Kleingartenverein „Drei Wege e.V."

Das „Abendblatt" berichtete am 5. Februar über eine auffallend hohe Anzahl von Krebserkrankungen bei Nutzer/innen der Gärten des Vereins „Drei Wege e.V." an der Steilshooper Straße. Die Schrebergärten sollen auf einer alten Deponiefläche errichtet sein.

Ich frage den Senat:

1. Seit wann hat der Senat von den Erkrankungen von Nutzer/innen der Schrebergartenanlage „Drei Wege" Kenntnis?

Erste telefonische Hinweise gab es im Juli 1999.

Im Dezember 1999 wurden die Leitung der BAGS und das zuständige Bezirksamt vom Vorsitzenden des „Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V." darüber informiert, dass der Vorsitzende des Kleingartenvereins „Drei Wege e.V." signifikante Fälle von Krebserkrankungen in diesem Kleingartenverein beobachtet habe. Der Landesbund bat, dafür zu sorgen, dass auf dem Gelände Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.

Die Hinweise auf die Bodenverunreinigungen im Kleingartenverein „Drei Wege e.V." führten dazu, daß die Umweltbehörde die Fläche im Januar 2000 umgehend als altlastverdächtige Fläche registriert und unverzüglich mit den Planungen und der Durchführung der Untersuchungen der Fläche begonnen hat.

2. Welche Kenntnisse hat der Senat über die deponierten Materialien, deren Herkunft und über die Verantwortlichen für diese Ablagerung?

Zur Geländeaufhöhung wurde in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts Bodenmaterial mit erheblichen Anteilen von Schlacke (überwiegend Müllverbrennungsschlacke) und Beimengungen von Ziegelbruch, Keramik- und Glasscherben, Metallteilen u.ä. verwendet. Zusätzlich wurde in den siebziger Jahren der Oberboden neu hergerichtet, wobei offenbar ein Teil mit Arsen verunreinigt war.

Die Verantwortlichen konnten nicht ermittelt werden.

3. Was hat die Gesundheitssenatorin unternommen, nachdem sie über diese Ereignisse informiert wurde?

4. Was hat die Umweltbehörde unternommen, nachdem sie über diese Ereignisse informiert wurde?

Siehe Antwort zu 1.

5. An welchen Stellen der Gartenanlagen hat die Umweltbehörde in welcher Weise Proben gezogen (bitte in Karte die genauen Probeentnahmeorte angeben)?

Auf 18 der 57 Parzellen hat die Umweltbehörde insgesamt 60 Oberbodenmischproben getrennt auf Rasen- und Beetflächen genommen.

Zusätzlich wurden auf sechs Parzellen Schürfgruben angelegt, um die Zusammensetzung der Auffüllung zu erkunden. Aus den Schürfgruben wurden insgesamt 18 Bodenproben aus größeren Tiefen genommen.

Die Lage der beprobten Parzellen ist Anlage 1 zu entnehmen.

6. Welche Stoffe wurden jeweils analysiert, wie hoch sind jeweils die zugelassenen Werte, und wie hoch waren die jeweils gemessenen Werte?

Die Analysenergebnisse sind in Anlage 2 dargestellt. Angegeben wurden jeweils die gemessenen Minimal-, Maximal- und Mittelwerte. Die Meßwerte sind den Prüf- und Maßnahmenwerten der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung gegenübergestellt.

Als Prüfwerte gelten nach § 8 Bundes-Bodenschutzgesetz Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Maßnahmenwerte sind Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind.

7. Auf welche medizinischen oder sonstigen Erkenntnisse stützt sich die Umweltbehörde, wenn sie trotz Überschreitung einiger Schadstoffkonzentrationen zu dem Ergebnis kommt, daß diese Krebserkrankungen nicht erwarten lassen?

Die Gehalte an Arsen, die teilweise den Prüfwert für Wohngebiete überschreiten, lassen weder auf eine signifikant erhöhte Gesundheitsgefährdung schließen noch einen Zusammenhang zu den bisher berichteten Arten der aufgetretenen Krebserkrankungen erwarten. Die Prüfwertüberschreitungen bei Blei und Benzo[a]pyren sind so geringfügig, dass sie nicht als Ursache für die Krebserkrankungen gesehen werden.

8. Aus welchen Gründen hat die zuständige Behörde dennoch Verhaltensmaßregeln für die Nutzer/innen der Gartenkolonie ausgegeben?

9. Ist davon auszugehen, dass für die Nutzer/innen gesundheitliche Risiken entstehen, wenn die ausgesprochenen Verhaltensmaßnahmen nicht beachtet werden bzw. in den Jahren zuvor nicht beachtet wurden? Wenn ja: Warum? Wenn nein: Wozu wurden dann diese Verhaltensmaßregeln ausgesprochen?

Es sind lediglich Verhaltensempfehlungen ausgesprochen worden. Dabei handelt es sich um ein vorsorgliches Angebot an diejenigen Kleingärtner, die nach Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung von Risiken suchen. Auch bei Nichtbeachtung dieser Empfehlungen ist nicht von einer signifikant erhöhten Gesundheitsgefährdung auszugehen. Die Einhaltung von Empfehlungen kann gesetzlich nicht erzwungen werden.

Die vorsorglich ausgesprochenen Empfehlungen haben vielmehr zum Ziel, den Kleingärtnern Hilfestellung für den Umgang mit den Bodenverunreinigungen zu geben. Sie sollen dazu beitragen, eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustands zu vermeiden, z. B. soll eine Vermischung der Schlacke aus den tieferen Bodenhorizonten mit dem Oberboden möglichst unterbleiben. Außerdem wurden Empfehlungen zur Gestaltung besonders sensibel genutzter Bereiche (Kinderspielflächen) und allgemeine Hinweise zum Verzehr von selbst angebauten Nutzpflanzen gegeben, die jedoch den für Nutzgärten in Großstädten üblichen Empfehlungen entsprechen.

Vgl. im übrigen auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5560.

10. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um konkret zu überprüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen den Schadstoffbelastungen und den aufgetretenen Krebserkrankungen gibt?

11. Teilt der Senat die Auffassung, dass es sich um eine bemerkenswert große Konzentration von Krebserkrankungen handelt, die weitergehende Untersuchungen unbedingt notwendig machen?

Ein Kausalzusammenhang zwischen Bodenverunreinigungen und aufgetretenen Krebserkrankungen ist aufgrund der im Boden festgestellten Schadstoffgehalte nicht erkennbar. Eine Bewertung von Art und Ausmaß der Krebserkrankungen ist derzeit nicht möglich, da nähere Informationen hierzu nicht vorliegen.

Dem Kleingartenverein wurden 1999 eine Überprüfung der Krebshäufigkeit sowie eine individuelle Beratung durch die Umweltmedizinische Beratungsstelle angeboten. Dieses Angebot besteht weiterhin. Für eine epidemiologische Bewertung müßten dann aber nähere Informationen über die Art der Krebserkrankungen, das Diagnosedatum, das Geburtsdatum, den Zeitpunkt des Eintritts in den Verein, das Geschlecht, ggf. das Sterbedatum sowie zum Alter und Geschlecht der Mitglieder des Kleingartenvereins vorliegen.

12. In welcher Weise ist sichergestellt, dass die Schadstoffbelastungen nicht zu einer Gefährdung des Grundwassers führen?

Aufgrund des Bodenaufbaus, der nur gering wasserlöslichen Schadstoffe sowie deren Tiefenverteilung ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu besorgen.

Anlage 1 zur Antwort des Senats