Mehrkosten

1. Ausgangslage

Der Straßenzug im Verlauf der Brücke des 17. Juni ist als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Die 1935/37 erbaute Brücke besteht aus zwei durchlaufenden, genieteten Stahlvollwandträgern über 6 Felder mit einer Gesamtlänge von 471 m, die durch Schäden am Betontragwerk seit langem in ihrer Tragfähigkeit so stark eingeschränkt war, dass bereits eine Sperrung der Fußgängerwege und der beiden äußeren Fahrbahnen unumgänglich war und bei einem weiteren Hinausschieben der überfälligen Grundinstandsetzung irreversible Schäden auch am stählernen Haupttragwerk zu erwarten gewesen wären.

Die Grundinstandsetzung der Brücke des 17. Juni sah vor, das über 60-jährige Bauwerk in den durch das verbleibende stählerne Haupttragwerk vorgegebenen und vorhandenen Dimensionen mit erhöhter Tragfähigkeitsklasse instand zu setzen. Dazu war es erforderlich, die schadhafte Stahlbetonfahrbahnplatte abzubrechen und durch eine neue, in wesentlichen Belangen verbesserte Neukonstruktion zu ersetzen. Die Erneuerung des Korrosionsschutzes der gesamten Stahlkonstruktion sollte im Wesentlichen nach Abschluss der Stahlbetonarbeiten und der Freigabe der Brücke für den Verkehr durchgeführt werden. Nach öffentlicher Ausschreibung der Leistungen wurde im Juli 1997 mit den Arbeiten begonnen. Die Arbeiten wurden Ende 2000 abgeschlossen.

2. Kostenentwicklung:

Die Kosten der Maßnahme sind nach der Haushalts- und Ausführungsunterlage ­ Bau ­ gem. § 54 LHO vom 24. März 1997 mit 15 700 000 DM ermittelt, davon entfallen 200 000 DM auf zentral veranschlagte Ingenieurleistungen und 15 500 000 DM auf die beim Titel 6300.785.01 veranschlagten Baukosten. Ende 1999 wurde während der Bauausführung erkennbar, dass Mehrkosten in Höhe von 2 000 000 DM entstehen. Die neuen Baukosten wurden mit dem Nachtrag vom 27. September 1999 zur Ausführungsunterlage ­ Bau ­ nach § 54 LHO mit 17 500 000 DM ermittelt.

Die Mehrkosten wurden mit der Drucksache 16/3849 vom 15. Februar 2000 erläutert und nach § 37 (4) LHO nachträglich genehmigt.

Nunmehr ergeben sich aus der Zusammenstellung der erbrachten Leistungen unvermeidbare weitere Mehrkosten.

Das finanzielle Gesamtrisiko aus den unter 3. erläuterten Gründen beträgt nach dem Stand der Ermittlungen bis zu 2 500 000 DM, womit sich die Gesamtbaukosten auf rund 20 000 000 DM erhöhen.

3. Zusätzliche Leistungen, Mehrkosten

Der Arbeitsablauf dieser Grundinstandsetzungsmaßnahme erfolgte in insgesamt 20 Abschnitten, in denen jeweils ein eng miteinander verzahnter Bauablauf von Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten durchgeführt werden musste.

Im Verlauf der Arbeiten zeigten sich nach dem Abstrahlen der Beschichtung zunächst Schäden an der Stahlkonstruktion in einem erwarteten Umfang. Erst etwa ab Mitte der Stahlbau- und Korrosionsschutzmaßnahme wurden erste, über den vorhersehbaren Rahmen hinausgehende Schäden festgestellt, die damals aufgrund des bisherigen Verlaufs der Maßnahme lediglich als örtliche Besonderheiten angesehen Haushaltsplan 2001

Einzelplan 6 Baubehörde Kapitel 6300 „Tiefbau" Titel 6300.785.01 „Grundinstandsetzung Brücke des 17. Juni" hier: Nachforderung von 2 500000 DM zur Finanzierung unabweisbarer Mehrkosten während der Bauausführung worden sind. In der Folge zeigte sich dann neben den nunmehr weiterhin verstärkt auftretenden Korrosionsschäden an den Nieten, die überwiegend nur unter erschwerten Bedingungen ­ verformte Verbindungsteile und enge Arbeitsräume ­ ausgewechselt und durch Passschrauben ersetzt werden konnten, zunehmend ein Schadensbild aus alten Kriegsschäden, das sehr umfangreiche, unerwartete Stahlauswechselungen erforderlich machte. Dabei handelte es sich z. T. um noch verbliebene Schrapnellschäden mit erheblichen Verformungen im Stahl, darüber hinaus aber auch um solche, die in den 50er Jahren nicht als sanierungsbedürftig erkannt wurden. Erst nach dem Freistrahlen der Stahlflächen von den bisherigen Beschichtungen wurde erkennbar, dass die damaligen Instandsetzungen nicht verhindert hatten, dass sich im Lauf der Zeit in allen Schweißnähten Risse eingestellt haben. Dieser Zustand musste durch fensterartiges Heraustrennen und Einschweißen von neuen Blechen in den bis zu 5 m hohen Hauptträgern beseitigt werden.

Für diese Stahlbauarbeiten musste die Korrosionsschutzerneuerung unterbrochen werden, da ein gleichzeitiges Arbeiten beider Gewerke nicht möglich war. In jedem Bauabschnitt konnten die solange behinderten Korrosionsschutzarbeiten erst danach wieder aufgenommen werden. In einzelnen Fällen konnte die Dauer der Behinderungen durch Wochenend- und Nachtarbeit reduziert werden. Die Schadensbilder stellten sich in jedem Bauabschnitt unterschiedlich dar, die zwingende Notwendigkeit der jeweils erforderlichen Sanierungsmaßnahmen war unabweisbar, im Vorwege nicht erkennbar und nicht abzuschätzen. Somit war es auch nicht möglich, frühzeitig die kostenmäßigen Konsequenzen abzugrenzen. Die vorgenannten zusätzlichen Stahlbauarbeiten bestimmten den gesamten Bauablauf und beeinflussten die Korrosionsschutzarbeiten in erheblichem Maße (Stillstände, Behinderungen, Nachstrahlarbeiten, verlängerte Vorhaltezeiten für Baustelleneinrichtungen). Aus den genannten Faktoren resultieren auch die Mehrkosten von bis zu 2 000 000 DM.

Dem Auftragnehmer ist im Rahmen eines §18-VOB/BVerfahrens bei strittigen Positionen eine Forderung in der Größenordnung von ca. 500 000 DM abgelehnt worden. Die Firma hat Widerspruch eingelegt und behält sich den Klageweg offen, so dass bei einem ungünstigen Ausgang des Verfahrens eine Zahlung fällig werden könnte. Dieses finanzielle Risiko soll ebenfalls abgedeckt werden.

Das mit diesen unvorhergesehenen und unabweisbaren Ansprüchen verbundene Mehrkostenrisiko wird in einem zweiten Nachtrag zur Ausführungsunterlage ­ Bau ­ nach 54 LHO ermittelt und beträgt voraussichtlich 2 500 000 DM.

4. Finanzierung der Mehrkosten:

Im Haushaltsjahr 2001 stehen im Rahmen der bisher bewilligten Gesamtbaukosten beim Titel 6300.785.01 nur noch 32 000 DM zur Verfügung. Die Mehrkosten werden durch Ansatzreduzierung in Höhe von 2 500 000 DM beim Titel 6300.741.09 „Grundinstandsetzung von Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbau" gedeckt. Für unabweisbare Zahlungsansprüche mussten bereits vorübergehend rund 260 000 DM im Wege der Deckungsfähigkeit zu Lasten des Titels 6300.741.09 bereitgestellt werden. Zur Erfüllung weiterer berechtigter Forderungen der bauausführenden Firmen und der Vermeidung von Zinsforderungen durch die Baufirmen ist eine kurzfristige Nachbewilligung der fehlenden Mittel erforderlich.

5. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle im Haushaltsjahr 2001

­ den Ansatz beim Titel 6300.785.01 „Grundinstandsetzung Brücke des 17. Juni" um 2 500 000 DM auf 2 500 000 DM erhöhen und

­ zur Deckung der Nachbewilligung den Ansatz beim Titel 6300.741.09 „Grundinstandsetzung von Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbau" von 7 000 000 DM um 2 500 000 DM auf 4 500 000 DM herabsetzen.