Ermittlung des Neueinstellungsbedarfes wird die maschinengestützte Buchhaltung für die Lehrerindividualdatei weiter

Als Planungsorientierung für die eigene Nachwuchsausbildung (über das Landesinstitut für Schule) und die Personalförderung bzw. Nachwuchseinstellung ist eine mittelfristige Fachbedarfsermittlung erarbeitet worden. Sie erfolgt durch eine Gegenüberstellung des fächerspezifischen Bedarfs, abgeleitet aus den Stundentafeln bzw. in der Gymnasialen Oberstufe aus der Kursverteilung, zu den verfügbaren, d. h. unterrichtsmäßig einsetzbaren Lehramtsfächern des Personalbestandes. In der Lehrerindividualdatei sind die studierten Fächer erfasst. Das Verfahren ist aufgrund der Datenlage für die allgemeinbildenden Schulen möglich. Um die schülerbezogene Nachfrage dem Angebot durch die Lehrer auf einer geeigneten Ebene gegenüber zu stellen, bedarf es einer Strukturierung bzw. Aggregation von Fächern. Für die Grundschule wurden sechs Fächergruppen, für die übrigen Stufen 17 Fächergruppen gebildet. Im Ergebnis dieser fächerspezifischen Analyse für die Betrachtungsperiode bis 2005 sind für die Auswahl der Neueinstellungen im Rahmen der vorzugebenden finanzwirtschaftlichen Größen folgende Bedarfe prioritär: Grundschule: Mathematik, mit geringerer Priorität Musik sowie Sport (das hohe Durchschnittsalter der Lehrkräfte führt z. T. zu einer eingeschränkten Einsatzmöglichkeit im Fach Sport).

Dieses neu aufgebaute Steuerungsinstrument wird hinsichtlich der noch nicht einbezogenen Schulstufen ergänzt und weiterentwickelt durch die Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatzfelder der Lehrkräfte. Das tatsächliche Einstellungsverhalten zu den Einstellungsterminen in allen Schulstufen bestimmt sich daher in enger Verknüpfung mit den Bedarfsmeldungen der Schulen, die über diese Informationen verfügen. Damit gelingt es, die o. a. mittelfristige fachbezogene Planungsebene als Zielorientierung mit der konkreten Schulversorgung zu verknüpfen. Für den Sonderschulbereich und die beruflichen Schulen haben die letzten Einstellungsrunden gezeigt, dass bereits jetzt Sonderschullehrer/-innen sowie bestimmte Fachkombinationen in den beruflichen Schulen (z. B. Wirtschaftswissenschaft/Englisch) nicht mehr in der gewünschten Zahl zur Einstellung zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung des fachbezogen zielgenauen Einsatzes einschl. Ermittlung des Neueinstellungsbedarfes wird die maschinengestützte Buchhaltung für die Lehrerindividualdatei weiter ausgebaut.

II. Maßnahmen für den Ausbildungsbereich

1. Erhöhung der Ausbildungsplätze am Landesinstitut für Schule

Die Dimensionierung der Ausbildungskapazitäten ist unter anderem abhängig vom Einstellungsbedarf und von den haushaltsmäßig gesicherten Einstellungsmöglichkeiten. Am Landesinstitut für Schule stehen gegenwärtig 350 Stellen für Referendarinnen und Referendare zur Verfügung. Im Jahresdurchschnitt gibt es somit 175 potentielle Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in den bremischen Schuldienst. Dem steht bisher ein Einstellungskorridor für die Jahre 2001 bis 2003 im Umfang von 100 VZ-Stellen p. a. gegenüber. Selbst wenn ein ergänzender Ersatzbedarf für Bremerhaven eingerechnet wird, wäre nach bisher geltenden jährlichen Einstellungskontingent die Ausbildungskapazität am Landesinstitut für Schule ausreichend.

Aufgrund der Diskrepanz von Einstellungsbedarf und Absolventenzahlen sind auch in anderen Bundesländern bereits Veränderungen der Ausbildungskapazitäten vorgenommen worden. So geht Hamburg davon aus, dass sich die Anzahl der Pensionierungen bis zum Jahr 2002 mehr als verdoppelt (gegenüber 1999) und im Jahr 2003 die Anzahl von 700 Lehrkräften überschreiten wird. Dem stehen gegenwärtig 495 Absolventen gegenüber, so dass eine erhebliche Dekkungslücke entsteht, die nicht durch die Anwerbung von Lehrkräften aus anderen Bundesländern zu decken ist. Aus diesem Grunde soll in Hamburg die Anzahl von Ausbildungsstellen von 990 auf 1080 Stellen erhöht werden. Schleswig-Holstein hat angekündigt, alle frei werdenden Lehrerstellen (durchschnittlich 900 Pensionierungen pro Jahr zwischen 2001 und 2005) zu besetzen und zusätzlich 450 Stellen in den kommenden vier Jahren bereitstellen zu wollen. Bei insgesamt 1700 Plätzen stehen rund 850 Absolventinnen und Absolventen zur Verfügung, so dass die Kapazitäten nicht ausreichen, um den eigenen Bedarf zu decken. Niedersachsen hat rund 4000 Ausbildungsplätze, Berlin hält 2000 Plätze vor. Über Veränderungen gibt es zurzeit keine Informationen.

Um auch den anzustrebenden Ersatz eines Großteils der in Anlage 3 (Bremen) bzw. Anlage 6 (Bremerhaven) dargestellten Abgänge sowie den Ausgleich des Zusatzbedarfes aufgrund des Erreichens des Länderdurchschnitts der von 17,60 zu ermöglichen, sind die Ausbildungskapazitäten des Landesinstituts für Schule zu erweitern. Hierzu ist die Ausbildungskapazität des Landesinstituts für Schule zum per 1. August 2001 um 50 Referendare/-innen erhöht worden und wird zum 1. Februar 2002 um weitere 50 Referendare/-innen erhöht werden zzgl. jeweils sechs Fachleiter/-innen für die Durchführung der erhöhten Eigenausbildung.

2. Weitere Maßnahmen im Ausbildungsbereich

Um diejenigen Lehramtsstudentinnen und -studenten zu gewinnen, die sich in der ersten Phase der Ausbildung befinden und sich für ein Referendariat in Bremen bewerben, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Die Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt ins Referendariat sollen flexibilisiert werden. Insbesondere geht es um die Anerkennung von Diplomabschlüssen. Durch diese Maßnahme können zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber für die beruflichen Schulen erreicht werden. Diese Flexibilisierung gilt insbesondere für die allgemeinbildenden Fächer Informatik, Mathematik und die naturwissenschaftlichen Fächer.

- In Bezug auf die halbjährliche Kapazitätsverordnung wird gegenwärtig eine rechtliche Änderung vorbereitet, das Fächerkombinationen in der Kapazitätsverordnung ausgewiesen werden können. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass sich stärker als bisher die Einstellung an Fachbedarfen der Schulen orientiert und die Ausbildungskapazität optimal genutzt werden kann.

Die eigenständige Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren wird -insbesondere in Mangelfächern - durch geeignete Werbemaßnahmen ergänzt, um Lehrkräfte aus EU-Ländern, aus anderen Bundesländern oder aus anderen beruflichen Bereichen einstellen zu können. Diese Strategie wird weiterverfolgt, u. a. durch Kooperation mit der bremischen Landesvertretung in Brüssel und durch Kooperation mit den englischen, französischen und spanischen Instituten.

Grundsätzlich wird die Einwerbung von Fachkräften, die nicht aus einer spezifischen Lehramtsausbildung stammen, positiv bewertet. Im Einzelnen ist für einen solchen Einsatz auch eine Änderung der rechtlichen Bedingungen zu prüfen.

Eine Verkürzung des Referendariats von derzeit 24 Monaten auf 18 Monate ist mit der Einführung des Praxissemesters und der entsprechenden Anrechnung auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes möglich. (Vorgehen in Baden-Württemberg)

Die Möglichkeit, individuell die Dauer des Referendariats zu verkürzen, ist generell gegeben. Sie ist an klare Voraussetzungen gebunden (§ 5[5] der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen). Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag der/des Referendarin/-s um höchstens ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn er/sie

- als Lehramtsassistent/-in im Ausland mindestens sechs Monate tätig gewesen ist oder

- eine andere Tätigkeit, die seine/ihre pädagogische Ausbildung nachhaltig gefördert hat, mindestens sechs Monate lang ausgeübt hat.

Generell gilt, dass die Verkürzung daran gebunden ist, dass sich der/die Referendar/-in im Vorbereitungsdienst bewährt hat.

Außerdem ist in der o. g. Verordnung geregelt, dass in begründeten Ausnahmefällen und bei Vorliegen fünfjähriger, einschlägiger Berufspraxis der Vorbereitungsdienst um ein Jahr verkürzt werden kann.

Eine Anhebung der Referendarsbezüge als mögliche Werbemaßnahme kann nur durch ein zu novellierendes Bundesgesetz erfolgen.

3. Weiterentwicklung der Personalstruktur des LIS (Fachleiter auf Zeit)

Die Frage nach der zukünftigen Personalstruktur des LIS wird derzeit abschließend geprüft. Um Flexibilität des Personaleinsatzes zu gewährleisten und die Innovationsfähigkeit des Ausbildungssystems zu fördern, wird die Personalstruktur des LIS, sofern Fachleiteraufgaben betroffen sind, neu gestaltet. Bei dieser Umgestaltung wird davon ausgegangen, dass es ein Nebeneinander von Fachleitern auf Dauer und Fachleitern auf Zeit geben wird. Die notwendige Kontinuität in den verschiedenen Fächergruppen ist zu gewährleisten.

Über das Konzept mit Festlegung der organisatorischen Details soll in Kürze entschieden werden.

III. Beschäftigungskonditionen für Lehrkräfte

Aufgrund der veränderten, höheren Nachfrage aller Einstellungsbehörden der Länder nach ausgebildeten Lehrkräften (Stichwort: Wiederbesetzung aller freigewordenen Stellen) bei einer unveränderten Angebotssituation hat ein Wettbewerb um Lehrer begonnen. Die übrigen Länder - soweit sie überhaupt in den vergangenen Jahren die Konditionen für die Einstellung verändert haben - gehen zunehmend von der Praxis der 1/2 oder prozentualen Teilzeitbeschäftigung auf Angestelltenbasis ab und bieten den (von den Bewerbern als äußerst attraktiv und sicher eingeschätzten) Vollarbeitsplatz auf Beamtenstatus an. Insbesondere gilt dies für die benachbarten norddeutschen Länder als unmittelbare Konkurrenz für das Einstellungsverfahren in Bremen.

Der Senat hat daher in seiner Sitzung am 22. Mai 2001 beschlossen: Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen wird der Senatsbeschluss vom 20. Juli 1981 für die Schuljahre 2001/02 bis 2005/06 ausgesetzt und der Senat beschließt, das Lehrereinstellungen im Beamtenverhältnis erfolgen können. Der Senat ist mit der Umwandlung von unbefristeten Teilzeitverträgen in unbefristete Vollzeitverträge mit anschließender Übernahmemöglichkeit in das Beamtenverhältnis einverstanden und bittet den Senator für Bildung und Wissenschaft, dieses Angebot zur Aufstockung der Verträge auch weiterhin mit der Verpflichtung zu einer weitgehenden Vertretung- bzw. Schulwechselbereitschaft zu verknüpfen.

Der Senat ist weiter damit einverstanden, dass die Neueinstellungen zunächst auch mit einer so genannten Gewährleistungszusage und damit verbundener Festlegung eines späteren Übernahmezeitpunktes in das Beamtenverhältnis erfolgen können.

Der Senat bittet den Senator für Finanzen, das Verfahren zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes mit dem Ziel der Anhebung der in § 10 Abs. 1 Ziff. 2 festgelegten Höchstaltersgrenze auf 45 Jahre ausschließlich für die Lehrkräfte einzuleiten und damit eine Anpassung an die Regelungen in anderen Bundesländern herzustellen, soweit nicht eine generelle Ausnahmeregelung für die Altersgruppe 40 bis 45 Jahre über die Unabhängige Stelle erreicht werden kann.