Verschmutzungen auf Hamburger Radverkehrsanlagen und ihre Beseitigung

Nach dem Jahreswechsel waren auf den Hamburger Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, kombinierte Fuß- und Radwege) erhebliche Verschmutzungen und Flaschenscherben festzustellen, die das Radfahren erheblich beeinträchtigten. Insbesondere aus Kreisen der Fahrradkuriere gab es Klagen über vermehrte Pannen und damit verbundene wirtschaftliche Einbußen.

Dies vorausgeschickt, frage ich.

Zur Reinigung der öffentlichen, baulich von der Fahrbahn abgesetzten Radwege sind nach §29 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet. Umfang und Häufigkeit der Reinigung sind in §30 HWG näher bestimmt.

Der Stadtreinigung Hamburg (SRH) obliegt die Reinigung von Radwegen auf anliegerfreien Strecken und im Rahmen des öffentlichen Reinigungsdienstes nach §31 HWG. Nach §31 HWG sind von der SRH in Erfüllung der den Anliegern obliegenden Reinigungsverpflichtung diejenigen Geh- und Radwege zu reinigen, die in der Anlage zur Wegereinigungsverordnung (Wegereinigungsverzeichnis) aufgeführt sind. Für die Reinigung der Radfahrstreifen auf Fahrbahnen ist die SRH nach §28 Absatz 1 HWG zuständig; diese sind zu reinigen, soweit die Leistungsfähigkeit der SRH dies zuläßt und es für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist.

Radwege in anliegerfreien Wegen im Hafengebiet werden von Dienststellen der Wirtschaftsbehörde, Strom- und Hafenbau gereinigt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt.

1. Welche Stellen sind zuständig für Meldungen über stark verschmutzte oder vom Straßenbegleitgrün überwucherte Radwege?

Meldungen über stark verschmutzte oder vom Straßenbegleitgrün überwucherte Radwege nehmen die zuständigen Wegeaufsichtsbehörden entgegen. Für die Beseitigung von Verschmutzungen auf Radfahrstreifen und Radwegen auf Wegen, die im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind, ist dies die SRH, ansonsten sind die Tiefbauabteilungen der jeweiligen Bezirksämter, im Hafengebiet die Dienststellen „Anlagenmanagement Straßen/Brücken" und „Stackmeisterei" der Wirtschaftsbehörde, Stromund Hafenbau zuständig.

Die genannten Dienststellen veranlassen das Erforderliche direkt oder leiten die Meldung an die zuständige Stelle weiter.

In der Broschüre „Rad fahren in Hamburg" ist die „Hotline Sauberes Hamburg 2576-1111" der Stadtreinigung Hamburg angegeben, mit der sich Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf direkt in Verbindung setzen können. Dort ist auch eine Erläuterung über die Zuständigkeitsregelungen hinsichtlich der Reinigung von Radwegen gegeben.

2. Welche Maßnahmen werden in Hamburg ergriffen zur regelmäßigen Reinigung im Jahresablauf?

Die baulich von der Fahrbahn abgesetzten Radwege in den im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen werden von der SRH regelmäßig der dort genannten Reinigungshäufigkeit entsprechend gereinigt. Die Reinigungsfrequenz bewegt sich zwischen zwölf Reinigungen pro Woche in besonders belasteten Gebieten und wöchentlicher Reinigung.

Radfahrstreifen werden regelmäßig zusammen mit den Fahrbahnen gereinigt. Der Verkehrswichtigkeit der Straßen und den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entsprechend finden die Reinigungen im wöchentlichen bis vierwöchentlichen Rhythmus statt. Im übrigen vgl. Vorbemerkung. zur speziellen Reinigung der Radverkehrsanlagen nach besonderen Terminen wie dem Jahreswechsel bzw. besonderen Veranstaltungen im Straßenraum?

Bei besonderen Veranstaltungen, die in der Regel örtlich begrenzt stattfinden, ist der Veranstalter zur Reinigung der in Anspruch genommenen Fläche verpflichtet.

Ungeachtet dieser Verpflichtung haben die genannten Reinigungspflichtigen bedarfsgerecht zu reinigen. Nach besonderen Terminen bzw.Veranstaltungen oder aus Anlaß saisonaler Gegebenheiten, wie z.B.Laubzeit, Jahreswechsel, wird von der SRH die Reinigung stark verschmutzter Radwege und Fahrbahnen in ihrem Zuständigkeitsbereich befristet mit erhöhter Intensität zeitnah durchgeführt (Sonderreinigung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht).

3. Welche und wie viele Reinigungsmaschinen werden in Hamburg eingesetzt, um Radverkehrsanlagen zu reinigen? Reicht die Anzahl nach Meinung des Senats aus, oder sind zusätzliche Investitionen notwendig bzw. geplant?

Die Radwege werden von der Stadtreinigung Hamburg überwiegend manuell gereinigt. Kleinkehrmaschinen kommen dort zum Einsatz, wo es den Umständen nach betriebstechnisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Radfahrstreifen auf Fahrbahnen werden im Rahmen der Fahrbahnreinigung mit Großkehrmaschinen gereinigt. Die Anzahl der vorhandenen Klein- und Großkehrmaschinen (50) ist ausreichend bemessen.

4. Wer haftet für Schäden an Fahrrädern infolge von Glasscherben auf Radwegen?

5. Wo bzw. bei wem kann der Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz stellen, und welche Nachweise sollten vom Geschädigten erbracht werden (etwa: zerstörte Fahrradschläuche, sichergestellte Scherben, Fotos der verschmutzten Radverkehrsanlage)?

Für Schäden an Fahrrädern, die von Glasscherben auf Radwegen hervorgerufen werden, ist zunächst derjenige verantwortlich, der die Glasscherben auf den Fahrradweg verbracht hat. Darüber hinaus kommt eine Haftung wegenVerletzung derVerkehrssicherungspflicht durch den für den jeweiligen Radweg Reinigungspflichtigen in Betracht, wenn schuldhaft die Gefährdung des Radverkehrs durch Glasscherben nicht beseitigt wurde.

Die Geschädigten können Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den jeweils Reinigungspflichtigen geltend machen und müßten im Einzelfall den Beweis fürVerursachung, Eintritt und Höhe des Schadens sowie in der Regel auch für das Verschulden des in Anspruch Genommenen mit den hierfür nach der jeweiligen Sachlage geeigneten Beweismitteln führen.

6. Wie wird nach einer Meldung über verschmutzte Radverkehrsanlagen verfahren?

Welche Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Meldung und der Reinigung der Radverkehrsanlage?

Gemeldete Verunreinigungen, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden von der SRH in ihrem Zuständigkeitsbereich unverzüglich beseitigt. Sonstige Verschmutzungen werden von der SRH generell innerhalb von ein bis zweiTagen entfernt.Zur Zeit werden hier technische und organisatorische Maßnahmen für eine weitere Beschleunigung vorbereitet.

Im Hafengebiet werden verkehrsgefährdende Zustände umgehend, d.h. innerhalb weniger Stunden nach Feststellung beseitigt.Ist hingegen nur eine leichteVerschmutzung vorhanden, der Weg aber noch bestimmungsgemäß und sicher nutzbar, werden Reinigungsarbeiten je nach zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt.

Wie werden diese Meldungen anschließend gesammelt und statistisch ausgewertet, um daraus für die Zukunft Erkenntnisse über Reinigungsintensität und -häufigkeit abzuleiten?

Meldungen über verschmutzte Radverkehrsanlagen werden von der Stadtreinigung Hamburg nicht gesondert statistisch erfaßt.

Im Hafengebiet werden die Meldungen im Tagebuch der Wegeaufsicht dokumentiert. Eine statistische Auswertung erfolgt zur Zeit nicht.

Werden auch Meldungen bei nicht zuständigen Stellen (z.B. bei der Fahrradbeauftragten der Baubehörde, die sich gegenüber einem Fahrradkurier als nicht zuständig bezeichnete) weitergeleitet oder gar statistisch erfaßt?

Meldungen überVerschmutzungen an Radverkehrsanlagen, die bei nicht zuständigen Dienststellen eingehen, werden an die zuständigen Wegeaufsichtsbehörden weitergeleitet, oder die/der Meldende wird an diese verwiesen. Meldungen dieser Art werden nicht statistisch erfaßt.