Verluste von Dienstsiegeln, Plombierzangen und Akten sowie deren mißbräuchliche Verwendung

Betreff: Verluste von Dienstsiegeln, Plombierzangen und Akten sowie deren mißbräuchliche Verwendung

Im Amtlichen Anzeiger und in den Mitteilungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (MittVw) wird regelmäßig auf den Verlust von Dienstsiegeln, Plombierzangen und Akten hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat in bezug auf das Jahr 2000:

1. Wie viele Dienstsiegel und Plombierzangen werden in der hamburgischen Verwaltung geführt?

Es werden 5465 Dienstsiegel und Plombierzangen geführt.

2. Wie viele Dienstsiegel und Plombierzangen welcher Dienststellen wurden warum für ungültig erklärt?

Insgesamt wurden 36 Dienstsiegel und zwei Plombierzangen für ungültig erklärt.

3. a) Wie viele Dienstsiegel, Plombierzangen und Akten sind in welchen Behörden, Ämtern und Dienststellen abhanden gekommen?

b) Auf welche Art und Weise ist dies jeweils geschehen?

c) Wer wurde wie, wann und warum zur Verantwortung gezogen?

4. Welche Straftaten bzw. Mißbrauchstatbestände

a) sind offenbar geworden?

b) sind zu befürchten?

5. Sollte der Senat Frage 4 nicht bzw. nicht hinreichend beantworten:

a) Werden Straftaten und Mißbrauchstatbestände ausgeschlossen? Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Vorkehrungen hat der Senat getroffen?

b) Warum werden ggf. Dienstsiegel bzw. Plombierzangen gestohlen?

Mit einem Siegel des Bezirksamts Hamburg-Mitte sind Meldebestätigungen gefälscht worden. Ansonsten liegen keine konkreten Erkenntnisse über Straftaten oder Mißbrauchstatbestände vor.

Generell kann nicht ausgeschlossen werden, dass entwendete Dienstsiegel bzw. Plombierzangen mißbräuchlich verwendet werden.

Die jeweiligen Beschäftigten werden von den Vorgesetzten auf die Vorschriften zur Führung und Verwaltung von Dienstsiegeln hingewiesen und zur Beachtung angehalten.