Bodenproben in Steilshooper Kleingartenverein

Am 5. Februar berichtet das „Hamburger Abendblatt" unter der Überschrift „Warum starben 21 Kleingärtner an Krebs?" über die Ereignisse in einer Kleingarten-Kolonie in Steilshoop.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist die Tatsachendarstellung richtig wiedergegeben?

Zu Pressemeldungen nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung.

2. Wann wurden die ersten Bodenproben genommen?

Die Untersuchungen wurden in zwei Teilschritten durchgeführt. Im April 2000 wurde der Oberboden der Kleingartenanlage beprobt. Ende Juli 2000 wurden zusätzlich Bodenschürfe angelegt und Proben aus den tieferen Bodenschichten entnommen.

3. Wann und in welcher Form wurden die Ergebnisse den Betroffenen mitgeteilt?

4. Wie wird der Zeitraum zwischen der Entnahme der Probe und der Bekanntgabe der Ergebnisse begründet?

Der Vorsitzende des Kleingartenvereins wurde ab Juni 2000 fortlaufend mündlich über den Stand und die Konsequenzen aus den jeweils vorliegenden Untersuchungsergebnissen unterrichtet. Wegen der komplexen Bewertungsfragen wurde mit dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins vereinbart, den abschließenden Bericht erst vorzulegen, wenn die Untersuchungsergebnisse vollständig vorliegen und ausgewertet sind.

Vereinbarungsgemäß sind die vollständigen Ergebnisse einschließlich Bewertung und Gefährdungsabschätzung sowie ein Abschlußbericht dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins am 31. Januar 2001 zugestellt worden.

5. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass zwar dort gezogenes Gemüse gegessen, aber oberer und unterer Boden beim Umgraben ­ also Spatentiefe ­ nicht durchmischt sowie ausgehobene Erde als Sondermüll zu behandeln sei?

Ein Widerspruch besteht nicht. Die Gehalte einiger Schadstoffe im Oberboden sind zwar erhöht, von ihnen geht jedoch weder im Wege des direkten Kontaktes noch durch den Schadstoffübergang vom Boden in die Pflanzen eine Gefahr für die Nutzer der Kleingartenparzellen aus.

Den Kleingärtnern wurde lediglich aus Gründen der Vorsorge empfohlen, eine Vermischung der höher belasteten tieferen Bodenhorizonte mit dem Oberboden möglichst zu vermeiden. Nur überschüssiger Erdaushub, der nicht am Ort verwertet werden kann, muss als Abfall (nicht Sonderabfall) entsorgt werden.

6. Welche Schadstoffe wurden gefunden?

Der Boden des Kleingartens wurde auf eine große Anzahl vermuteter Schadstoffe untersucht. Erhöhte Gehalte wurden für die Schadstoffe Arsen, Blei und Benzo[a]pyren (BaP) gefunden.

7. Welche Konzentrationsmengen hatten und welche Schwellwerte gelten für diese Stoffe in Wohngebieten oder Kleingärten?

Die für Kleingärten geeigneten Beurteilungsmaßstäbe der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 sowie die Gehalte der gemessenen Schadstoffe sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Im vorliegenden Fall wurden für den Pfad des direkten Kontakts die schärferen Prüfwerte für Wohngebiete und nicht die Prüfwerte für Grünanlagen zur Bewertung herangezogen.

Gemessene Gehalte im Oberboden Minimum 9 109 Mittelwert 39 293 Maximum 95 922 102 1,88

1 Bei Böden mit zeitweise reduzierenden Verhältnissen gilt ein Prüfwert von 50 mg/kg.

8. In welcher Form wurden, in welcher Form werden die Betroffenen über die Gefahren und den Umgang damit informiert?

Die Pächter des Kleingartenvereins wurden vor Beginn der Untersuchungen im Frühjahr 2000 schriftlich über die bevorstehenden Probennahmen und den Verdacht auf schädliche Bodenverunreinigungen informiert. Vorsorglich wurde ihnen empfohlen, in der folgenden Vegetationsperiode auf den Anbau von Nutzpflanzen, die Schadstoffe aufnehmen können, zu verzichten. Aus heutiger Sicht ist diese Vorsorgemaßnahme nicht mehr erforderlich; vgl. Antwort zu 5.

Eine schriftliche Unterrichtung der Kleingartenpächter ist noch im Februar vorgesehen. Am 1. März wird die im Dezember vorigen Jahres vereinbarte Informationsveranstaltung stattfinden.