U-Bahn-Überbauung Legienstraße ­ Bebauungsplan Billstedt 86/Horn 44

Betreff: U-Bahn-Überbauung Legienstraße ­ Bebauungsplan Billstedt 86/Horn 44 (III).

Aufgrund laufender Gespräche mit den Investoren hat sich der Senat in den Drucksachen 16/966 und 16/1121 hinsichtlich bestehender Schadensersatzansprüche nicht geäußert.

Da nunmehr ca. eineinhalb Jahre nach der letzten Äußerung des Senats verstrichen sind und davon auszugehen ist, dass inzwischen eine Einigung zwischen den Investoren und der FHH erzielt wurde, frage ich den Senat:

1. In welcher Höhe sind Schadensersatzansprüche der Investoren gegenüber der FHH geltend gemacht worden?

2. Ist inzwischen eine Einigung zwischen der FHH und den Investoren erzielt worden? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einem Abschluß zu rechnen?

3. Aus welchem Haushaltstitel sollen die Schadensersatzansprüche beglichen werden, und in welcher Form soll die Bürgerschaft beteiligt werden?

Das aufgegebene Projekt U-Bahn-Überbauung Legienstraße ­ Bebauungsplan Billstedt 86/Horn 44 (III) ­ ist zwischen den Beteiligten durch Vertrag vom 20. Januar 1999 einvernehmlich erledigt worden.

Haushaltsmäßig wurde der Vertrag über den Titel 6100.893.01 abgewickelt.

Die Vertragsparteien haben sich im übrigen gegenseitig verpflichtet, den Vertragsinhalt auf Dauer vertraulich zu behandeln, so dass dieser im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht veröffentlicht werden kann.

4. Sind über eine finanzielle Entschädigung hinaus weitere Zusagen (Kompensationsgeschäfte) vereinbart worden und, wenn ja, welche?

Nein.