1. Welche Mieterinitiativen sind dem Senat bekannt, die sich im Bereich der städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG seit 1990 engagieren bzw. engagiert haben?

Im Bereich der SAGA und der GWG sind im wesentlichen folgende Mieterinitiativen tätig: Arbeitskreis Heimfeld mit Förderverein Arbeitskreis „Sicherheit und Zukunft Wilhelmsburg" Arbeitskreis „) Statistiken hierüber werden nicht geführt. Die Beantwortung erfordert eine Abfrage bei einer Vielzahl von Behörden und Institutionen und ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

3. Was war der konkrete Gründungszweck der jeweiligen Initiative?

4. Gegen wen richtete sich das jeweilige Anliegen der einzelnen Mieterinitiativen?

5. Welche Erfolge haben die Mieterinitiativen bislang erzielt? (Bitte Aufschlüsselung nach Initiativen.)

6. Wie und von wem werden die Mieterinitiativen bei ihrer Arbeit unterstützt? (Bitte Aufschlüsselung nach Unterstützern und Initiativen.)

Der zuständigen Fachbehörde sind keine statistischen Aufzeichnungen bekannt, die Zielsetzungen, Erfolge, unterstützende Umfelder von Mieterinitiativen und -vereinen dokumentieren.

7. Inwieweit sind Mieterinitiativen im Rahmen des Programms der Sozialen Stadtteilentwicklung (STEP) beteiligt worden?

Ein wesentliches Leitziel des Programms der Sozialen Stadtteilentwicklung ist die Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verbesserung ihrer Lebenssituation durch unterschiedliche Formen der Beteiligung (vgl. Drucksache 16/1360).

In den Gebieten der Sozialen Stadtteilentwicklung (STEP-Gebiete) beteiligen sich Bürgerinnen und Bürger in Stadtteilbeiräten und ihren Arbeitsgruppen, an aktuellen Initiativen oder durch ehrenamtliches Engagement und bestimmen so die Entwicklung in ihrem Quartier mit. An der Erarbeitung und Umsetzung von sogenannten Quartiersentwicklungskonzepten sind die Menschen vor Ort, in Interessenvertretungen oder Vereinen (auch Mieterinitiativen und Mietervereine) maßgeblich beteiligt.

8. Inwieweit werden die Mieterinitiativen und die Hamburger Mietervereine bei der Diskussion um die Neuregelung des Mietrechts beteiligt?

9. Welche Kritik ist von den Mietervereinen und -initiativen zu der Mietrechtsreform geäußert worden, und gedenkt der Senat diese in Gesprächen mit der Bundesregierung einzubringen?

Die Neuregelung des Mietrechts liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Dieser betreibt das entsprechende förmliche Gesetzgebungsverfahren und die Beteiligung von Institutionen und Verbänden.

Hamburg hat sich für die berechtigten Interessen der Mieterinnen und Mieter im Zuge der Beratungen des Bundesrates eingesetzt. Auf Initiative Hamburgs hat der Bundesrat z. B. die Umgehungsmöglichkeit der zehnjährigen Kündigungssperrfrist für den Vermieter nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung durch den Nachweis von Ersatzwohnraum oder auch das Erfordernis der Zustimmung von Interessenverbänden bei qualifizierten Mietenspiegeln abgelehnt. Vgl. Bundesratsdrucksache 439/00.

Nach der erfolgten Beschlußfassung des Bundesrates im ersten Durchgang wird in Kürze der Bundestag darüber beraten. Unmittelbare Äußerungen Hamburger Mietervereine und Mieterinitiativen zur Mietrechtsreform, die an den Senat herangetragen wurden, sind nicht bekannt.