Nicht unerwähnt bleiben soll auch dass für die Entleerung der Schmutzwassersammelgruben 734 Euro pro Kubikmeter gezahlt werden

Stadtbürgerschaft 1998 46. Sitzung/07.12. plus einer Niederschlagswassergebühr von 72

Cent pro Quadratmeter pro Jahr für die vollen Quadratmeter versiegelter Fläche. Dies ist verursachungsgerecht, gleichzeitig ein Anreiz zur Entsiegelung und wird begleitet durch die Förderung der Entsiegelung und eine naturnahe Versickerung des Regenwassers.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass für die Entleerung der Schmutzwassersammelgruben 7,34 Euro pro Kubikmeter gezahlt werden sollen.

Das sind 1,72 Euro mehr als in der Vergangenheit, liegt aber immer noch deutlich unter den tatsächlichen Kosten und auch unter den Gebühren des Umlands. Der Senat gibt den eigentlichen Wert dieser Sammelgrubenentleerungen mit einem Wert von 20 bis 30 Euro pro Kubikmeter an.

Jetzt gilt es für den Senat, zügig die Anpassung der Verträge mit zum Abschluss zu bringen. Ich bitte Sie, dem Ortsgesetz zuzustimmen, damit es ab dem 1. Januar 2011 gerechtere und umweltfreundlichere Entwässerungsgebühren in Bremen gibt! - Vielen Dank! Vizepräsident Ravens: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Abg. Imhoff (CDU)) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bremer CDU steht der gesplitteten Abwassergebühr bekanntlich skeptisch gegenüber. Die Gebühr für das Abführen von Oberflächenwasser soll dabei nach der Größe der bebauten und versiegelten Fläche bemessen werden. Mittelständische Unternehmen werden durch diese Neuregelung stärker belastet, und in Zeiten der Wirtschaftskrise und Folgen der Wirtschaftskrise ist das unserer Ansicht nach das falsche Signal. Doch Gerichtsentscheidungen lassen uns leider keine andere Wahl, insofern mussten wir jetzt hier etwas machen.

Positiv ist hingegen, dass Familien durch neue Regelungen in der Tendenz finanziell entlastet werden. Gleichzeitig schafft die gesplittete Abwassergebühr finanzielle Anreize zur Entsiegelung von Flächen, was mit Blick auf die in Bremen seit Langem verstärkte Versiegelung eine positive Entwicklung wäre, denn einhergehend mit der Versiegelung ist die abzuleitende Regenmenge in der Vergangenheit deutlich gestiegen. Dieser Effekt wird verstärkt durch die häufig vorkommenden Starkregenereignisse. Als Folge dieser Entwicklung steigt die Gefahr von Überflutungen und Überläufen aus der Kanalisation. Die positiven)

Nebeneffekte der neuen Regelung sind daher durchaus erkennbar. Das Einführen der gesplitteten Abwassergebühr ist zum 1. Januar 2011 bereits beschlossen. Bei dem vorliegenden Ortsgesetz wird die Gebührenregelung festgelegt. Daher stimmen wir dieser Vorlage zu. - Danke schön!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP) Vizepräsident Ravens: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Abg. Frau Dr. Mathes (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! An dieser Stelle bin ich heute wieder einmal froh, dass wir mitregieren und dass wir als Grüne dazu beitragen, längst überfällige Formen umzusetzen.

Es war nämlich ein langer Weg. Bereits vor fünf Jahren - damals waren wir bekanntlich in der Opposition - hatten wir Grüne hier einen Antrag ins Parlament eingebracht, der lautete Abwassergebühren gerecht und ökologisch gestalten. (Abg. Imhoff [CDU]: Ist das jetzt Vergangenheitsbewältigung?)

Das finden Sie auch in der Debatte, natürlich in dem Protokoll der Sitzung der Stadtbürgerschaft vom 11. Oktober 2005. Bekanntlich wurde damals unser Antrag abgelehnt.

(Abg. Frau Troedel [DIE LINKE]: Ja, das kennen wir!) Herr Imhoff, die Gerichtsurteile, die Sie jetzt angeblich zwingen, diesem Ortsgesetz zuzustimmen, gab es auch schon vor fünf Jahren. Dennoch hat es die Große Koalition nicht geschafft, das Notwendige zu tun.

Wir haben dann 2007 die gesplittete Gebühr beziehungsweise die Einführung der gesplitteten Gebühr in den Koalitionsvertrag verhandelt, und ich bin in der Tat froh, denn es war offensichtlich doch ein längerer Weg - fünf Jahre -, bis sie nun endlich realisiert wird.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Davon dreieinhalb Jahre rot-grün!) Leider haben Sie, Herr Röwekamp, dem vernünftigen, unserem damals wirklich guten Antrag nicht zugestimmt, um ihn in der Umsetzung dann auch Realität werden zu lassen.

(Abg. Imhoff [CDU]: War der falsche Zeitpunkt, einfach der falsche Zeitpunkt!)

Ich will das nicht vertiefen! Wir regieren jetzt und haben das über die Bühne gebracht, und das ist Stadtbürgerschaft 1999 46. Sitzung/07.12. gut für die Stadt, für die Umwelt, und das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger!

Ich möchte an dieser Stelle auch gar nicht mehr auf die Details der gesplitteten oder geteilten Gebühr eingehen, weil ich glaube, in einer solchen Debatte sind sie relativ schwer nachvollziehbar, sondern ich möchte hier vielmehr auf die Internetseite verweisen, auf der man dann auch erkennt, was das für jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich bedeutet und auch, was es für Betriebe bedeutet. Es gibt dort sogar einen Simulator, mit dem dann berechnet werden kann - beispielsweise für Logistikunternehmen -, wie viel versiegelte Fläche sie haben, welche Gebühren daraus mit der neuen geteilten Abrechnung resultieren, aber auch, wie sie sich von der Gebührenbelastung auch ein Stück weit befreien können. Es ist nämlich so, dass man, wenn man Entsiegelung von Parkplatzflächen vornimmt, Abschläge von bis zu 30 Prozent auf den jeweiligen Gebührensatz erhalten kann. Alles das ist auf der Internetseite wirklich sehr gut aufbereitet dargestellt, sie lautet: www.getrennte-abwassergebuehr-bremen.de.

Dort, wie gesagt, kann man das alles nachlesen.

Ich möchte als Letztes noch eine Anmerkung machen, weil das schon ziemlich erstaunlich ist: In der Stadt ist es nun so, in den Jahren, in denen ich Politik gemacht habe: Wenn man überhaupt nur in Erwägung zieht, irgendeine Gebühr zu erhöhen, dann gibt es immer den großen Aufschrei, beim Gegenteil - das passiert eigentlich selten wird es dann aber häufig ganz groß von denjenigen gefeiert, die es verursacht haben, das heißt von denjenigen, die durch die jeweilige Gesetzgebung dazu beitragen, dass es zu Gebührenreduzierungen kommt.

Hier ist festzustellen, das hat diverse Gründe, die sind relativ komplex, und deswegen werde ich sie auch nicht schildern. Hier muss man aber doch feststellen, für alle Haushalte und alle Bürgerinnen und Bürger, die im Geschosswohnungsbau wohnen, für alle Grundstücke, die kleiner als 1 000 Quadratmeter sind, bedeutet die Einführung der neuen Gebühr - das ist nicht der eigentliche Effekt, das ist ein Nebeneffekt - eine Gebührensenkung, das hat Herr Dennhardt schon erwähnt, von 23 Cent pro Kubikmeter, und das ist auch nicht wenig. Das heißt, wir senken in einem Bereich für Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2011 die Gebühren, und ich finde, das kann man auch einmal würdigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD) Vizepräsident Ravens: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Abg. Dr. Buhlert (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion unterstützt das hier vorgetragene Anliegen, das sich hier mit dem Ortsgesetz materialisiert. Es ist so, dass wir schon lange der Meinung sind und waren, dass hier unterschiedliche Entwässerungsgebühren her müssen, weil es einfach ein Gebot ist, ökologische Anreize auch mit wirtschaftlichen Anreizen zu hinterlegen. Das ist so etwas wie ökologische Marktwirtschaft.

Auf die Auswirkungen von Starkregenereignissen ist eingegangen worden. Was in dieser Sammlung noch fehlt, ist die Auswirkung auf das Kleinklima, das einfach vorteilhaft ist, wenn man versickern lässt und entsiegelt. Insofern ist es nur zu begrüßen, dass hier entsprechende Anreize gesetzt werden. Bagatellgrenzen sind vorhanden, sodass auch der Bürger schauen kann, ob das für ihn sinnvoll ist oder nicht. Die liegen bei 1 000 Quadratmetern versiegelter Fläche, insofern muss man da in der Tat auch keine Angst haben, dass jemand da mit Großem belastet wird. Wer im Prinzip nur sein kleines Einfamilienhaus hat, der kann natürlich auch schauen, was das für ihn für Auswirkungen hätte. In aller Regel wird es eben dazu führen, dass er von der Trennung dadurch profitiert, dass es an einigen Stellen Absenkungen der Gebühren gibt.

Insofern hat es lange gewährt, führt an einigen Stellen zu Reduzierungen, für andere, die ökologische Maßnahmen noch nicht ergriffen haben, auch zur Verteuerung. Das ist auch gewollt, wenn man ökologisch handeln und denken will, mit solchen Instrumenten der ökologischen Marktwirtschaft. Deswegen unterstützen wir hier in der Stadtbürgerschaft dieses Entwässerungsgebührenortsgesetz. - Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP - Abg. Dennhardt [SPD]: Das war klarer als bei Herrn Imhoff!) Vizepräsident Ravens: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Abg. Rupp (DIE LINKE)) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz: Ich finde es richtig, dass man die Abwassergebühr nach dem Verursacherprinzip erhebt. Frischwasser ist kein hinreichender Maßstab für die Verursachung von Abwasser, zumindest dann nicht, wenn man über große versiegelte Flächen verfügt.

)

Stadtbürgerschaft 2000 46. Sitzung/07.12.

Daher gibt es möglicherweise die eine oder andere Stelle, zum Beispiel größere mittelständische Unternehmen - 1 000 Quadratmeter sind eine relativ große Fläche -, die höhere Abwassergebühren bezahlen müssen, aber sie verursachen auch die Kosten. Daher, denke ich, ist es gerechtfertigt.

Auf der anderen Seite bringt dieses Ortsgesetz eine kleine Verbilligung für die privaten Haushalte.

Das ist gut, 23 Cent sind etwa zehn Prozent. Aber ich mache darauf aufmerksam - und das ist jetzt nicht Gegenstand dieser Debatte -, aber die Vertragsverpflichtungen gegenüber und die zwangsweise Preisanpassung, zu der sich Bremen verpflichtet hat, werden wahrscheinlich diese Preisanpassung oder diese Verringerung von Gebühren in relativ kurzer Zeit, ich sage einmal in drei, vier, fünf Jahren, wieder aufheben.

Daher bleibt es so, dass die bremischen Verbraucherinnen und Verbraucher die Gewinne für die finanzieren, die meines Erachtens ungerechtfertigt hoch sind, und entsprechend hoch sind und bleiben auch im Vergleich zu anderen Bundesländern die Gebühren.

Dessen ungeachtet ist es, wie gesagt, richtig, und die ökologische Lenkungswirkung ist bestätigt, dass eine Trennung der Gebührenordnung in Schmutzwasser und Regenwasser sinnvoll ist.

Deswegen unterstützen wir das. - Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Ravens: Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Senator Dr. Loske: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ich freue mich darüber, dass alle Fraktionen dieses Hohen Hauses dieses Ortsgesetz unterstützen. Vielleicht noch einmal zur Zeitachse:

Wir haben im Senat am 18. November 2008 beschlossen, dass in der Stadtgemeinde Bremen zum 1. Januar 2011 die getrennte Entwässerungsgebühr eingeführt wird, nach der eine Trennung der Kosten für die Abwasserbeseitigung in Schmutzwasser- und in Niederschlagswassergebühr erfolgt. Deshalb muss man zu diesen zwei Jahren sagen, dass wir natürlich auch umfassende Erfassungsarbeiten durchführen mussten. Insofern ist da keine Zeit vertan worden, sondern es ist tatsächlich gearbeitet worden. Es waren eine Menge Daten, bei denen man auch datenschutzrechtliche Sachen berücksichtigen musste und anderes mehr. Insofern - die Insider wissen das -, zwischen dem Beschluss im November 2008, bei dem wir schon beschlossen haben, es soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, und jetzt, dem heutigen Beschluss, liegen zwar zwei Jahre, aber es sind auch gut angelegte zwei Jahre gewesen, weil die Bemessungsgrundlage völlig umgestellt wurde.

Das ganze Gesetz mussten wir durchführen darauf wurde auch schon hingewiesen -, weil die Rechtsprechung absolut einschlägig war. Die Berechnung der Gebühren ausschließlich nach dem Frischwasserbezug war nicht verursachungsgerecht, man muss beide Komponenten einbeziehen, und mit der Vorlage des heutigen Ortsgesetzes zur Änderung ortsentwässerungsrechtlicher Vorschriften wird genau diese Anforderung realisiert.

Noch einmal ganz generell: Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich herauszuoptieren oder auch hineinzuoptieren - das wurde auch schon gesagt nach dem Freiburger Modell. Dort, wo eine Flächenversiegelung über 1 000 Quadratmetern vorliegt, muss man dieses Modell machen, wenn man darunter ist, kann man sich hineinoptieren.

Noch einmal zu den Gebührenhöhen: Die Schmutzwassergebühr liegt in Zukunft bei 2,31 Euro, das betrifft alle Grundstücke, die über 1 000

Quadratmeter versiegelter Fläche haben, und das wird nach dem Frischwasserbezug berechnet, das ist also nach wie vor die größte Komponente. Die Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,72 Euro pro Quadratmeter in diesem Fall für Eigentümer von Grundstücken mit über 1 000 Quadratmetern, das wird flächenbezogen abgerechnet, und für die Grundstücke, die unter 1 000 Quadratmeter Flächenversiegelung liegen, gibt es eine einheitliche Abwassergebühr von 2,64 Euro.

Abschließend noch einmal zu den Vergleichszahlen: Es ist so, im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten liegen die Gebührensätze für die getrennte Veranlagung - weil Herr Rupp hier gerade einen etwas anderen Eindruck dargestellt hat - in Bremen im Durchschnitt: Der durchschnittliche Schmutzwassergebührensatz liegt in Deutschland bei 2,12 Euro pro Kubikmeter. Die Gebührenspanne geht von 0,98 Euro pro Kubikmeter bis 3,42 Euro. In Bremen liegt dieser Satz bei 2,31 Euro, also leicht über dem Bundesdurchschnitt von 2,12 Euro. Der durchschnittliche Niederschlagsgebührensatz liegt in Bremen bei 0,91 Euro pro Quadratmeter, und bundesweit liegt er bei 0,72 Euro. Er liegt also darüber, aber nicht exorbitant.

Das sind die Informationen, die ich Ihnen noch geben wollte, und ich freue mich über die Zustimmung zu diesem Gesetz. - Herzlichen Dank! Vizepräsident Ravens: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.