Behindertengerechte Ausrüstung der Krankenhäuser

1. Rollstuhlgerechte Einrichtung von Krankenhauszimmern

Welche Hamburger Krankenhäuser können Zimmer mit einer für Rollstuhlfahrer geeigneten Ausrüstung vorweisen?

In welchen Abteilungen findet man derartig eingerichtete Krankenzimmer?

2. Bewegungsbäder in Krankenhäusern

Welche Krankenhäuser verfügen in Hamburg über Bewegungsbäder für inkontinente Patienten?

Der zuständigen Behörde liegen keine vollständigen Informationen über die rollstuhlgerechte Einrichtung von Krankenhauszimmern und die sonstige behindertengerechte Ausrüstung in den einzelnen Krankenhäusern vor. Hierfür wäre eine umfassende Umfrage bei allen Krankenhäusern erforderlich, die in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden kann. Angaben hierzu gibt es deshalb nur für das Universitäts-Krankenhaus Eppendorf (UKE) und den Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg).

Danach stehen in den Kliniken des UKE in allen Abteilungen rollstuhlgeeignete Krankenzimmer zur Verfügung. In den Krankenhäusern des LBK Hamburg sind grundsätzlich alle Krankenzimmer nach Größe und Ausrüstung so bemessen, dass sie von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Auf jeder Krankenstation ist mindestens eine rollstuhlgeeignete Dusche und ein rollstuhlgeeignetes WC vorhanden.

Mit Ausnahme des Allgemeinen Krankenhauses Altona sind die Sanitärzonen in den Patientenzimmern rollstuhlgeeignet hergerichtet. Angebote für inkontinente Patientinnen und Patienten stehen insbesondere in den Bewegungsbädern des Allgemeinen Krankenhauses St.Georg und des Klinikums Nord/Ochsenzoll zur Verfügung.

Der besonderen Situation behinderter Patientinnen und Patienten wird im übrigen im Rahmen der den Krankenhäusern aus dem öffentlichen Haushalt für Investitionen zur Verfügung gestellten Mittel Rechnung getragen, indem z. B. insbesondere in Bereichen, in denen verstärkt gehbehinderte Patientinnen und Patienten versorgt werden (wie z. B. der Geriatrie oder der Frührehabilitation), die Zimmer, Sanitärzonen und Funktionsräume adäquat dimensioniert und ausgestattet werden. Der für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bei Pflegestationen zugrunde gelegte moderne Standard lässt bezüglich der Zimmergrößen (sowohl hinsichtlich der Fläche wie der Anzahl der Betten pro Zimmer) als auch der Anzahl und Lage der Sanitärzonen eine flexible, den unterschiedlichsten Bedürfnissen auch der behinderten Patientinnen und Patienten entsprechende Unterbringung zu. Die möglichst zügige flächendeckende Umsetzung dieser modernen Standards ist ein Ziel der Förderung der Krankenhäuser.