Registrierte Waffen in Hamburg

Das Waffengesetz sieht die grundsätzliche Erlaubnispflicht für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt bei Schußwaffen vor. Die Erlaubnis wird regelmäßig in Form einer Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Sie kann jedoch auch in anderer Form, beispielsweise als Jagdschein, gewährt werden.

Zuständig für die Erteilung der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse sind die Wirtschafts- und Ordnungsdienststellen der Bezirksverwaltung. Die statistische Erfassung erfolgt manuell und dezentral.

Es gibt deshalb keine abrufbaren Angaben über die Zahl und Art der Schußwaffen, die Zahl der Erlaubnisse oder die Zahl der Waffenbesitzer. Eine manuelle Auszählung der ca. 33000 Waffenakten ist in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Die in den Bezirken für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnisse intern angelegten Tagebücher werden nach unterschiedlichen Kriterien geführt und erlauben deshalb auch keine detaillierten Angaben über die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse, der darin enthaltenen Waffen oder der Waffenbesitzer.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie viele Schußwaffen sind derzeit in Hamburg behördlich registriert?

2. Auf wie viele WBK und Jagdscheine verteilen sich die Waffen?

3. Um welche Art von Schußwaffen handelt es sich? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gewehren und Handfeuerwaffen.)

Siehe Vorbemerkung.

4. Wie viele Munitionserwerbsscheine sind derzeit in Hamburg registriert, und für welche Munitionsart wurden sie erteilt?

In der Regel ergibt sich die Munitionserwerbsberechtigung aus der waffen- oder jagdrechtlichen Erlaubnis (§29 Absatz 2 Nummer 1 Waffengesetz), soweit der Munitionserwerb nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (dies ist insbesondere bei ererbten Waffen oder bei Waffen, die bereits vor Inkrafttreten des Waffengesetzes in Privatbesitz waren, der Fall).

In Hamburg gibt es derzeit (Stand 15. Februar 2001) acht Munitionserwerbsscheine, die für folgende Munitionsarten erteilt wurden:

Anzahl Munitionsart und Kaliber

1 15 mm (Pyrotechnische Knallpatronen)

1 4 mm (Randzünder)

1 Gewehrpatronen (für eine Sammlung von Waffen, für die keine Munition mehr hergestellt wird)

1.38 spec.

3 9 mm/.38 spec.

1 Vogelschreckmunition (Klasse PM II)

5. Wie viele Waffenscheine sind derzeit in Hamburg vergeben?

In Hamburg gibt es zur Zeit (Stand 15. Februar 2001) 206 Waffenscheine. 190 Waffenscheine sind für Bewachungsunternehmen ausgestellt, weitere 16 für sonstige Privatpersonen.

6. Wie viele Schußwaffen wurden von den Behörden in den Jahren 1995 bis 2000 sichergestellt oder beschlagnahmt?